Erbe ausschlagen – Fristen, Kosten & Vorgehen
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Erbe ausschlagen – Fristen, Kosten & Vorgehen

Häuft ein Mensch vor seinem Tod Schulden an, gehen diese auf seine Erben über. Können die Erben diese Schulden nicht innerhalb von 3 Monaten aus dem Nachlass begleichen, haften sie mit ihrem Privatvermögen. Damit sich Erben nicht finanziell ruinieren, können sie ein Erbe ausschlagen. Dies müssen sie innerhalb von 6 Wochen tun – ansonsten gilt das Erbe als angenommen.

Erik Münnich
Beitrag von Erik Münnich
Redakteur für Rechtsthemen
Aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze:
  • Ist eine Erbschaft überschuldet, haften Erben mit ihrem Privatvermögen für die Schulden.
  • Erben müssen alle Schulden des Erblassers innerhalb von 3 Monaten begleichen.
  • Möchte man ein Erbe nicht annehmen, kann man es innerhalb von 6 Wochen ausschlagen.
  • Damit verlieren Erben alle wirtschaftlichen Verpflichtungen – müssen aber auch auf liebgewonnene Erinnerungsstücke oder werthaltige Immobilien verzichten.
  • Um die Ausschlagung eines Erbteils nicht zu bereuen, kann man sich anwaltlich beraten lassen.
  • Ein Anwalt kann schnell feststellen, ob das Erbe überschuldet ist oder nicht – und damit die schwierige Entscheidung absichern.

1. Warum kann man ein Erbe ausschlagen?

Liegen folgende Gründe vor, können Sie darüber nachdenken, die Erbschaft auszuschlagen:

  • Überschuldetes Erbe: Überwiegen Kredite, Hypotheken, offene Rechnungen oder Steuerschulden das Nachlassvermögen, ist das Erbe überschuldet. Wie Sie herausfinden, ob ein Erbe tatsächlich verschuldet ist, erklären wir Ihnen detailliert in Kapitel 5 – Wie kann man ein Erbe ausschlagen.
  • Sanierungsbedürftige Immobilien: Für die Instandhaltung und Sanierung alter oder baufälliger Immobilien sind die Erben zuständig. Dementsprechend müssen sie auch für alle Folgekosten wie eine neue Fassade, eine energiesparende Heizungsanlage und die Entsorgung von Altlasten aufkommen.
  • Schulden oder Privatinsolvenz: Ist der Erbe verschuldet oder insolvent, muss er die Erbschaft zur Begleichung seiner Schulden an seine Gläubiger oder einen Insolvenzverwalter abtreten.

Können Sie diese Gründe innerhalb der Frist nicht ausschließen, brauchen Sie das Erbe nicht voreilig ausschlagen, sondern können den Nachlass und Ihre Alternativen prüfen. Das könnte wichtig sein, weil Sie ein angenommenes Erbe nachträglich nur unter bestimmten Bedingungen ausschlagen können.

Rechtsberatung
Ausschlagung rückgängig machen:

Was Sie tun können, wenn Sie ein Erbe voreilig ausgeschlagen oder angenommen haben:

Haben Sie ein Erbe voreilig ausgeschlagen oder angenommen, können Sie dies in folgenden Fällen anfechten:

  • Wichtige Details zur Erbschaft waren nicht bekannt.
  • Unbekannte Vermögenswerte tauchen auf.
  • Der Erbteil wurde aufgrund von Drohung oder Täuschung ausgeschlagen oder angenommen.

2. Erbe ausschlagen: Fristen

Laut § 1954 BGB müssen Sie die Annahme oder Ausschlagung eines Erbes innerhalb von 6 Wochen ab Kenntnisnahme der Gründe anfechten. Lebte der Erblasser im Ausland, haben Sie 6 Monate Zeit, das Erbe abzulehnen.

Als Erbe erhalten Sie ein Schreiben des Amtsgerichts. Reagieren Sie nicht auf dieses Schreiben oder beantragen Sie einen Erbschein, haben Sie das Erbe angenommen. Schulden des Erblassers müssen Sie dann innerhalb von 3 Monaten begleichen. Reicht das Erbe dafür nicht aus, haften Sie mit Ihrem Privatvermögen.

3. Alternativen zur Ausschlagung eines Erbes

Haben Sie erst einmal ein negatives Erbe ausgeschlagen, können Sie das nur schwer rückgängig machen. Damit Sie einen Verzicht auf liebgewonnene Erinnerungsstücke oder das eigene Elternhaus nicht bereuen, können Sie Alternativen bedenken, bevor Sie eine Erbschaft ausschlagen.

Wenn Erben nicht abschätzen können, ob das Erbe überschuldet ist oder nicht, können Sie mit folgenden Alternativen Ihre Haftung für mögliche Schulden begrenzen:

Nachlassverwaltung

Das Nachlassgericht setzt auf Antrag eines Erben einen Nachlassverwalter ein, der das Erbe verwaltet und Schulden bei den Nachlassgläubigern tilgt. Die Haftung der Erben beschränkt sich dann nach § 1975 BGB lediglich auf das Erbe.

Die Schulden werden nur aus den verbliebenen Gütern des Erbes, der sogenannten Erbmasse, und nicht mit dem privaten Vermögen der Erben beglichen. Befinden sich am Ende noch positive Vermögenswerte in der Erbmasse, gehen diese an die Erben.

Aufgebotsverfahren

Dieses auf Antrag des Erben vom Nachlassgericht eingeleitete Verfahren beschränkt die Haftung der Erben ebenfalls nur auf das Erbe. Innerhalb einer bestimmten Frist müssen alle Nachlassgläubiger ihre Forderungen melden. Nach Ablauf dieser Frist werden die angemeldeten Forderungen aufgenommen und aus der Erbschaft beglichen. Hat ein Nachlassgläubiger die Frist versäumt, verfällt sein Anspruch nicht komplett. Allerdings wird er nur berücksichtigt, wenn nach Tilgung der zuvor angemeldeten Schulden noch etwas von der Erbmasse übrig ist.

Lassen sich die Nachlassschulden nicht durch z. B. das geerbte Vermögen begleichen, ist das Erbe überschuldet. Dann ist Folgendes notwendig:

Nachlassinsolvenzverfahren

Ist die Erbschaft überschuldet, müssen Erben beim Insolvenzgericht einen Antrag auf Nachlassinsolvenz stellen – dies ist nach § 1980 BGB verpflichtend. Damit ist die Haftung lediglich auf das Erbe beschränkt – Erben haften also nicht mit ihrem Privatvermögen für die Nachlassschulden. Meldet ein Erbe das überschuldete Erbe nicht, so können die Gläubiger Schadensersatzansprüche gegen ihn erheben. Für diese muss er dann sogar privat aufkommen.

Dürftigkeitseinrede

Lassen sich die mit einem Nachlassinsolvenzverfahren verbundenen Kosten nicht durch die Erbmasse begleichen, stellt das Nachlassgericht das Verfahren ein. Erben können dann nach § 1990 BGB mit der Dürftigkeitseinrede die Bezahlung der Nachlassgläubiger ablehnen. Dafür müssen die Erben allerdings nachweisen, dass die Erbschaft nicht für die Begleichung der Schulden ausreicht (z. B. mit dem Gerichtsbeschluss zur Einstellung des Nachlassinsolvenzverfahrens).

4. Folgen, wenn man ein Erbe ablehnt

Hat ein Erbe seinen Erbteil ausgeschlagen, treten zahlreiche Rechtsfolgen in Kraft.

Reihenfolge: Wer erbt, nachdem eine Erbschaft ausgeschlagen wurde?

Ein Erbe, der ein negatives Erbe ausgeschlagen hat, kann nicht bestimmen, wer an seiner Stelle erben soll. Nach § 1953 Abs. 2 BGB wird er dann so behandelt, als wäre er nicht mehr am Leben. Das bedeutet, dass eine andere Person seinen Erbteil bekommt.

Wer das sein soll, kann ein Erblasser in seinem Testament festlegen. Hat er diesbezüglich keine Entscheidung getroffen, regelt die gesetzliche Erbfolge die Vermögensnachfolge.

Beispiel zur Reihenfolge, wenn das Erbe ausgeschlagen wurde:

Ein Familienvater hinterlässt eine Ehefrau, zwei Kinder, einen Bruder und seine Mutter. Mit seinem Tod fällt die Erbschaft laut gesetzlicher Erbfolge zunächst an die beiden Kinder. Schlagen die Geschwister das Erbe aus, geht der Nachlass an die Mutter. Will auch diese das Erbe nicht annehmen, erbt der Bruder des Verstorbenen. Die hinterbliebene Ehefrau nimmt eine Sonderstellung ein und wird gesondert berücksichtigt.

Schlagen alle nachrückenden Erben ebenfalls das Erbe aus, fällt das Erbe an den Staat bzw. das entsprechende Bundesland.

Achtung
Staat haftet nicht:

War das Erbe überschuldet, begleicht der Staat die Schulden mit vorhandenem Vermögen aus dem Erbe. Sind die Schulden größer als die positiven Vermögenswerte des Erblassers, fällt das zu Lasten der Gläubiger – der Staat haftet nicht für die Schulden des Erblassers.

Was passiert mit dem Pflichtteil?

Wenn ein Erbe seinen Erbteil ausschlägt, hat er keinen Anspruch auf einen Pflichtteil mehr. In sehr wenigen Ausnahmefällen kann er diesen dennoch fordern.

Ein pflichtteilsberechtigter Erbe kann sein Erbe ablehnen und dennoch unter folgenden Voraussetzungen seinen Pflichtteilsanspruch durchsetzen:

  • Die Erbschaft ist nach § 2306 BGB beschwert oder belastet (z. B. durch einen Testamentsvollstrecker, eine Nacherbschaft, eine Teilungsanordnung oder Vermächtnisse).
  • Der Erbe ist der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner des Erblassers und hat mit ihm im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt. Wenn er das Erbe ausschlägt, kann er neben dem Pflichtteil eventuell sogar den Zugewinnausgleich bekommen.

Was passiert mit den Rechten, die ein Erbe hat?

Bei Erbschaften gilt: Wer erbt, übernimmt alles. Im Umkehrschluss verzichtet ein Erbe auf alles, wenn er ein Erbe ausschlägt.

Auf folgende Rechte verzichten Sie, wenn Sie ein Erbteil ablehnen:

  • Verzicht auf das gesamte vererbte Vermögen (Bankguthaben, Bargeld, Immobilien, Firmen, Haustiere, Schulden usw.)
  • Verzicht auf alle vom Erblasser geerbten Rechte (Autonutzung, Verkauf von Immobilien, Kündigung von Mietern, Fortsetzung von Verträgen, Verfügung über Konten, Entsorgung von Möbeln usw.)

Was passiert mit den Pflichten, die ein Erbe hat?

Neben den Rechten übernehmen Erben auch zahlreiche Pflichten. Wenn Sie ein Erbe ausschlagen, haben Sie diese Pflichten nicht mehr.

Folgende Pflichten verlieren Sie, wenn Sie ein Erbe ablehnen:

  • Auszahlung des Pflichtteils, auf den u. a. Ehe- und Lebenspartner, Eltern und Kindern eines Verstorbenen Anspruch haben
  • Bezahlung der Erbschaftssteuer
  • Übernahme testamentarisch verfügter Aufgaben (Grabpflege, Übernahme von Vereinsbeiträgen, Pflege von Tieren usw.)
  • Übernahme der Kosten von Beerdigung und für das Grab
  • Übernahme von Unterhaltsleistungen für Kinder und Ehepartner
  • Haftung für sämtliche finanzielle Verpflichtungen des Verstorbenen (Raten für Haus oder Auto, Mietzahlungen, Strom- und Telefonkosten, Arztrechnungen, Pflegeleistungen, Schulden)
  • Begleichung sämtlicher Verbindlichkeiten innerhalb von 3 Monaten – bei Überschuldung der Erbschaft sogar mit dem Privatvermögen

Vorsicht: Schlagen alle Erben die Erbschaft aus, können die Gemeinden die Beerdigungskosten von diesen zurückfordern. Das liegt daran, dass diese Kosten zur Unterhaltspflicht eines Erben gehören.

5. Wie kann man ein Erbe ausschlagen?

Wollen Sie einen Erbteil ausschlagen, müssen Sie das formell erklären. Wenn Sie das Erbe hingegen annehmen möchten, brauchen Sie nichts weiter zu tun – oder Sie beantragen einen Erbschein.

Rechtsberatung
Erbausschlagung für Kinder:

Auch minderjährige Kinder können erben. Möchten diese auf einen Erbteil verzichten, müssen die Sorgeberechtigten das Erbe für ihre Kinder ablehnen.

Sind beide Elternteile sorgeberechtigt, müssen beide Elternteile die Erklärung abgeben und den Erbteil für das Kind ausschlagen. Sobald ein Elternteil einen Vorteil aus der Ausschlagung des Erbes ziehen könnte, ist zusätzlich eine Genehmigung des Familiengerichts notwendig (§ 1643 BGB).

Für die Ausschlagung eines Erbes empfehlen wir Ihnen folgendes Vorgehen:

Infografik: So können Sie das Erbe ausschlagen.

Erbe prüfen

Sobald Sie erfahren haben, dass Sie Erbe sind, kann es helfen, wenn Sie das Erbe umfassend prüfen. Verschaffen Sie sich dafür einen genauen Überblick über die Vermögensverhältnisse und die Schulden des Erblassers. Sie können dafür seine Konten und Sparbücher prüfen, Erkundigungen bei Ämtern einholen oder seine Papiere durchsehen.

Diese Informationen sollten Sie auf jeden Fall sammeln, um zu bestimmen, ob das Erbe werthaltig ist:

  • Vermögen: Kontostände der Bankkonten, Bargeld, Wertpapiere, Wertgegenstände wie Schmuck oder Gemälde, Grundstücke, Immobilien usw.
  • Schulden: Bestattungskosten, ggf. Kosten für Testamentseröffnung oder Nachlassverwaltung, Kredite, Unterhaltszahlungen, Kosten oder Raten für Grundstücke und Immobilien usw.

6 Wochen sind eine sehr kurze Zeit, um alle diese Informationen zusammenzutragen. Außerdem könnten Ihnen z. B. Banken wichtige Auskünfte verweigern. Das liegt daran, dass Sie nachweisen müssen, dass Sie Erbe sind. Gibt es kein Testament, ist dieser Nachweis sehr schwierig. Beantragen Sie keinesfalls einen Erbschein, da Sie damit das Erbe annehmen!

Damit Sie Ihre Entscheidung nicht auf Basis unvollständiger oder falscher Informationen treffen und diese später bereuen, kann ein Anwalt für Erbrecht Sie bei der zeitaufwendigen und komplizierten Prüfung Ihres Erbes.

Er kann eine umfassende Recherche nach allen Vermögenswerten und Schulden sicherstellen, Ihre Haftungsrisiken und die Optionen zu deren Vermeidung bewerten und Ihnen eine konkrete Handlungsempfehlung geben, um Ihre Entscheidung abzusichern.

Sie möchten Ihr Erbe ausschlagen?
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Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.

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Vorgehen

Wenn Sie feststellen, dass der Erblasser mehr Schulden als Vermögen hinterlassen hat, können Sie eine Ausschlagung des Erbes erwägen. Sie haften dann nicht mehr mit Ihrem Privatvermögen für ein überschuldetes Erbe und müssen die Schulden nicht innerhalb von 3 Monaten begleichen – allerdings verzichten Sie dafür auf werthaltige Immobilien, wichtige Erinnerungsstücke oder eine wertvolle Briefmarkensammlung.

Haben Sie entschieden, das Erbe auszuschlagen, haben Sie folgende Optionen:

  • Erbe ablehnen beim Nachlassgericht
  • Erbschaft ausschlagen über einen Notar
  • Erbe ausschlagen mit einem Anwalt

Wenn Sie einen Erbteil ausschlagen wollen, müssen Sie sich an das Nachlassgericht wenden, in dessen Einzugsbereich der Erblasser zuletzt gelebt hat. Sie müssen dort nicht persönlich erscheinen – Sie können die Erbverzichtserklärung einfach beim Nachlassgericht Ihres Wohnortes abgeben. Dieses leitet die Ausschlagung des Erbes an das zuständige Gericht weiter.

Daneben können Sie auch mit einem Anwalt oder Notar ein Erbe ablehnen. Diese halten Ihre Ausschlagungserklärung schriftlich fest und beurkunden diese. Die öffentlich beglaubigte Erklärung muss dann innerhalb von 6 Wochen beim Nachlassgericht eingereicht werden.

Bitte beachten Sie: Eine Erbausschlagung müssen Sie vor einem Nachlassgericht oder Notar erklären – ein einfaches Schreiben an das zuständige Nachlassgericht ist nicht ausreichend!

Hinweis
Ausländische Erbschaft ausschlagen:

Wenn ein deutscher Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte, ist das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig. Leben Sie im Ausland, können Sie die Ausschlagungserklärung auch bei einer deutschen Auslandsvertretung abgeben.

6. Was kostet es, ein Erbe abzulehnen?

Möchten Sie ein Erbteil ausschlagen, fallen Gebühren an. Berechnet werden diese anhand des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) und in Abhängigkeit vom Nachlasswert: Je höher die Erbmasse ist, desto höher sind auch die Gebühren.

In der folgenden Tabelle haben wir Ihnen die Kosten für die Ausschlagung eines Erbes beim Nachlassgericht oder einem Notar für verschiedene Nachlasswerte zusammengestellt:

Nachlasswert

Gebühr

Überschuldeter Nachlass

30,00 €

10.000 €

37,50 €

50.000 €

82,50 €

125.000 €

150,00 €

350.000 €

342,50 €

500.000 €

467,50 €

Damit Sie keine voreilige Entscheidung treffen, die Sie später bereuen, kann es helfen, vorab einen fachkundigen Anwalt zu konsultieren. Dieser prüft den Wert des Erbes und berät Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten.

Die Tätigkeit eines Anwalts löst Anwaltskosten aus. Diese werden auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) bestimmt und sind abhängig vom Nachlasswert und den konkreten Leistungen des Anwalts.

Kosten
Kostenlose Deckungsanfrage:

Einige Rechtsschutzversicherungen übernehmen im Rahmen eines speziellen Erb-Rechtsschutzes die Kosten für die anwaltliche Beratung im Erbfall. Sind Sie unsicher, ob Ihre Versicherungspolice diese Kosten abdeckt, stellt ein advocado Partner-Anwalt gerne eine kostenlose Deckungsanfrage für Sie. Jetzt Ersteinschätzung erhalten.

7. So können Sie jetzt vorgehen

Bevor Sie ein überschuldetes Erbe annehmen und dann für die Schulden des Erblassers aufkommen müssen, können Sie sich schnell ein genaues Bild über die Erbschaft machen.

So können Sie vorgehen:

  1. Stellen Sie alle wichtigen Angaben zum Erblasser zusammen (Name, letzte Meldeadresse, Geburtsdatum und -ort, Kinder usw.).
  2. Sammeln Sie Informationen zu weiteren Erben und Pflichtteilsberechtigten (Name, Anschrift, Geburtsdatum und -ort).
  3. Suchen Sie nach Unterlagen, die im Zusammenhang zu Ihrem Erbe stehen (Testament, Vermächtnisse, Kontounterlagen, Kreditverträge usw.).
  4. Lassen Sie sich von einem Anwalt über Ihre Handlungsoptionen und juristische Alternativen beraten. So vermeiden Sie, dass Sie in finanzielle Schwierigkeiten geraten oder ein Erbe ablehnen, dass sehr werthaltig ist.

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Erik Münnich
Erik Münnich
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Als Teil der juristischen Redaktion bei advocado steht Erik Münnich stetig im Austausch mit Anwälten und anderen Juristen, um Ihnen bei schwierigen Rechtsfragen oder -problemen die besten Lösungsansätze aufzuzeigen.
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