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Philipp Caba
Geschäftsführer und
Anwalt von advocado
„Die Schufa hat oft kein Interesse am Entfernen von Einträgen. In mehr als zwei Drittel der Fälle finden wir eine juristische Lösung.“
Wann kann ich einen Schufa-Eintrag löschen lassen?
Warum ist es sinnvoll, einen Schufa-Eintrag zu löschen?
Wer negative Schufa-Einträge hat, bekommt keinen Kredit-, Miet- oder Handyvertrag. Aber: Nicht jeder Eintrag bei der Auskunftei ist berechtigt.
Falsche Daten oder veraltete Einträge zu bezahlten Forderungen muss die Schufa löschen. Wird die Löschung abgelehnt, können Betroffene vom Anwalt den Schufa-Eintrag löschen lassen.
In folgenden Fällen besteht ein Anspruch, den Schufa-Eintrag löschen zu lassen:
Ein negativer Schufa-Eintrag hat wirtschaftliche Folgen: Der Betroffene bekommt unter Umständen keinen Kredit, keinen Handyvertrag, keine Versandhausware und keinen Mietvertrag mehr. Schlimmstenfalls behält die Bank sogar EC- und Kreditkarten ein.
„Niemand muss einen fehlerhaften oder veralteten Eintrag bei der Schufa einfach hinnehmen. Wer seine Schulden beglichen hat, sollte nicht durch einen negativen Scoringwert benachteiligt werden.“, sagt der Geschäftsführer und Anwalt von advocado Philipp Caba.
Widerspricht das für den unberechtigten negativen Schufa-Eintrag verantwortliche Unternehmen Ihrer Forderung nach Korrektur, sind Verhandlungen mit dem Gläubiger notwendig.
- Personenverwechslung
- Falscheinträge
- Veraltete Einträge
- Titulierte Forderungen, beglichene Forderungen
Gute Gründe für eine Schufa-Löschung

Schufa-Einträge haben wirtschaftliche Folgen
Mit negativem Schufa-Eintrag bekommen Sie unter Umständen keinen Kredit, keinen Handyvertrag, keine Versandhausware und keinen Mietvertrag mehr. Schlimmstenfalls behält die Bank sogar EC- und Kreditkarten ein.
Fokus auf Ihre Kreditwürdigkeit
Ihr Schufa-Score wird von vielen Unternehmen einfach angefragt. Diese reagieren häufig empfindlich auf negative Einträge. Aus diesem Grund könnten Ihnen potenzielle Chancen verwehrt bleiben.
Festpreisangebot
Wenn Sie Ihren Schufa-Eintrag von einem advocado Partner-Anwalt löschen lassen möchten, erhalten Sie nach der kostenlosen Ersteinschätzung ein Festpreisangebot, das alle Kosten und Leistungen detailliert aufführt.
Finden Sie mit dem kostenlosen Schufa-Schnellcheck heraus, ob Sie Ihren Schufa-Eintrag löschen lassen können.
Schufa-Löschung in 4 Schritten
Schufa Schnellcheck
Beantworten Sie uns für den Schnellcheck ein paar Fragen zu Ihrem negativen Schufa-Eintrag.
Zeitaufwand: weniger als 60 Sekunden.
Kostenlose Ersteinschätzung von einem Partner-Anwalt
Einer unserer Partner-Anwälte prüft und bespricht mit Ihnen, ob Ihr Schufa-Eintrag gelöscht werden kann.
Transparentes Festpreisangebot
Bei guten Erfolgsaussichten erhalten Sie ein Festpreisangebot zur Löschung des Eintrags.

Ihr Anwalt setzt die Löschung durch
Die Schufa reagiert und löscht den Eintrag zeitnah. Wenn die Schufa den Eintrag nicht löscht, informiert Ihr Anwalt Sie über Ihre gerichtlichen Möglichkeiten.
Häufig gestellte Fragen | FAQ
Wann können Schufa-Einträge gelöscht werden?
- Bei nachweislich falschen Einträgen, sowie veralteter Einträge im Schufa-Register.
-
Bei Personenverwechslung.
- Bei beglichenen Forderungen.
Wie kann man Schufa-Einträge löschen lassen?
- Beantworten Sie uns für unseren Schufa-Schnellcheck ein paar Fragen zu Ihrem Schufa-Eintrag.
- Ist die Löschung möglich, erhalten Sie ein Festpreisangebot von einem unserer Partner-Anwälte für die Entfernung des Eintrags.
Wer trägt die Kosten?
- Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für eine Löschung. Wir stellen eine kostenfreie Deckungsanfrage für Sie.
- Neben dem Recht auf Unterlassung besteht gegen den Verfasser eines schlechten Eintrags Schadensersatzanspruch – dieser beinhaltet auch die Anwaltskosten.
Ungerechtfertigte Schufa-Einträge können in den meisten
Fällen mit professioneller Hilfe gelöscht werden.
KONTAKT ZUM KUNDENSERVICE
Telefon: 0800 400 18 80
E-Mail: service@advocado.com
*Die Ersteinschätzung erfolgt zwischen 9:00 und 18:00 Uhr.
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