Post von RightsDefend wegen eines Bildes: Was die Forderung wert ist und wie Sie reagieren
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  **für Rechtsthemen**
 Aktualisiert am 01.09.2026
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Inhalt
1. Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
2. 1. Wer hinter RightsDefend steckt
3. 2. Was für ein Schreiben haben Sie überhaupt bekommen?
4. 3. Ist die Forderung dem Grunde nach berechtigt?
5. 4. Ist die Summe angemessen? Meistens nicht
6. 5. Wie lange kann gefordert werden?
7. 6. In fünf Schritten durch den Fall
8. 7. Was Sie zusammenstellen sollten
9. 8. Häufige Missverständnisse aufgeklärt
10. Wann anwaltliche Unterstützung sinnvoll ist
11. Quellen
12. Linkübersicht
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# Post von RightsDefend wegen eines Bildes: Was die Forderung wert ist und wie Sie reagieren
 Beitrag von News API
  **für Rechtsthemen**
 Aktualisiert am 01.09.2026
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**SEO-Title:** RightsDefend-Forderung wegen Bild: So reagieren Sie richtig | advocado **Meta-Description:** Rechnung von RightsDefend wegen eines Fotos? Wer dahintersteckt, wann die Forderung berechtigt ist, warum die Summe oft zu hoch ist und was Sie in welcher Reihenfolge tun. **Slug:** rightsdefend-forderung-bild **Rubrik:** Medien- und Urheberrecht → Urhebergesetz
Sie betreiben eine Website, einen Shop oder einen Blog. Eines Tages liegt eine E-Mail oder ein Brief im Postfach: Auf Ihrer Seite werde ein Foto genutzt, für das keine Lizenz vorliege. Gefordert wird ein drei- bis vierstelliger Betrag, oft mit kurzer Frist.
Der Absender heißt **RightsDefend**. Und weil der Name neu ist, findet man beim Suchen fast nichts.
Das ist der erste Punkt, den dieser Beitrag klärt. Danach geht es um die Fragen, die wirklich zählen: Ist die Forderung berechtigt? Ist die Summe angemessen? Und was tun Sie in welcher Reihenfolge?

## Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist

### So ordnen Sie Ihren Fall in fünf Minuten ein
1. **Nutzen Sie das Bild tatsächlich?** Schauen Sie nach, ob es noch auf Ihrer Seite liegt, auch im Cache, in alten Beiträgen oder in einer Bildergalerie.
2. **Haben Sie eine Lizenz?** Suchen Sie in Ihren Unterlagen nach Rechnungen und Downloads von Bilddatenbanken. Ein Lizenznachweis beendet die Sache in den meisten Fällen sofort.
3. **Ist es überhaupt dasselbe Bild?** Vergleichen Sie den Bildausschnitt, nicht nur das Motiv.
4. **Wie lange liegt die Nutzung zurück?** Datum notieren, das entscheidet über die Verjährung.
5. **Was genau ist das für ein Schreiben?** Steht dort eine Unterlassungserklärung zum Unterschreiben, oder nur eine Zahlungsaufforderung? Das macht rechtlich einen erheblichen Unterschied.
**Zwei Dinge sollten Sie sofort tun, zwei auf keinen Fall.**
**Sofort:** Alles sichern (Screenshots der Seite, das Schreiben, Ihre Lizenzunterlagen). Und prüfen, ob das Bild noch online ist.
**Auf keinen Fall:** Ungeprüft zahlen. Und keine vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben, ohne dass jemand sie gelesen hat. Eine solche Erklärung bindet Sie dauerhaft, nicht nur für diesen Vorgang, und ist mit einer Vertragsstrafe bewehrt.

### Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher, und wo kommt es wirklich darauf an?
**Sicher ist:**
- Wer ein fremdes Foto ohne Lizenz öffentlich nutzt, verletzt das [Urheberrecht](ratgeber/medien-und-urheberrecht/urhebergesetz/das-urheberrecht.html). Das gilt auch dann, wenn Sie das Bild bei Google gefunden haben oder eine Agentur die Seite gebaut hat.
- Die Höhe eines Schadensersatzes richtet sich nach der sogenannten Lizenzanalogie, also danach, was für genau diese Nutzung üblicherweise zu zahlen gewesen wäre.
- Eine Abmahnung muss bestimmte Angaben enthalten. Fehlen sie, ist sie unwirksam.
**Auf den Einzelfall kommt es an bei:**
- der Frage, ob der Absender die Rechte überhaupt geltend machen darf,
- der Höhe der Forderung, die sehr oft deutlich über dem liegt, was Gerichte zusprechen,
- der Verjährung, die je nach Anspruch drei oder zehn Jahre beträgt,
- und der Frage, ob Sie eine Unterlassungserklärung abgeben müssen und in welcher Fassung.

## 1. Wer hinter RightsDefend steckt
RightsDefend ist ein Portal der **RD Legal GmbH** mit Sitz in der Saarbrücker Straße 18 in 10405 Berlin, eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg unter **HRB 173269 B**.
Entscheidend ist die Firmenhistorie, denn sie erklärt, warum Sie zum neuen Namen so wenig finden:
| Zeitraum | Firmierung |
| --- | --- |
| Januar 2016 | PIXLEGAL GmbH |
| April 2016 | **COPYTRACK GmbH** |
| seit Juni 2025 | **RD Legal GmbH** |
 Es ist durchgehend dieselbe Gesellschaft mit derselben Handelsregisternummer und derselben Anschrift. Die Umfirmierung wurde am 12. Juni 2025 eingetragen. „RD“ steht für Rights Defend. Die Gesellschaft betreibt beide Portale, `copytrack.com` und `rightsdefend.com`, nebeneinander.
**Was das für Sie praktisch bedeutet:** Wenn Sie zu Ihrem Fall recherchieren, suchen Sie zusätzlich nach dem alten Namen. Unter COPYTRACK gibt es deutlich mehr öffentlich zugängliche Erfahrungsberichte und Rechtsprechung als unter dem neuen.
**Und ein Punkt, der oft falsch dargestellt wird:** Im Impressum von rightsdefend.com ist eine Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister des Bundesamts für Justiz angegeben, unter der Nummer 2024 0001 1391 nach [§ 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG](https://www.gesetze-im-internet.de/rdg/__10.html). Im Netz kursiert die Behauptung, hier handle jemand ganz ohne Erlaubnis. Das trifft nach dieser Angabe nicht zu. Sie können die Eintragung selbst im [Rechtsdienstleistungsregister des Bundesamts für Justiz](https://www.rechtsdienstleistungsregister.de/) nachschlagen. Ob eine vorhandene Registrierung die konkret in Ihrem Fall erbrachte Tätigkeit abdeckt, ist eine davon zu trennende Frage, die sich nur am Einzelfall beantworten lässt.

## 2. Was für ein Schreiben haben Sie überhaupt bekommen?
Das ist die erste Weichenstellung, und sie wird fast immer übersprungen.

### Die Abmahnung
Eine [Abmahnung](ratgeber/medien-und-urheberrecht/abmahnung.html) fordert Sie auf, die Nutzung zu unterlassen, und verlangt dafür in der Regel eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Sie muss nach **[§ 97a Abs. 2 UrhG](https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97a.html)** in klarer und verständlicher Form
- Namen oder Firma des Verletzten nennen, wenn ein Vertreter handelt,
- die Rechtsverletzung genau bezeichnen,
- Zahlungsansprüche aufschlüsseln, getrennt nach Schadensersatz und Aufwendungsersatz,
- und angeben, ob die geforderte Unterlassungsverpflichtung über die konkrete Verletzung hinausgeht.
**Entspricht eine Abmahnung dem nicht, ist sie unwirksam.** Das steht ausdrücklich im Gesetz.

### Die reine Zahlungsaufforderung
Viele Schreiben aus diesem Bereich sind formal keine Abmahnung, sondern eine Rechnung oder ein Vergleichsangebot. Dann gelten die Formanforderungen des § 97a UrhG nicht, es entsteht aber auch kein Anspruch auf Abmahnkosten.
**Warum Sie das prüfen sollten:** Wird Ihnen eine Unterlassungserklärung vorgelegt, ist das die weitreichendere Variante. Eine Unterschrift darunter bindet Sie dauerhaft und verpflichtet Sie bei jedem weiteren Verstoß zur Zahlung einer Vertragsstrafe, auch wenn der Verstoß versehentlich passiert.

## 3. Ist die Forderung dem Grunde nach berechtigt?
Drei Punkte entscheiden das, und in dieser Reihenfolge sollten Sie sie prüfen.

### Haben Sie eine Lizenz?
Der häufigste Fall mit einem schnellen Ende. Wenn Sie das Bild bei einer Bilddatenbank gekauft haben, holen Sie die Lizenzunterlagen heraus: Rechnung, Downloadbeleg, Lizenznummer.
Prüfen Sie dabei auch, **ob Ihre Lizenz die konkrete Nutzung abdeckt**. Eine Lizenz für die eigene Website deckt nicht automatisch die Nutzung in Social Media, im Newsletter oder in Print. Genau an dieser Stelle sind viele Forderungen im Kern berechtigt, auch wenn der Betroffene eine Lizenz in der Hand hält.

### Darf der Absender die Rechte geltend machen?
Der Absender ist nicht der Fotograf. Er macht fremde Rechte geltend, entweder in dessen Namen oder aus abgetretenem Recht.
**Sie dürfen dafür einen Nachweis verlangen**, und Sie sollten das tun:
- Wer ist Urheber des Bildes?
- Wie ist die Rechtekette vom Urheber bis zum Absender belegt?
- Bei Abtretung: Wann wurde abgetreten und in welchem Umfang?
Diese Nachweise ergeben sich nicht aus einem Screenshot Ihrer Website. Ein Anspruchsteller, der sie nicht liefert, hat ein Problem, wenn es zum Prozess kommt.

### Ist es wirklich Ihr Bild und Ihre Nutzung?
Automatisierte Bildsuche findet auch Treffer, die keine sind: ein anderes Motiv derselben Serie, ein Bild aus einem eingebundenen Fremdinhalt, ein Bild in einem Werbebanner, das ein Vermarkter ausspielt. Prüfen Sie, ob die beanstandete Datei tatsächlich von Ihnen stammt und auf Ihrem Server liegt.

## 4. Ist die Summe angemessen? Meistens nicht
Hier liegt der praktisch wichtigste Hebel, und hier gibt es eine klare Leitentscheidung.

### Wie Schadensersatz berechnet wird
Nach **§ 97 Abs. 2 UrhG** kann der Schaden im Wege der Lizenzanalogie berechnet werden: Es wird gefragt, was vernünftige Vertragspartner für genau diese Nutzung vereinbart hätten.
In den Forderungsschreiben wird dafür sehr häufig die **MFM-Tabelle** herangezogen, eine Honorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing. Daraus ergeben sich schnell vierstellige Beträge.

### Die Entscheidung, die Sie kennen sollten
Der Bundesgerichtshof hat am **13. September 2018** entschieden, dass die MFM-Empfehlungen **nicht anwendbar sind, wenn der Fotograf kein professioneller Marktteilnehmer ist** (Az. I ZR 187/17). Begründung: Es ist nicht plausibel, dass sich Vertragspartner bei einem Hobbyfoto an Sätzen orientieren würden, die für Berufsfotografen gelten.
In dem entschiedenen Fall sprach der BGH **100 Euro für ein einfaches Foto** zu. Dieser Betrag kann sich verdoppeln, wenn die Urheberbenennung fehlt, weil darin eine zusätzliche Rechtsverletzung liegt.
**Was das für Ihr Schreiben bedeutet:** Zwischen einer Forderung über 1.000 Euro und einem gerichtlich zugesprochenen Betrag von 100 bis 200 Euro liegt eine erhebliche Spanne. Ob die MFM-Sätze in Ihrem Fall passen, hängt davon ab, ob der Urheber professionell tätig ist und wie das Bild genutzt wurde. Genau das ist der Punkt, an dem sich eine Prüfung meist rechnet.

### Die Deckelung für Privatpersonen
Handelt es sich um eine Abmahnung und sind Sie eine **natürliche Person, die das Werk nicht für ihre gewerbliche oder selbständige Tätigkeit verwendet**, ist der Gegenstandswert für den Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch nach **§ 97a Abs. 3 UrhG auf 1.000 Euro begrenzt**, sofern das im Einzelfall nicht unbillig ist. Das begrenzt die erstattungsfähigen Anwaltskosten der Gegenseite spürbar.
Diese Deckelung greift nicht bei gewerblicher Nutzung. Wer ein Bild auf der Website seines Betriebs einsetzt, kann sich darauf nicht berufen.

## 5. Wie lange kann gefordert werden?
Hier gibt es eine verbreitete Fehlvorstellung, die teuer werden kann.
**Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre**, gerechnet ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Berechtigte davon Kenntnis erlangt hat.
**Aber:** Nach **[§ 102 Satz 2 UrhG](https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__102.html) in Verbindung mit [§ 852 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__852.html)** besteht ein sogenannter Restschadensersatzanspruch. Wer durch die Verletzung etwas erlangt hat, muss das herausgeben, und dieser Anspruch **verjährt erst nach zehn Jahren**. Der Bundesgerichtshof hat das für die unerlaubte Online-Nutzung von Fotos ausdrücklich bestätigt.
**Praktische Folge:** „Das ist über drei Jahre her, damit ist die Sache erledigt“ stimmt so nicht. Der Unterlassungsanspruch und der volle Schadensersatz können verjährt sein, während der Restschadensersatz noch besteht. Er ist der Höhe nach allerdings auf den erlangten Gebrauchsvorteil begrenzt, also regelmäßig auf die ersparte Lizenzgebühr.

## 6. In fünf Schritten durch den Fall

### Schritt 1: Frist notieren, nicht verstreichen lassen
Die im Schreiben gesetzte Frist ist keine gesetzliche Frist, aber sie ist auch nicht bedeutungslos. Reagieren Sie innerhalb der Frist, notfalls mit einer kurzen Zwischennachricht, dass Sie den Vorgang prüfen. Schweigen ist die schlechteste Variante.

### Schritt 2: Das Bild vom Netz nehmen, falls es noch online ist
Das beseitigt die laufende Verletzung. Achten Sie darauf, dass es wirklich verschwindet: aus dem Beitrag, aus der Mediathek, aus dem Cache und aus etwaigen Vorschaubildern.
**Wichtig:** Das Entfernen ist kein Schuldanerkenntnis. Es verhindert aber, dass sich der Schaden vergrößert.

### Schritt 3: Belege anfordern statt zahlen
Der Anspruchsteller muss belegen, dass er die Rechte hält, und er muss die Forderung aufschlüsseln. Solange das nicht vorliegt, gibt es keinen Grund zu zahlen.
**Formulieren Sie eine Antwort aber nicht aus dem Bauch heraus.** In einer Verteidigungslage kann ein unbedachter Satz mehr kosten als das Schweigen: Wer die Nutzung beschreibt, wer sich entschuldigt oder wer eine Teilzahlung anbietet, kann darin ein Anerkenntnis liefern. Genau deshalb ist die erste Antwort der Punkt, an dem sich anwaltliche Unterstützung am ehesten rechnet.

### Schritt 4: Die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben
Vorformulierte Erklärungen sind regelmäßig weiter gefasst, als der Anspruch reicht. Wenn eine Unterlassungserklärung abzugeben ist, dann in einer eigenen, angepassten Fassung. Eine unbedacht unterschriebene Erklärung wirkt weit über den aktuellen Fall hinaus.

### Schritt 5: Prüfen lassen, wenn es um mehr geht
Ab einer Forderung von einigen hundert Euro, bei mehreren Bildern oder wenn eine Unterlassungserklärung im Raum steht, lohnt die anwaltliche Prüfung fast immer. Der Grund ist nicht die Aussicht, die Sache komplett abzuwehren, sondern die Differenz zwischen gefordertem und geschuldetem Betrag.

## 7. Was Sie zusammenstellen sollten
- Das vollständige Schreiben mit allen Anlagen
- Screenshots der beanstandeten Seite, mit Datum
- Ihre Lizenzunterlagen, auch ältere Rechnungen von Bilddatenbanken
- Angaben dazu, wer die Seite erstellt hat und woher das Bild stammt
- Das Datum, seit wann das Bild online war, und ob es noch online ist
Wenn eine Agentur die Website gebaut hat: Ihr Vertrag mit der Agentur kann eine Freistellung enthalten. Nach außen haften trotzdem regelmäßig Sie als Betreiber; im Innenverhältnis kann die Agentur einstehen müssen.
 

## 8. Häufige Missverständnisse aufgeklärt

### „Das Bild stand frei im Internet, also darf ich es nutzen“
Frei zugänglich heißt nicht frei verwendbar. Auch ein einfaches Foto ohne besondere Gestaltungshöhe ist als Lichtbild nach § 72 UrhG geschützt. Praktisch fällt damit jede Aufnahme darunter. Eine fehlende Wasserzeichen- oder Copyright-Angabe ändert daran nichts.

### „Die Agentur hat die Seite gebaut, also ist die Agentur dran“
Im Verhältnis zum Rechteinhaber haften regelmäßig Sie als Betreiber der Seite. Ob Sie sich das Geld von der Agentur zurückholen können, ist eine getrennte Frage Ihres Vertrags mit ihr. Beides läuft parallel, das eine ersetzt das andere nicht.

### „Ich habe eine Lizenz, damit ist die Sache erledigt“
Nur wenn die Lizenz genau diese Nutzung abdeckt. Prüfen Sie Nutzungsart, Medium, Dauer und ob eine Urheberbenennung vorgeschrieben war. Gerade die fehlende Benennung ist ein eigener Verletzungstatbestand, der den Schadensersatz erhöhen kann.

### „Es ist länger als drei Jahre her, also verjährt“
Der Restschadensersatz nach § 102 Satz 2 UrhG in Verbindung mit § 852 BGB verjährt erst nach zehn Jahren. Verjährung ist ein starkes Argument, aber sie will genau geprüft werden.

### „Wenn ich nicht reagiere, verläuft es im Sande“
Möglich, aber das ist eine Wette. Eine unbeantwortete Forderung kann gerichtlich weiterverfolgt werden, und dann steigen die Kosten deutlich. Eine sachliche Antwort kostet Sie nichts und hält alle Optionen offen.

## Wann anwaltliche Unterstützung sinnvoll ist
Bei einer einzelnen kleinen Forderung, klarer Sachlage und vorhandener Lizenz kommen Sie oft allein zurecht. Anwaltliche Hilfe lohnt sich, wenn
- eine **Unterlassungserklärung** verlangt wird,
- die Forderung **mehrere hundert Euro** übersteigt oder mehrere Bilder betrifft,
- die **Rechtekette unklar** ist oder auf Nachfrage nicht belegt wird,
- die Berechnung auf **MFM-Sätzen** beruht und der Urheber möglicherweise kein Berufsfotograf ist,
- oder Sie **gewerblich** handeln und die Deckelung des § 97a Abs. 3 UrhG deshalb nicht greift.
Ein weiterer Punkt, der oft übersehen wird: Ist eine Abmahnung unberechtigt oder unwirksam, können Sie nach **§ 97a Abs. 4 UrhG** Ersatz Ihrer erforderlichen Rechtsverteidigungskosten verlangen.
Wenn Sie eine Einordnung Ihres Falls möchten, können Sie über advocado eine kostenlose Ersteinschätzung anfordern. Als unabhängige Plattform findet advocado aus einem Netzwerk von über 550 spezialisierten Partneranwältinnen und Partneranwälten gezielt den Anwalt oder die Anwältin, die fachlich am besten zu Ihrem Fall passt, damit Sie das bestmögliche Ergebnis erreichen können. Die Ersteinschätzung übernimmt diese Anwältin oder dieser Anwalt persönlich. Ob und zu welchen Konditionen anschließend ein Mandat zustande kommt, entscheiden allein Sie.

## Quellen
**Primärquellen (Gesetze):**
- [§ 72 UrhG](https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__72.html) (Schutz einfacher Lichtbilder)
- [§ 97 UrhG](https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97.html) (Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz)
- [§ 97a UrhG](https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97a.html) (Abmahnung, Formanforderungen, Deckelung, Gegenanspruch)
- [§ 102 UrhG](https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__102.html) (Verjährung) in Verbindung mit [§ 852 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__852.html) (Restschadensersatz)
- [§ 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG](https://www.gesetze-im-internet.de/rdg/__10.html) (Registrierung für Inkassodienstleistungen)
**Leitentscheidung:**
- BGH, Urteil vom 13. September 2018, I ZR 187/17 (keine Anwendung der MFM-Empfehlungen bei nicht professionellen Fotografen)
**Weiterführende offizielle Stellen:**
- [Rechtsdienstleistungsregister des Bundesamts für Justiz](https://www.rechtsdienstleistungsregister.de/)
- Handelsregister (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 173269 B)
**Rechtsstand:** 17. August 2026. Erstveröffentlichung.

## Linkübersicht
**Interne Links** (Status 200 geprüft am 18.08.2026)
| Ankertext | Ziel |
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| Urheberrecht | `/ratgeber/medien-und-urheberrecht/urhebergesetz/das-urheberrecht.html` |
| Abmahnung | `/ratgeber/medien-und-urheberrecht/abmahnung.html` |
 **Externe Links** (Primärquellen, Status 200 geprüft am 18.08.2026)
| Ankertext | Ziel |
| --- | --- |
| § 72 UrhG · § 97 UrhG · § 97a UrhG · § 102 UrhG | `gesetze-im-internet.de/urhg/` |
| § 852 BGB | `gesetze-im-internet.de/bgb/__852.html` |
| § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG | `gesetze-im-internet.de/rdg/__10.html` |
| Rechtsdienstleistungsregister des Bundesamts für Justiz | `rechtsdienstleistungsregister.de` |
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