Richtige Winterreifen sind solche, die mit dem M+S Symbol gekennzeichnet sind. Folglich gelten auch Ganzjahresreifen als Winterreifen, solange sie den gleichen Standard erfüllen. M + S steht für Matsch und Schnee – die Winterreifen haben aufgrund ihres weicheren Gummis zusätzliche Rillen im Profil, in denen sich Matsch und Schnee erst gar nicht ansammeln können.
Dadurch sind sie bei diesen Straßenverhältnissen deutlich sicherer.
Sie finden das Symbol bei im Handel erhältlichen Winterreifen auf der Seitenfläche; teilweise befindet sich dort zusätzlich noch ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Im Zweifel können Sie auch direkt bei Ihrer Versicherung nachfragen.
Doch! Nach § 2 Abs. 3a Satz 1 und § 2 StVO darf ein Auto auf verschneiten oder vereisten Straßen nur mit Winterreifen gefahren werden. Es handelt sich dabei nicht um eine Empfehlung des ADAC oder Auflage der Versicherungen, sondern um eine in Deutschland gesetzlich normierte Pflicht. Also gilt bei winterlichen Bedingungen: Winterreifen sind Pflicht!
Mit Sommerreifen einen Unfall gehabt? Ihre Versicherung macht Sie für einen Schaden verantwortlich und verweigert die Erstattung? Oder Sie streiten über andere Schadenspositionen mit Ihrer Versicherung?
Seit 2012 müssen alle in der EU verkauften neu typengenehmigten Autos mit einem RDKS ausgestattet sein. RDKS (kurz für Reifendruckkontrollsystem) ist ein eingebautes Überwachungssystem für den Reifendruck in Kraftfahrzeugen.
Das bedeutet, dass alle Reifen mit Sensoren ausgestattet werden müssen. Wichtig ist also, dass auch die Winterreifen mit einem dem Fahrzeug angepassten Sensor ausgestattet werden, die beim Wechsel der Reifen überprüft werden. Ansonsten kann es Probleme mit Ihrer Versicherung geben.
Man kann sich an der „O und O“-Regel des ADAC orientieren: Winterreifen von Oktober bis Ostern. Gesetzliche Pflicht ist dies aber nicht. Ein bestimmter Zeitraum ist im Gesetz nicht vorgesehen.
Tatsächlich kommt es nach dem Gesetzestext genau darauf an, welche Witterungsbedingungen herrschen. Demnach darf das Kraftfahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Winterreifen gefahren werden.
Puh, also kann ich getrost mit Sommerreifen fahren, bis die Straßen voll Schnee und Eis sind?
Theoretisch – ja. Der Wintereinbruch überrascht aus genau diesem Grund jedes Jahr aufs Neue viele Autofahrer. Denn liegt eines Morgens Schnee, ist erst dann das Fahren mit Sommerreifen nicht mehr erlaubt und bei einem Unfall zahlt die Versicherung nicht mehr – ganz davon abgesehen, dass dann die Sicherheit beim Fahren nicht gewährleistet ist.
Führen Sie Ihr Auto bei Schnee und Glätte trotzdem mit Sommerreifen im Verkehr begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld in Höhe von 40 € geahndet wird. Behindern Sie durch die fehlerhaften Reifen (z. B. Liegenbleiben) andere Fahrzeuge, können sogar 80 € fällig werden – dazu gibt es einen Punkt in Flensburg.
Komplizierter kann es werden, wenn mit Sommerreifen mit fehlendem Profil ein Unfall bei Glatteis oder Schnee passiert. Ein Streit mit der Versicherung kann die Folge sein – Ihnen könnte fahrlässiges Handeln vorgeworfen werden.
Gut für alle Fahrer: Das AG Mannheim urteilte im Mai 2015, dass allein das fehlende Bewusstsein, dass Winterreifen ab Oktober vorteilhaft sind, noch keine Fahrlässigkeit begründen kann (Urteil vom 22. Mai 2015 – 3 C 308/14).
Außerdem muss die Versicherung nachweisen, dass der Unfall durch Winterreifen hätte verhindert werden können.
Eine allgemeine Regelung lässt sich daraus jedoch nicht ziehen: Wenn sich in Ihrem Fall Fahrlässigkeit begründen lässt, z. B. weil Sie die Straßenverhältnisse zur Zeit des Unfalls offensichtlich ignoriert haben, kann es teuer werden.