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Strom- und Gaspreis: So widersprechen Sie einer Erhöhung
Ratgeber Vertragsrecht Vertrag Strom- und Gaspreis
Stand 05.01.2023
Lesezeit 9 min

Strom- und Gaspreis: So widersprechen Sie einer Erhöhung

Viele Energieversorger haben bereits angekündigt, Ihre Preise zu erhöhen. Die Regierung plant nun jedoch ein Gesetz, das unrechtmäßige Preiserhöhungen verbieten soll. Anbieter müssen nachweisen, dass die Erhöhung gerechtfertigt und notwendig ist. Unbegründete Tarifänderungen sollen künftig unwirksam sein — und das bedeutet, dass Sie einer missbräuchlichen Erhöhung der Strom- und Gaspreiserhöhung widersprechen können.

Martin Wiesel
Beitrag von Martin Wiesel
Redakteur für Rechthemen
Aktualisiert am 05.01.2023
6.137 Aufrufe
Das Wichtigste vorab:
  • Hunderte Strom- und Gasversorger wollen ihre Preise erhöhen.
  • Ein neuer Gesetzentwurf soll unrechtmäßige Strom- und Gaserhöhungen verbieten — Anbieter müssen die Notwendigkeit einer Erhöhung beweisen
  • Sie können einer Preiserhöhung widersprechen, wenn diese ungerechtfertigt oder nicht ausreichend begründet ist.
  • Verbraucher:innen sollten auch unrechtmäßige Erhöhungen unter Vorbehalt zahlen und den Versorger auf die Unrechtmäßigkeit hinweisen.
Inhaltsverzeichnis
  1. Neuer Gesetzentwurf: Versorger müssen eine Preiserhöhung begründen
  2. Bund der Energieverbraucher rät zum Widerspruch: Nutzen Sie unser Musterschreiben
  3. Strom- und Gaspreise: Wann ist eine Erhöhung unwirksam?
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1. Neuer Gesetzentwurf: Versorger müssen eine Preiserhöhung begründen

Anfang 2023 wird der Strom- und Gaspreis in vielen deutschen Haushalten teurer. Um Verbraucher:innen zu entlasten, wird ab März 2023 eine Preisbremse greifen. Diese soll rückwirkend auch für Januar und Februar gelten. Zusätzlich gibt es nun einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der Energieversorgern ungerechtfertigte Preiserhöhungen verbieten soll. Bei dem neuen Missbrauchsverbot geht es vor allem um die Arbeitspreise, also bei Cent pro Kilowattstunde. In der Erläuterung der Bundesnetzagentur heißt es: “Der Arbeitspreis multipliziert mit Ihrem Jahresverbrauch wird zum Grundpreis addiert und ergibt so Ihren Abrechnungsbetrag auf der Jahresrechnung.”

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, einen Missbrauch durch die großen Versorgungskonzerne zu verhindern. Ganz konkret besagt der Gesetzentwurf, dass die Preise vom 1. Januar bis zum 31. Dezember nicht erhöht werden dürfen. Ausgenommen sind “sachlich gerechtfertigte” Erhöhungen. Das bedeutet, dass nur solche Erhöhungen wirksam sind, die aufgrund von gestiegenen Versorgungs- oder Beschaffungskosten unbedingt notwendig sind. Nicht jede Erhöhung ist automatisch auch Abzocke: Die Beweispflicht liegt allerdings beim Versorger. Energiekonzerne müssen dem Bundeskartellamt beweisen, dass gestiegenen Kosten die Preissteigerung rechtfertigen. Das Bundeskartellamt kann dann entscheiden, ob eine Erhöhung zu Unrecht erhoben wurde und bei einer groben Unverhältnismäßigkeit eine Geldstrafe verhängen.

Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf noch zustimmen.

 

2. Bund der Energieverbraucher rät zum Widerspruch: Nutzen Sie unser Musterschreiben

Der Gesetzentwurf macht es Versorgern künftig deutlich schwerer, Preiserhöhungen durchzusetzen. Ungerechtfertigte Preissteigerungen sind unwirksam und somit haben sie das Recht, den Erhöhungen zu widersprechen. Dazu rät auch Leonora Holling, Chefin des Bundes der Energieverbraucher. Natürlich kann es einige Zeit dauern, bis Ihr Widerspruch geprüft und bearbeitet wird. Stellen Sie die Zahlung daher auf keinen Fall ein, sondern teilen Sie Ihrem Versorger mit, dass Sie der Erhöhung widersprechen und die Zahlung nur unter Vorbehalt weiterführen. Werden Sie aktiv und beginnen Sie das Gespräch mit Ihrem Energieanbieter. Sollte sich später herausstellen, dass die Erhöhung tatsächlich unrechtmäßig ist, können Sie das Geld zurückfordern.

Ihr Versorger muss Sie in einem Schreiben auf die Erhöhung hinweisen. In diesem Schreiben muss er die Erhöhung begründen — Sie können Einspruch einlegen, wenn der Grund für die Erhöhung im Schreiben fehlt oder nur auf unverständliche Weise kommuniziert wird. Wichtig: Auch wenn Sie eine Preiserhöhung nicht nachvollziehen können und diese demnach für unwirksam halten, sollten Sie unbedingt aktiv werden. Sie sollten nicht einfach weiterhin den alten Preis zahlen, sondern Ihren Anbieter zeitig kontaktieren und ihn auffordern, die Erhöhung zu begründen.

Unkompliziert und schnell können Sie Ihrem Versorger Ihren Widerspruch mit unserem kostenlosen Musterschreiben mitteilen.

Aber Achtung: Sofern Sie der Erhöhung widersprechen, kann es passieren, dass der Versorger den Vertrag mit Ihnen kündigt. Dann müssten Sie sich ggf. um einen Neuvertrag bei einem anderen Anbieter bemühen. Dies kann – je nach Region – günstiger oder teurer sein, als die Preiserhöhung vorerst zu akzeptieren. Unser Tipp: Checken Sie vorher die Preise der verfügbaren Neukundentarife – damit Sie im Falle einer Kündigung eine Alternative haben.

3. Strom- und Gaspreise: Wann ist eine Erhöhung unwirksam?

Als Kundin oder Kunde eines Strom- und Gasversorgers sind Sie den Erhöhungen nicht völlig hilflos ausgeliefert. Nicht jede Erhöhung ist wirksam. Sollten Bundestag und Bundesrat dem Gesetzentwurf zustimmen, haben es Strom- und Gasversorger in Zukunft deutlich schwerer und müssen jeden Preisanstieg rechtfertigen. Aber auch ohne die neuen Regelungen dürfen Anbieter ihre Tarife nicht willkürlich erhöhen — Änderungen müssen verständlich kommuniziert werden. Auch Versorger müssen sich an Regeln halten; Sie sollten unbedingt wissen, wann eine Strom- und Gaspreiserhöhung unwirksam ist und sie dieser widersprechen können.

Energieversorger sind dazu verpflichtet, ihren Kundinnen und Kunden jede Tarifänderung schriftlich mitzuteilen. Die Wirksamkeit dieser Erhöhungen hängt davon ab, ob die Verbraucher:innen rechtzeitig informiert wurden. Zudem müssen im Schreiben angekündigten Preissteigerungen in unverschleierter Form kommuniziert werden. Die Versorger müssen sich an die folgenden formalen Richtlinien halten; sollten diese nicht erfüllt worden sein, haben Sie das Recht, den Erhöhungen zu widersprechen.

  • Der Grund für eine Preiserhöhung muss nachvollziehbar sein: Der Anbieter muss eine Tarifänderung mindestens sechs Wochen vor dem Inkrafttreten ankündigen. Die Ankündigung muss in Form eines Schreibens erfolgen; eine E-Mail ist nur dann ausreichend, wenn Sie Ihrem Anbieter ausdrücklich erlaubt haben, Sie auch elektronisch über Erhöhungen zu informieren. Eine Mitteilung in einem Online-Kundenportal ist hingegen immer unwirksam.
  • Das Schreiben darf keinem Werbemittel ähneln: Das Schreiben muss formal korrekt gestaltet und aufgebaut sein. Das bedeutet, es darf keine Gefahr bestehen, eine Preisänderung mit einem Werbeflyer zu verwechseln. Ein bunter Brief mit vielen Designelementen und Grafiken ist nicht wirksam, da Sie diesen leicht mit Werbung verwechseln und wegwerfen könnten.
  • Die Preiserhöhung darf nicht versteckt sein: Eine Preiserhöhung darf auch nicht nebenbei erwähnt werden. Haben Sie einen Brief zu einem anderen Thema erhalten, in dem die Preiserhöhung nur in einem Nebensatz angekündigt wird, können Sie der Preissteigerung widersprechen. Eine Änderung des Strom- und Gaspreises ist also nur dann wirksam, wenn sie in einer unverschleierten und verständlichen Form angekündigt wird.
  • Ihr Anbieter muss seine Preiserhöhungen begründen: Tarifänderungen müssen vom Anbieter erklärt werden: Aus dem Ankündigungsschreiben muss eindeutig hervorgehen, warum die Preise erhöht werden. Eine Preisänderung ist unwirksam, wenn Sie die Gründe für eine Steigerung nicht nachvollziehen können.
  • Ihr Anbieter muss die alten und die neuen Preise gegenüberstellen: Verbraucher:innen müssen wissen, welche neuen Preise sie in Zukunft erwarten. Die alten Preise und die neuen müssen aufgelistet werden, um die Änderungen sichtbar zu machen.
  • Die Preiserhöhung ist wirksam: Was kann ich tun? Die Preiserhöhung ist vom Anbieter korrekt mitgeteilt worden und somit wirksam? Dann sollten Sie prüfen, ob Sie die neuen Preise bezahlen können — eventuell können Sie durch einen Wechsel zu einem anderen Anbieter Geld sparen. Daher ist es umso wichtiger, dass Ihr Versorger Sie ausreichend über die neuen Preise informiert.

Machen Sie auch von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch

Sollte ein anderer Anbieter bessere Konditionen bieten, dann können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen: Eine Preisänderung ist in den meisten Fällen eine Vertragsänderung — und somit haben Verbraucher:innen ein Sonderkündigungsrecht, um den Vertrag schnell beenden zu können. Der Vertrag läuft dann noch bis zu dem Zeitpunkt, an dem die neuen Preise greifen würden. Ihr Anbieter muss in seinem Ankündigungsschreiben auch auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen.

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Martin Wiesel
Martin Wiesel
Redakteur für Rechthemen
Aktualisiert am 05.01.2023
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