Das oberste Ziel des Abfallrechts ist es, natürliche Ressourcen zu schonen und eine umweltverträgliche Abfallentsorgung zu gewährleisten. Doch die zahlreichen Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- & Abfallgesetzes sind eine Herausforderung für Unternehmen. Denn für Elektronik, Batterien, Kfz-Teile, Altöle, PCB-haltige Abfälle, tierische Nebenprodukte, Bioabfälle u. a. gelten Sonderbestimmungen.
Wenn Sie ein Gewerbe betreiben, das Waren produziert, müssen Sie die Abfälle schadlos entsorgen. Bestehen rechtliche Unklarheiten, kann ein Anwalt für Abfallrecht Ihnen weiterhelfen. Er kann Ihre Fragen zur Abgrenzung zwischen Abfall und Nebenerzeugnis oder Abfallverwertung und -beseitigung beantworten oder Sie bei der Gründung eines Entsorgungsverbandes, Vertragsgestaltung oder Errichtung einer Abfallverwertungsanlage unterstützen.
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