Durch die Altersteilzeit können Arbeitnehmer ab dem 55. Lebensjahr ihre Arbeitszeit verkürzen – ein gesetzlicher Anspruch besteht jedoch nicht. Die Altersteilzeit ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sofern sie nicht im Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung geregelt wurde.
Da geringere Arbeitszeit und Gehalt zu geminderten Rentenbeiträgen führen, ist der Schritt vorab sorgfältig abzuwägen. Die Altersteilzeit ist zudem an zahlreiche Bedingungen geknüpft, die das Altersteilzeitgesetz regelt. Bei Fragen zur Altersteilzeit kann ein Anwalt Ihnen weiterhelfen. Liegt Ihnen z. B. bereits ein konkretes Vertragsangebot vor, kann ein Anwalt die rechtlichen Rahmenbedingungen prüfen. Bei Problemen bei der Durchführung der Teilzeitregelung kennt ein Anwalt Ihre Rechte und kann sich für diese einsetzen.
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