Sie haben nach dem 1. Januar 2018 ein Zuhause für Ihre Familie gekauft, sind gerade mitten im Bau oder schon eingezogen? Dann haben Sie die Möglichkeit, vom Baukindergeld zu profitieren. Der Staat unterstützt mit diesem Zuschuss Alleinerziehende und Familien bei der Finanzierung eines eigenen Hauses oder einer Eigentumswohnung.
Sie müssen das Baukindergeld nicht zurückzahlen – aber einige Voraussetzungen dafür erfüllen. Andernfalls wird der Antrag abgelehnt. Ein Widerspruch ist nicht möglich. Innerhalb von 6 Monaten nach Einzug in Ihr Heim können Sie das Baukindergeld jedoch erneut beantragen. Um Fehler und eine erneute Ablehnung des Antrags zu vermeiden, können Sie einen Anwalt mit Schwerpunkt Baukindergeld kontaktieren. Der Anwalt kennt alle Voraussetzungen und kann Sie bei der fehlerfreien Beantragung unterstützen.
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Das funktioniert ganz einfach: Sie schicken uns Ihre Rechtsfrage. Auf Basis Ihrer Frage sucht unser digitales Matching-System den passenden Rechtsanwalt aus unserem Netzwerk aus über 550 Partner-Anwälten.
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