Wenn ein Unternehmen mind. 5 volljährige Arbeitnehmer regulär beschäftigt, können die Mitarbeiter einen Betriebsrat gründen. Dieser setzt sich aktiv für die Belange der Arbeitnehmer ein. Um reibungslose Wahlen und umfangreiche Mitspracherechte gegenüber dem Arbeitgeber sicherzustellen, sind die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmervertretung im Betriebsverfassungsrecht geregelt.
Sie haben Fragen zum Betriebsverfassungsrecht? Sie möchten eine Arbeitnehmervertretung etablieren und sind unsicher, wie Sie dazu vorgehen können? Es gibt Konflikte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber? Dann kann Ihnen ein Anwalt für Betriebsverfassungsrecht helfen. Er kennt die Gesetzeslage und kann Sie u. a. zur rechtlich korrekten Durchführung von Betriebsratswahlen und zur Gestaltung von Betriebsvereinbarungen beraten. Bei Streitigkeiten kann er einvernehmliche Lösungen entwickeln.
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