Hat sich ein Beamter, Lehrer oder anderer Angestellter im öffentlichen Dienst falsch verhalten, können Sie Dienstaufsichtsbeschwerde erheben. Indem Sie seinen Vorgesetzten auf unhöfliches Auftreten, Beleidigungen oder Handgreiflichkeiten aufmerksam machen, überprüft er den Vorfall. Dann sind Disziplinarverfahren und Sanktionen möglich.
In der Dienstaufsichtsbeschwerde müssen Sie den auffälligen Amtsträger benennen und den Vorfall beschreiben. Beweise wie Dokumente oder Augenzeugen können die Erfolgsaussichten erhöhen. Ein Anwalt kann Sie bei der Dienstaufsichtsbeschwerde mit einer fundierten Beweisführung unterstützen. Er kann Gegenanzeigen wegen falscher Verdächtigung verhindern und weitere Maßnahmen (Strafanzeige, Klage etc.) vorbereiten, wenn nötig.
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