Der Gesetzgeber schützt Ehe und Familie in besonderer Weise und räumt das Recht auf Ehegattennachzug ein. Das bedeutet: Deutsche Staatsbürger dürfen ihre ausländischen Angehörigen – Ehepartner, Kinder und Eltern – nach Deutschland holen und Ausländer mit einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis dürfen ihre Familien nachholen.
Um einen schnellen und unkomplizierten Ehegattennachzug zu ermöglichen, sind je nach Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltsstatus des Antragstellers umfangreiche Beweispflichten zu erfüllen. Bei Unklarheiten können Sie einen Anwalt für den Ehegattennachzug kontaktieren: Er weiß, welche Nachweise Sie erbringen müssen, um das Verfahren rechtlich abzusichern und zu beschleunigen.
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