Durch Einbürgerung erhalten Ausländer die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn sie seit mindestens 8 Jahren in Deutschland wohnhaft und straffrei sind, einen unbefristeten Aufenthaltstitel besitzen und sichere Einkünfte sowie Deutsch-Kenntnisse nachweisen können. Erleichterungen bestehen z. B. bei Familienzusammenführung oder dem Nachzug von Ehepartnern.
Sie möchten die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen? Einbürgerungen sind Verwaltungsakte, die im Ermessen der zuständigen Behörde sowie im Interesse des Aufnahmestaates liegen. Deswegen kann es sinnvoll sein, den Antrag auf Einbürgerung von einem Rechtsanwalt für Einbürgerung prüfen und absichern zu lassen. So können Sie eine Ablehnung aufgrund fehlender Dokumente oder Fristverstöße vermeiden.
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