Grundsätzlich müssen alle EU-Länder den EU-Führerschein anerkennen. Wurde die Fahrerlaubnis aber im Ausland gemacht, um beispielsweise einer MPU nach einem Führerscheinentzug zu entgehen, kann es in Deutschland zu Problemen bei der Anerkennung kommen. Weitere Streitpunkte sind der Nachweis des Wohnsitzes im Ausland oder eine noch geltende Sperrfrist in Deutschland.
Da die Rechtsprechung je nach Einzelfall sehr unterschiedlich ist, kann die Unterstützung eines Anwalts für Verkehrsrecht hilfreich sein. Er kann Fragen zur Anerkennung des EU-Führerscheins rechtssicher beantworten und prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für dessen Nutzung erfüllen.
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