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Die seit dem 25. Mai 2018 geltende Datenschutzgrund­verordnung (DSGVO) hat das Datenschutzrecht verschärft. Alle Prozesse müssen den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten. Bei Verstößen drohen Strafzahlungen von bis zu zwanzig Millionen Euro. Ein erfahrener Anwalt für Datenschutz und DSGVO kennt alle Vorschriften und sichert Sie rechtlich ab.

advocado findet den passenden Partner-Anwalt für Ihr Anliegen. Die bundesweite Beratung erfolgt digital und daher unabhängig von Ihrem Standort. So bleiben Sie flexibel und erhalten eine kompetente juristische Beratung.

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Das sagen unsere Kunden über advocado

4,80 von 5 Sternen
Tabea S.

Herzlichen Dank für die schnelle und kompetente Beantwortung meiner Rechtsfrage. Das Gespräch hat sehr weitergeholfen!

5,00 von 5 Sternen
Jan W.

Gute und freundliche Beratung. Herr Jedwillat ist mit mir die einzelnen Punkte meiner Anfrage detailliert durchgegangen.

5,00 von 5 Sternen
Julian L.

Herr Jedwillat hat zeitnah zurückgerufen und seine Ersteinschätzung des Falls klar, verständlich, freundlich und in Ruhe dargelegt. Auf Rückfragen ist er geduldig eingegangen und hat mögliche Alternativen für das weitere Vorgehen dargelegt.

5,00 von 5 Sternen
Ralph B.

Das hat Freude gemacht. So kann man vertrauensvoll zusammenarbeiten. Da kommt die Frage auf, warum das nicht immer so ist. Herr Jedwillat hat sich offenbar etwas erhalten, was an anderem Ort leicht mal über die Jahre verloren geht.

5,00 von 5 Sternen
Claudia G.

Ich wurde umgehend nach meiner schriftlichen Anfrage kontaktiert, was ich sehr schätze. Es fand dann eine sehr freundliche und kompetente Beratung statt, meine Fragen wurden sehr ausführlich beleuchtet und beantwortet und ich würde Herrn Jedwillat jederzeit als Anwalt in Erbschaftsangelegenheiten einschalten. Vielen Dank!

5,00 von 5 Sternen
Marvin R.

Es war ein sehr gutes und intensives Gespräch. Er ist auf alle meine Fragen eingegangen und ich konnte mit meinen Informationen die für mich richtigen Entscheidungen treffen. Immer wieder gerne!

5,00 von 5 Sternen
Silvia E.

Ich habe eine sehr kompetente, auf den Punkt gebrachte, Beratung erfahren. Ich kann Herrn Jedwillat nur weiterempfehlen.

5,00 von 5 Sternen
Holger G.

Frau Fey ist eine aufmerksame Zuhörerin, Sie hat jede meiner Fragen kompetent beantwortet und auch Erklärungen, die mir weiter geholfen haben, abgegeben. Ich würden Frau Fey mit gutem Gewissen jeder Zeit weiterempfehlen.

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  • Widerspruchs- & Widerrufsrecht
Unternehmenspflichten
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Datenschutzverstoß
  • Mitbewerber abmahnen
  • Abmahnungen abwehren
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Häufig gestellte Fragen

Das Datenschutzrecht soll den Umgang mit persönlichen Daten von Privatpersonen und den Schutz ihrer Daten vor missbräuchlicher Verwendung regeln. Wichtig ist dafür vor allem das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Es umfasst zahlreiche Vorschriften u. a. zur Zulässigkeit der Datenerhebung, der Übermittlung personenbezogener Daten und zur Umsetzung des Datenschutzes in Unternehmen und Behörden.

Die Anforderungen an Unternehmen und Selbstständige sind mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) weiter gestiegen. Die DSGVO der Europäischen Union soll den Schutz von personenbezogenen Daten und gleichzeitig den EU-weiten Datenverkehr gewährleisten.

Deswegen enthält die DSGVO zahlreiche Regelungen, welche die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Ärzte, Behörden usw. für ganz Europa vereinheitlichen.

Ein Rechtsanwalt für Datenschutzrecht kann Unternehmen und Selbstständige dabei unterstützen, die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten rechtskonform zum Bundesdatenschutzgesetz und zur DSGVO zu gestalten. Ein Datenschutz-Anwalt kann zudem wichtige Unterstützung leisten, um einen Datenschutzbeauftragten im Unternehmen zu etablieren oder regelmäßig zu schulen.

Wurden Unternehmen von Wettbewerbern oder einer Datenschutzbehörde aufgrund von Datenrechtsverstößen abgemahnt, kann ein Datenschutz-Rechtsanwalt in Verhandlungen mit der Gegenseite auf eine Lösung im Interesse aller Beteiligten hinarbeiten. Ist die Abmahnung unbegründet, kann ein Anwalt für Datenschutz das Schreiben und die Unterlassungserklärung zurückweisen und Ihr Recht ggf. vor Gericht durchsetzen.

Der Schutz personenbezogener Daten braucht manchmal schnelle Reaktionen – das Suchen nach einem Anwalt und Warten auf einen Kanzleitermin könnten dann hinderlich sein.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt für Datenschutzrecht aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Der Anwalt kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

Die Anwaltskosten sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz verbindlich geregelt. Je nach Art und Umfang seiner Tätigkeit kann ein Anwalt unterschiedliche Gebühren abrechnen.

Wenn Sie advocado Ihren Anwalt finden lassen, erhalten Sie nach der kostenlosen Ersteinschätzung vom Anwalt bei Bedarf ein Festpreisangebot, das alle Leistungen und Kosten Ihres Anwalts transparent auflistet. Auf dieser Grundlage können Sie entscheiden, ob Sie Ihren Rechtsanwalt für Datenschutz beauftragen möchten oder nicht.

Unsere Top Partner-Anwälte für Datenschutzrecht

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Im Gespräch mit Anwalt für Datenschutzrecht & DSGVO Martin Jedwillat

Martin Jedwillat

Man sollte das Thema Datenschutz nicht auf die leichte Schulter nehmen, sich allerdings auch nicht davon abschrecken lassen.

Martin Jedwillat
Fachanwalt für Datenschutzrecht & DSGVO
Martin Jedwillat
Rechtsanwalt für Datenschutzrecht & DSGVO

Man sollte das Thema Datenschutz nicht auf die leichte Schulter nehmen, sich allerdings auch nicht davon abschrecken lassen.

Rechtsanwalt Martin Jedwillat berät und vertritt bundesweit Mandanten in allen Fragen des Datenschutzrechts. Als zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) unterstützt er Unternehmen bei der Vereinbarkeit von Datenschutz und Tagesgeschäft. Hier begleitet er seine Mandanten u. a. bei der rechtmäßigen Datenerhebung, verteidigt sie in behördlichen Verfahren oder setzt sich für die Löschung von unrechtmäßig erhobenen Daten ein.

1. advocado: Guten Tag, Herr Jedwillat. Wann und warum brauchen Mandanten einen Anwalt für Datenschutzrecht und wie können Sie Ihren Mandanten helfen?

Martin Jedwillat: Mandanten kommen aus ganz unterschiedlichen Gründen auf uns zu. Meistens geht es um die datenschutzkonforme Gestaltung von Internetseiten und den dafür benötigten Rechtstexten. In diesem Zusammenhang klären wir meistens auch über weitere Pflichten auf, die Unternehmer im Zusammenhang mit Datenschutz beachten sollten. Oft fühlen sich Mandanten bei der Umsetzung überfordert und haben Sorge, etwas falsch zu machen. Hier helfe ich auch als externer Datenschutzbeauftragter gerne.

Wenn Unternehmer von Kunden oder Datenschutzbehörden angeschrieben werden und nicht wissen, wie Sie hierauf reagieren sollen, lohnt sich eine anwaltliche Beratung. Ansonsten können zum Beispiel Bußgelder drohen oder Schadensersatzansprüche von Betroffenen geltend gemacht werden.

Natürlich kommt es ebenso vor, dass ein Betroffener sich in seinen Rechten verletzt fühlt, wenn seine Daten nicht so behandelt werden, wie er es sich wünscht. Hier lohnt ebenfalls eine Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt. Dieser kann einschätzen, ob ggf. eine Rechtsverletzung vorliegt und den Betroffenen bzgl. seiner Rechte aufklären. Bei der Geltendmachung von Ansprüchen des Betroffenen sollte nicht auf einen Rechtsanwalt verzichtet werden – zumal die Gegenseite bei Rechtsverletzungen dazu verpflichtet ist, die Kosten des Rechtsanwalts zu tragen.

2. Wann besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Forderung erfolgreich ist?

Datenschutz ist tatsächlich in fast allen Lebens- und Geschäftsbereichen relevant – mit Ausnahme der privaten bzw. familiären Verarbeitung von Daten. Sobald eine Datenverarbeitung nicht aus privaten Gründen erfolgt, gelten die DSGVO und die nationalen Gesetze. Deswegen sollten sich Unternehmer über das Thema Datenschutz informieren, sodass alle Pflichten wie z. B. Informations- und Dokumentationspflichten erfüllt werden. Auch sollte man bei Abschluss von Verträgen grundsätzlich an Datenschutz denken, insoweit man für Dritte personenbezogene Daten verarbeitet, personenbezogene Daten – z. B. von Kunden oder Mitarbeitern – durch Dritte verarbeiten lässt oder Daten auf einem Server speichert. Dann braucht man nämlich bestimmte Datenschutzvereinbarungen (Auftragsverarbeitung).

Als Kunde beispielsweise sollte man sich hingegen klar sein, dass man ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung hat und man darüber informiert werden muss, wenn die eigenen persönlichen Daten verarbeitet werden – hierzu gehören nicht nur Name und Adresse, sondern z. B. auch ein Foto oder eine IP-Adresse. Insoweit eine Verarbeitung eigener Daten erfolgt, muss man zudem informiert werden, auf welcher Grundlage dies geschieht. Hier bestehen umfangreiche Auskunfts-, Herausgabe-, Beschwerde-, Widerspruchs- und Widerrufsrechte. Der Betroffene sollte daher Verarbeitungen hinterfragen, mit denen er nicht einverstanden ist.

3. Welche Vorgehensweise empfehlen Sie bei einer Datenschutzverletzung? Was ist zu tun und was sollte auf jeden Fall vermieden werden?

Als Unternehmer sollte man die Verletzung protokollieren und ggf. an Betroffene und Behörden melden. Insoweit der Unternehmer keinen internen Datenschutzbeauftragten hat, empfehlen wir einen spezialisierten Anwalt, um mögliche Schäden für das Unternehmen bereits frühzeitig abzuwenden.

Als Betroffener sollten Sie das Unternehmen hingegen mit dem Verstoß konfrontieren und Aufklärung/Informationen fordern. Oftmals lohnt es sich, einen spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren, um mögliche Ansprüche wie z. B. Schadensersatz prüfen zu lassen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde einzulegen.

4. Die Einführung der DSGVO hat nicht nur in den Online-Branchen für Aufregung gesorgt. Welche Herausforderungen ergeben sich aus dieser Verordnung für Ihre Mandanten?

Dies ist unterschiedlich. Für viele Mandanten ist bereits die Umsetzung der allgemeinen Dokumentationspflichten im Unternehmen eine Herausforderung. Andere Mandanten haben neue Geschäftsideen, die aus datenschutzrechtlicher Sicht begutachtet und ggf. für eine gesetzeskonforme Umsetzung modifiziert werden müssen. Wir stehen dabei stets bei allen Fragen und Anliegen mit Rat und Tat zu Seite.

„Für viele Mandanten ist bereits die Umsetzung der allgemeinen Dokumentationspflichten im Unternehmen eine Herausforderung.“

5. Sie sind auch zertifizierter Datenschutzbeauftragter. Was ist Ihre Aufgabe und wie gehen Sie vor, um für Ihre Mandanten die beste Lösung zu erzielen?

Wenn ich neu in ein Unternehmen komme, habe ich konkrete Aufgaben. Als Erstes muss eine sogenannte GAP-Analyse durchgeführt werden, um zu sehen, wie das Unternehmen datenschutzrechtlich aufgestellt ist. Sodann überarbeite oder erstelle ich das Verarbeitungsverzeichnis, führe ggf. Datenschutzfolgenabschätzungen durch, unterstütze bei der Erstellung einer Datenschutzrichtlinie mit Handlungsanweisungen für Mitarbeiter und IT-Abteilung oder bei der Erstellung bzw. Überarbeitung der Technisch-Organisatorischen Maßnahmen (TOMs) sowie bei der Erstellung einer IT-Sicherheitsrichtlinie für die IT/TK-Infrastruktur zur Gewährleistung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Mindeststandards.

Daneben sorge ich für die korrekte Erstellung von gesetzlich vorgeschriebenen Informations- und Einwilligungsschreiben, führe Mitarbeiterschulungen durch und beantworte Anfragen von Kunden oder Behörden.

6. Ihre Mandanten loben u. a. die gute Verständlichkeit Ihrer Beratung. Was ist Ihnen bei der Kommunikation mit Ihren Mandanten besonders wichtig?

Mir ist besonders wichtig, für meine Mandanten erreichbar zu sein und schnellstmöglich auf Nachfragen und Nachrichten zu antworten. Zudem ist es im Datenschutz wichtig, kleine Aufgabenpakete zu deklarieren und diese Schritt für Schritt mit Mandanten abzuarbeiten. Viele fühlen sich schnell mit dem Thema überfordert. Dem versuche ich damit entgegenzuwirken.

Dabei ist eine Prioritätensetzung sehr wichtig. Dies und welche Dringlichkeiten hinter welchen Maßnahmen stecken, erkläre ich dem Mandanten genau. Zudem binde ich den Mandanten gerne in die Arbeit ein, damit er die Grundlagen versteht.

7. Wie beurteilen Sie in diesem Zusammenhang die Vorteile der Online-Rechtsberatung für Ihre Mandanten?

Die Online-Rechtsberatung hat die Anwaltsarbeit verändert. Die Kommunikation ist viel schneller geworden. Es können leichter und zügiger Informationen ausgetauscht werden. Durch neue Medien werden lange Mandantentermine vor Ort obsolet und die Zeit kann in eine bessere und gründlichere Bearbeitung des jeweiligen Falles gesteckt werden. Davon profitieren Mandant und Anwalt.

8. Was möchten Sie den advocado-Kunden abschließend mit auf den Weg geben?

Man sollte das Thema Datenschutz nicht auf die leichte Schulter nehmen, sich allerdings auch nicht davon abschrecken lassen. Mit einem guten Partner an der Seite können Sie alle rechtlichen Erfordernisse erfüllen und dabei wettbewerbsfähig bleiben.

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