Anwalt für Gebrauchtwagen: Was muss ich wissen?
Nach langer Suche konnten Sie einen passenden Gebrauchtwagen erwerben und beim Kauf haben Sie keine Mängel entdeckt? Umso größer ist der Ärger, wenn kurze Zeit später doch Probleme auftreten und Sie in der Werkstatt erfahren, dass der als fehlerfrei angepriesene Wagen sehr wohl Defekte aufweist.
Haben Sie bei einem Händler gekauft, gilt die 2-jährige Gewährleistungspflicht. Schwieriger ist es bei einem Privatkauf: Der Verkäufer könnte die Gewährleistungspflicht vertraglich ausgeschlossen haben. Dann müsste er nur für arglistig verschwiegene Mängel aufkommen – die Beweispflicht liegt bei Ihnen. Hier kann Ihnen ein Anwalt weiterhelfen. Er kann den Kaufvertrag auf versteckte Gewährleistungsrechte prüfen sowie die Verantwortlichkeit des Verkäufers ermitteln und beweisen.
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