Die Genossenschaft ist eine beliebte Rechtsform für gemeinnützige und gewerbliche Projekte, etwa wenn Waldbesitzer Forstgenossenschaften gründen, Bürger mit Gemeinschaftsanlagen Ökostrom erzeugen oder Bauherren gemeinsam Häuser bauen. Für die Gründung einer Genossenschaft bedarf es mindestens drei Personen, einer Satzung sowie einer Zulassungsbescheinigung von einem genossenschaftlichen Prüfungsverband.
Wenn Sie erwägen, eine Genossenschaft zu gründen, kann ein Anwalt mit Schwerpunkt Genossenschaftsrecht Sie bei der Gestaltung von Verträgen, der Finanzplanung und der Ausarbeitung einer rechtssicheren Gründungssatzung unterstützen. Zudem kann er Sie zu steuerrechtlichen Fragen beraten.
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