Früher GEZ, heute Beitragsservice: Der Rundfunkbeitrag dient zur Finanzierung des medialen Angebots der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland. Personen mit geringem Einkommen oder einer Schwerbehinderung können sich vom Beitrag befreien lassen – die Medienanstalten setzen hierfür aber hohe Hürden.
Lehnt der Beitragsservice Anträge auf Befreiung ab oder erhalten Beitragszahler eine fehlerhafte oder überhöhte Abrechnung, kann ein Anwalt mit Schwerpunkt GEZ überprüfen, ob für Ihren Haushalt eine Beitragspflicht besteht oder Ihnen eine Ermäßigung bzw. Befreiung zusteht. Bezahlt ein Haushalt bereits Rundfunkgebühren, kann ein Anwalt mit einem rechtssicheren Widerspruch die Forderungen des Beitragsservices zurückweisen – notfalls auch vor Gericht.
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