Der Hausverwalter hat vertraglich festgelegte Pflichten. Verletzt er diese Pflichten, haben Eigentümer Anspruch auf Entschädigung für entstandene Mehrkosten. Beauftragt und bezahlt die Hausverwaltung z. B. ungeeignete Handwerker oder setzt Beschlüsse der Eigentümerversammlung nicht um, ist sie zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet.
Ist keine gütliche Einigung möglich, kann ein Anwalt Sie dabei unterstützen, die Hausverwaltung zur Entschädigung zu verpflichten. Der Anwalt kennt die Rechtslage und weiß, welche Schadensersatzforderung für die Pflichtverletzung in Ihrem Fall berechtigt ist. Er kann Sie vor Gericht vertreten und Gegenargumente der Hausverwaltung abwehren, damit Sie schnell zu Ihrem Recht kommen.
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