Hartnäckige Belästigungen, Stalking oder drohende Gewalttätigkeiten müssen Sie nicht hinnehmen – Sie können beim Amtsgericht oder dem Familiengericht ein Kontaktverbot erwirken. Der Täter darf Sie dann auf keinem Weg mehr kontaktieren und muss einen festgelegten Abstand einhalten. Bei einem Verstoß drohen ihm Geldstrafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr.
Den Antrag auf Kontaktverbot können Sie beim zuständigen Gericht stellen oder sich anwaltliche Unterstützung holen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, das Kontaktverbot gut zu begründen und Ihnen als starker Partner zur Seite stehen. Geht der Täter gegen die Anordnung vor, kann ein Anwalt Sie bei der Gerichtsverhandlung vertreten und sich für Ihre Rechte einsetzen.
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