Planung, Versorgung und Finanzierung der Krankenhäuser oder die Krankenbehandlung als Leistung der Krankenversicherung: Alle Vorgänge, die mit dem Krankenhausbetrieb zusammenhängen, sind im Krankenhausrecht geregelt. Dabei sind zahlreiche Vorschriften des Zivil-, Straf-, Verwaltungs-, Medizin-, Arbeits-, Sozial- und Versicherungsrechts zu beachten.
Das Krankenhausrecht befasst sich auch mit Haftungsfragen des Krankenhausträgers oder des behandelnden Arztes. Weicht die Behandlung vom allgemein anerkannten Standard ab und verursacht Gesundheitsschäden beim Patienten, liegt ein Behandlungsfehler vor. In der Geburtsmedizin führen sie zu hohen, sechsstelligen Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen. Ein Anwalt mit Schwerpunkt Krankenhausrecht kann bei rechtlichen Streitigkeiten und arbeitsrechtlichen Fragen weiterhelfen.
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