Laut Statista verzeichnete das Bundeskriminalamt 2019 ingesamt 325.786 Ladendiebstähle in Deutschland. Wer Ladendiebstahl begeht oder auch nur versucht, muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren rechnen. Ersttätern droht in der Regel eine Geldstrafe – bei Wiederholungstaten oder dem Verdacht auf gewerbsmäßige Entwendungen fällt das Strafmaß allerdings höher aus.
Sind Sie mit dem Vorwurf Ladendiebstahl konfrontiert, können Sie Ihr Schweigerecht nutzen und einen Anwalt für Ladendiebstahl kontaktieren. Der Anwalt kann Akteneinsicht beantragen und mit Kenntnis der genauen Vorwürfe eine passende Verteidigungsstrategie erarbeiten. Bei geringem Warenwert und Erstvergehen kann er durch schlüssige Argumentation für Sie unter Umständen die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage erwirken.
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