Seit 2001 existiert die eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare. Diese wurde der Ehe immer mehr gleichgestellt und bietet der Beziehung einen schützenden Rechtsrahmen. Nachdem die Ehe im September 2017 auch für homosexuelle Paare geöffnet wurde, können keine neuen Lebenspartnerschaften mehr eingegangen werden. Für bereits bestehende gilt das Gesetz aber weiterhin – die Paare können das Modell beibehalten oder in eine Ehe umwandeln.
Unabhängig von einer Umwandlung können sich rechtliche Fragen ergeben: Können die Partner ein Kind adoptieren? Gibt es Steuervergünstigungen? Kann die Lebenspartnerschaft wieder aufgelöst werden? Wie wird dann das gemeinsame Vermögen aufgeteilt? Wer erhält das Sorgerecht für gemeinsame Kinder? Ein Anwalt kann hier weiterhelfen und alle wichtigen Fragen zur Lebenspartnerschaft beantworten.
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