Ein im Bereich „Medizin“ aktiver Anwalt muss sich auf zahlreichen Rechtsgebieten auskennen und seine Expertise nachweisen können. Ein Medizinrechtler muss sich auf mindestens zehn Rechtsgebieten verstehen – darunter zivil- und strafrechtliche Haftungsfragen sowie das Krankenhaus-, Arzneimittel- und Apothekenrecht und dem Arzthaftungsrecht. Denn medizinische Rechtsfragen reichen von Kunst- und Behandlungsfehlern bis zu Schmerzensgeld und Schadensersatz.
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