Immer mehr Deutsche sorgen für den Ernstfall im Alter oder nach einer schweren Krankheit vor: Laut dem Deutschen Hospiz- und Palliativverband haben 43 % der Deutschen eine Patientenverfügung. Diese Willenserklärung regelt die Wünsche des Patienten in Bezug auf medizinische Behandlungen und Pflegemaßnahmen. Jedoch führen Fehler und schwammige Formulierungen regelmäßig dazu, dass behandelnde Ärzte im Ernstfall dem Willen des Patienten nicht entsprechen können.
Daher kann es ratsam sein, bei der Erstellung einer Patientenverfügung nicht nur medizinischen Rat einzuholen, sondern sich zusätzlich juristisch beraten zu lassen. Ein Anwalt für Betreuungsrecht kennt sich mit Patientenverfügungen aus und kann Ihre Verfügung rechtlich prüfen.
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