Laut Statistia belief sich die Anzahl der Pflegebedürftigen in Deutschland Ende 2017 auf mehr als 3,4 Millionen Menschen, von denen knapp ein Viertel vollstationär in Pflegeheimen versorgt wurde. Um eine angemessene Versorgung der Pflegebedürftigen zu gewährleisten, benötigen Pflegedienste berufserfahrene Pflegekräfte. Sie sind im Schadensfall über eine Berufshaftpflichtversicherung abgesichert.
Sie leiden unter den gesundheitlichen Folgen eines Pflegefehlers und möchten gegen den Pflegedienst vorgehen? Um Schmerzensgeld oder Schadensersatz zu erhalten, müssen Sie den Pflegefehler als Ursache Ihres Gesundheitsschadens nachweisen. Ein Anwalt kann Sie dabei unterstützen und Ihren Anspruch erfolgreich beim Pflegedienst durchsetzen.
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