Ob Uhren, Handtaschen oder Elektrogeräte – laut Statista beschlagnahmte der Zoll 2018 bundesweit mehr als 5 Millionen Produkte. Für betroffene Unternehmen bedeutet Produktpiraterie aber nicht nur finanzielle Einbußen, sondern auch eine Imagebedrohung. Wer schnell etwas gegen die Verbreitung der Fälschungen unternimmt, kann Schäden möglichst gering halten.
Ein Anwalt kann Sie dabei unterstützen, effektiv straf- und zivilrechtlich gegen die Produktpiraterie vorzugehen. Mit einer einstweiligen Verfügung kann er zügig den Verkauf der Nachahmungen stoppen und die Kommunikation mit der Zollbehörde regeln. Durch eine Abmahnung und strafbewehrte Unterlassungserklärung kann er Ihren Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz durchsetzen und die Vernichtung der Plagiate erwirken. Durch Markt- und Online-Überwachung kann ein Anwalt ebenso Vorsorgemaßnahmen leisten.
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