Sie besitzen eine Rechtsschutzversicherung, damit Sie im Falle eines Rechtsstreits vor hohen Kosten geschützt sind? Doch obwohl Sie sämtliche Voraussetzungen erfüllen, verweigert Ihnen die Versicherung eine Deckungszusage? Sieht ein Versicherungsträger in Ihrem individuellen Fall nur geringe oder gar keine Erfolgsaussichten, wird keine Deckungszusage erteilt und Sie bleiben auf Anwalts- und Gerichtskosten sitzen.
Lehnt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme aus Mutwilligkeit oder aufgrund mangelnder Erfolgsaussichten ab, müssen Sie das nicht hinnehmen: Ein mit Rechtsschutzversicherungen erfahrener Anwalt kann Ihnen bei der Geltendmachung Ihres Leistungsanspruchs helfen, indem er den Ablehnungsbescheid entkräftet und ein Schlichtungsverfahren anstrebt.
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