Reiseveranstalter versprechen gern erholsamen Urlaub im klimatisierten Zimmer in unmittelbarer Nähe zum Strand. Flugverzögerungen, verlorene Gepäckstücke, defekte oder verschmutzte Zimmereinrichtungen oder übermäßiger Lärm durch Baustellen sowie Diskotheken stehen oftmals im Kontrast dazu. Bleibt der Veranstalter die versprochenen Leistungen schuldig, liegt ein Reisemangel vor.
Betroffene Urlauber haben bei einem Reisemangel das Recht, die Rückzahlung eines Teils des Reisepreises vom Reiseveranstalter zu verlangen. Sind die Reisemängel besonders schwerwiegend, besteht zudem ein Anspruch auf Schadensersatz. Wenn der Reiseveranstalter eine Entschädigung verweigert oder nicht reagiert, kann ein Anwalt mit Schwerpunkt Reisemangel Sie dabei unterstützen, eine Entschädigung zu erhalten.
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