haben über advocado einen passenden Anwalt für ihren Fall gefunden.
sind Partner-Anwälte in unserem digitalen Matching-System.
Kunden bewerten unsere Partner-Anwälte mit ∅ 4,82 von 5 Sternen.
Ist eine Ehe zerrüttet, bleibt Ehepartnern manchmal keine Alternative, als sich scheiden zu lassen. Eine Scheidung ist mit umfangreichen rechtlichen Folgen verbunden: die Aufteilung des Vermögens, das Sorgerecht für gemeinsame Kinder und der nacheheliche Unterhalt und anderes muss geregelt werden.
Ein Rechtsanwalt für Scheidungsrecht kann Sie bei der Regelung der Scheidungsfolgen unterstützen und vor dem Familiengericht für eine schnelle, gütliche Einigung sorgen.
advocado findet für Sie den passenden Rechtsanwalt für Internetrecht aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Kein Problem, schildern Sie einfach Ihr Anliegen und erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung vom Anwalt.
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advocado funktioniert online, jederzeit und überall: In Ihrem persönlichen Kundenkonto haben Sie die Informationen zu Ihrem Rechtsfall jederzeit im Blick. Unser Service-Team ist täglich für Sie da, um Sie kostenlos zu unterstützen – von der Ersteinschätzung bis zum Abschluss Ihres Rechtsanliegens.
Noch bevor Sie Ihren Anwalt beauftragen, erhalten Sie ein Angebot zum Festpreis. Auf Wunsch rechnet Ihr Rechtsanwalt die Kosten über Ihre Rechtsschutzversicherung ab – ganz ohne Aufwand für Sie.
Ja, in Deutschland ist für die Scheidung ein Anwalt notwendig. Nur ein Anwalt darf den Scheidungsantrag einreichen. Der Anwalt für Scheidungsrecht kann aber von beiden Parteien beauftragt werden, wenn beide sich über die Scheidung einig sind.
Für die Scheidung brauchen Sie zwingend einen Anwalt, denn nur ein Anwalt kann den Scheidungsantrag einreichen. Die Eheleute können aber auch gemeinsam einen Anwalt für Scheidung beauftragen, um Kosten zu sparen. Das kann ein Anwalt für Scheidungsrecht sein oder ein Anwalt für Familienrecht.
Bei einer Scheidung werden die Gerichtskosten zu 50/50 zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Die Anwaltskosten muss jeder selbst zahlen. Wer sich die Scheidung nicht leisten kann, kann beim Gericht Verfahrenskostenhilfe beantragen.