Die Zahl angehender Studenten übersteigt oft die freien Kapazitäten der Hochschulen. Viele begehrte Studiengänge wie Medizin, Pharmazie und Psychologie sind daher zulassungsbeschränkt. Können Bewerber den geforderten Numerus Clausus oder eine entsprechende Wartezeit nicht vorweisen, bleibt der Zugang zum Studium vorerst verwehrt.
Sie haben für den gewünschten Studiengang eine Absage erhalten? Mit einer Studienplatzklage können Sie einen Studienplatz außerhalb der festgesetzten Kapazitäten beantragen. Lehnt die Hochschule diesen ab, erfolgt eine gerichtliche Überprüfung der Kapazitäten. Existieren freie Studienplätze, sind diese restlos zu vergeben.
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