Mit Ausnahme von Beamten hat jeder Arbeitnehmer das Recht, seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit zu reduzieren. Ein Anspruch auf Teilzeit kann vom Arbeitnehmer geltend gemacht werden, wenn das Unternehmen mindestens 15 Mitarbeiter beschäftigt und der Arbeitnehmer länger als 6 Monate dort tätig ist. Liegen diese Voraussetzungen vor, darf der Arbeitgeber Teilzeit nur aufgrund betrieblicher Gründe ablehnen.
Verweigert ein Arbeitgeber die Gewährung von Teilzeit ohne derartige Begründung, können Arbeitnehmer ihr Recht gerichtlich einklagen. Nicht gerade selten entscheiden Gerichte dabei zugunsten von Arbeitnehmern. Falls Sie Ihren Anspruch auf Teilzeit einfordern möchten, kann ein Anwalt Ihren Teilzeit-Vertrag prüfen und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber dem Arbeitgeber unterstützen.
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