Irreführende Werbung, Verstoß gegen Verbraucherschutzvorschriften, Verunglimpfung: Unlauterer Wettbewerb ist strafbar. Bei Wettbewerbsverstößen ist schnelles Handeln entscheidend. Ob Durchsetzung oder Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen – ein Anwalt kann sich für eine schnelle Klärung einsetzen und versuchen, Umsatzeinbußen und Imageschäden für Unternehmen zu verhindern und einen fairen Wettbewerb sicherzustellen.
Ein Anwalt mit Schwerpunkt unlauterer Wettbewerb kennt die Rechtslage und weiß, was bei Wettbewerbsverstößen zu tun ist. Mit eindeutiger Beweisführung und einstweiliger Verfügung kann er Betroffenen den Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz vom Konkurrenten sichern. Wer die erhaltene Abmahnung anwaltlich prüfen lässt, kann diese ggf. abwehren oder mit einer modifizierten Unterlassungserklärung Folgen mindern.
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