Die Aufteilung von Vermögen birgt nicht nur im privaten Bereich – z. B. bei Scheidungen – enormes Konfliktpotential. Gleiches gilt bei der Übernahme von Unternehmen. Da Vermögen nicht nur bares Geld, sondern auch andere Güter wie Aktien, Grundstücke und sogar die Leistung von Mitarbeitern umfasst, ist die Rechtslage oft wenig überschaubar.
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