Einreise, Ausreise und Aufenthalt sind in den verschiedensten Staaten an z. T. hohe Anforderungen geknüpft. Werden diese erfüllt, wird ein Visum (Sichtvermerk) ausgestellt. Dies ist die amtliche Bestätigung, dass der Inhaber einreisen, durch das Land reisen oder ausreisen darf.
Ein Visum muss schriftlich beim Konsulat oder der konsularischen Abteilung der Botschaft des betreffenden Staates beantragt werden. Bei der Prüfung des Visumsantrags werden verschiedene Faktoren wie u. a. Herkunft, Aufenthaltsgrund, bisherige Auslandsaufenthalte und Vorstrafen berücksichtigt. Nicht immer ist dabei ersichtlich, aus welchen Gründen ein Visumsantrag abgelehnt wird.
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