Laut Bundeswehr leisten gegenwärtig 183.528 Soldatinnen und Soldaten ihren Dienst – Berufssoldaten und -soldatinnen, Zeitsoldaten und -soldatinnen und freiwillig Wehrdienstleistende. Rechte und Pflichten der Wehrdienstleistenden sind im sogenannten Wehrrecht geregelt. Dazu zählen u. a. das Wehrsoldgesetz, das Wehrbeschwerde- und Wehrdisziplinarrecht, das Wehrstrafrecht und das Kriegsdienstverweigerungsrecht.
Wenn z. B. Ihr Wehrsold falsch berechnet wurde, man Ihnen dienstliche Verfehlungen vorwirft oder Sie den Kriegsdienst vorzeitig beenden wollen, kann ein Anwalt für Wehrrecht Sie unterstützen. Er kennt die Rechtslage, kann zwischen Ihnen und Ihrem Dienstherren vermitteln und in Ihrem Sinne argumentieren oder Sie vor Disziplinarstrafen schützen.
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