Wenn unabgesprochen zusätzliche Reparaturen durchgeführt wurden, die Rechnung plötzlich viel höher ausfällt oder Schäden nicht korrekt behoben wurden, kommt es nicht selten zum Streit mit der Werkstatt. Durch den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch können Autoinhaber bei Fehlreparaturen die Werkstatt zweimal zur kostenlosen Nachbesserung auffordern.
Verbraucher können sich zudem bei Streit mit der Werkstatt an eine der 100 Kfz-Schiedsstellen wenden. Scheitert der Versuch einer außergerichtlichen Einigung, kann ein Anwalt Ihre Ansprüche gegenüber der Werkstatt durchsetzen. Er kennt Ihre Rechte und kann für eine aussagekräftige Beweisführung sorgen.
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