Die Beratung war gründlich, freundlich und sehr kompetent. Das Ermittlungsverfahren gegen die beratene Person wurde daraufhin eingestellt, "weil die Schuld als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung besteht." §153 Abs.1 Es wurde also ein Bestergebnis erreicht. Vielen Dank!
HilfreichBin sehr zufrieden
HilfreichBeurteilung war kurz und knapp, absolut ausreichend und zweckmäßig. Super! Jetzt geht es weiter…
Hilfreich