golocal-Bewertung löschen lassen – so schützen Sie Ihren Ruf
golocal-Bewertung löschen lassen – so schützen Sie Ihren Ruf
Maximilian Bahr
Beitrag von Maximilian Bahr
Redakteur für Rechtsthemen
Aktualisiert am

... Bewertung golocal-Bewertung löschen lassen

Golocal gehört mit 2,7 Millionen Dienstleistern zu den größten Bewertungsportalen. Negative Kundenbewertungen haben daher eine sehr hohe Reichweite.

Location-Inhaber haben einen Anspruch auf Löschung negativer golocal-Bewertungen, wenn diese gegen geltendes Recht oder die Nutzungsbedingungen von golocal verstoßen. Zur Löschung können Sie sich an den Portalbetreiber wenden. Wird Ihre Bewertung nicht entfernt, besteht die Möglichkeit, einen Anwalt mit der Löschung zu beauftragen.

Sollten Sie bei der Löschung von golocal-Bewertungen Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Partner-Anwälte der deutschlandweit renommierten Anwaltsplattform advocado zur Seite – inklusive einer kostenlosen Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.

So funktioniert’s:

  • Fall schildern – Über unser Online-Formular können Sie Ihr Anliegen schnell und unkompliziert schildern.
  • Kostenlose Ersteinschätzung – Ein erfahrener Anwalt prüft Ihren Fall, erläutert Ihnen telefonisch Ihre rechtlichen Möglichkeiten und unterbreitet Ihnen ein transparentes Festpreisangebot.
  • In Ruhe entscheiden – Erst nach der kostenlosen Ersteinschätzung und dem Kostenangebot entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie den Anwalt verbindlich beauftragen möchten.
Inhalt
  1. Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
  2. 1. golocal-Bewertung löschen lassen – ist das möglich?
  3. 2. So lassen Sie eine golocal-Bewertung löschen
  4. 3. Kosten: Was Sie einplanen sollten
  5. 4. Häufige Missverständnisse aufgeklärt
Bewertungen löschen lassen

golocal-Bewertung löschen lassen – so schützen Sie Ihren Ruf

golocal-Bewertung löschen lassen – so schützen Sie Ihren Ruf

Golocal gehört mit 2,7 Millionen Dienstleistern zu den größten Bewertungsportalen. Negative Kundenbewertungen haben daher eine sehr hohe Reichweite.

Location-Inhaber haben einen Anspruch auf Löschung negativer golocal-Bewertungen, wenn diese gegen geltendes Recht oder die Nutzungsbedingungen von golocal verstoßen. Zur Löschung können Sie sich an den Portalbetreiber wenden. Wird Ihre Bewertung nicht entfernt, besteht die Möglichkeit, einen Anwalt mit der Löschung zu beauftragen.

Sollten Sie bei der Löschung von golocal-Bewertungen Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Partner-Anwälte der deutschlandweit renommierten Anwaltsplattform advocado zur Seite – inklusive einer kostenlosen Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.

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Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist

Unter einer löschbaren golocal-Bewertung versteht man eine Rezension, die nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, weil sie rechtswidrige Inhalte enthält oder gegen Plattformregeln verstößt.

Eine Löschung kommt häufig in Betracht, wenn …

  • unwahre Tatsachen behauptet werden (z. B. konkrete Vorwürfe, die nachweislich nicht stimmen),

  • Beleidigungen/Schmähungen im Vordergrund stehen (nicht Kritik, sondern Herabsetzung),

  • kein echter Kundenkontakt stattgefunden hat (Fake-/Gefälligkeitsbewertung).

Achtung: nicht vorschnell handeln, wenn …
… die Bewertung im Kern nur eine subjektive Meinung ausdrückt („hat mir nicht gefallen“, „unfreundlich“) und keine überprüfbaren Vorwürfe enthält. Dann ist meist Antworten/Einordnen sinnvoller als „Löschen wollen“.

Die wichtigste Frist
Praktisch gilt: Reagieren Sie möglichst zeitnah ab dem Zeitpunkt, an dem Sie die Bewertung bemerken – vor allem, um Inhalte zu sichern und Fakten (z. B. Kontakt/Termin/Bestellung) sauber zuzuordnen.

Diese Informationen/Unterlagen helfen fast immer

  • Link zur Bewertung + Datum/Uhrzeit (so gut wie möglich)

  • Screenshot(s) der Bewertung (inkl. Sterne, Text, ggf. Kommentare)

  • Kurznotiz: Warum ist die Bewertung falsch oder unzulässig?

  • Falls „Fake“: Hinweise, warum kein Kundenkontakt vorlag (z. B. keine Buchung/kein Auftrag auffindbar)

Häufigster Fehler: Viele melden „zu allgemein“ („ist unfair“) – besser ist eine konkrete Beanstandung (welcher Satz ist warum unzulässig, und was ist daran nachweislich falsch).

So ordnen Sie Ihren Fall schnell ein

Bevor Sie Zeit in Meldungen oder Schreiben investieren, hilft ein kurzer Realitätscheck:

  • Geht es um eine überprüfbare Tatsache („hat ohne Rechnung gearbeitet“, „hatte kein Gesundheitszeugnis“) – oder um eine Meinung („überteuert“, „unfreundlich“)?

  • Können Sie den angeblichen Kundenkontakt zuordnen – oder spricht viel dafür, dass es gar keinen Kontakt gab?

  • Enthält die Bewertung beleidigende oder herabsetzende Formulierungen, die nur auf „Fertigmachen“ zielen?

  • Werden personenbezogene Daten, Fotos oder fremde Inhalte genutzt, die dort nicht hingehören?

Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?

Sicher ist in der Regel:

  • Negativ allein reicht nicht. Kritik ist grundsätzlich erlaubt, auch wenn sie weh tut.

  • Plattformen müssen nach einer konkreten Beschwerde prüfen und rechtswidrige Inhalte entfernen oder sperren.

  • Beleidigungen und klar falsche Tatsachenbehauptungen sind deutlich eher angreifbar als „schlechte Erfahrungen“.

Kommt darauf an (typische Kipp-Punkte):

  • Meinung vs. Tatsache: „unfreundlich“ ist meist Meinung; „hat mich betrogen“ wirkt wie eine Tatsachenbehauptung.

  • Belegbarkeit: Je besser Sie konkret widerlegen können, desto stärker Ihr Punkt.

  • Kontext der Aussage: Ironie, Übertreibung, Gesamtton und einzelne Schlüsselwörter können entscheidend sein.

  • Kundenkontakt bestritten: Oft reicht schon das Bestreiten aus, um eine Prüfpflicht auszulösen – aber was als Nachweis akzeptiert wird, ist Einzelfall.

Wenn Sie unsicher sind, ob eine Bewertung eher „zulässige Kritik“ oder „löschbar“ ist, kann eine juristische Ersteinschätzung helfen, den richtigen Weg (Antwort, Meldung oder rechtliches Vorgehen) zu wählen. Über advocado können Sie Ihr Anliegen schildern und erhalten eine kostenlose Ersteinschätzung durch Partneranwältinnen und Partneranwälte aus dem Bereich Internetrecht.

1. golocal-Bewertung löschen lassen – ist das möglich?

Ja – unter bestimmten Voraussetzungen. Bewertungen bewegen sich rechtlich im Spannungsfeld zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz von Persönlichkeitsrecht und Unternehmenspersönlichkeit. Grob gilt:

  • Meinungen sind weit geschützt, auch scharfe.

  • Tatsachenbehauptungen müssen grundsätzlich wahr sein – und dürfen nicht „ins Blaue hinein“ aufgestellt werden.

  • Inhalte, die rechteverletzend sind oder gegen Plattformregeln verstoßen, können eher entfernt werden.

Damit eine Beschwerde greift, ist weniger „Empörung“ entscheidend, sondern Präzision: Welche Passage ist problematisch – und warum?

Wenn die Bewertung gegen Gesetze verstößt

Bestimmte Inhalte sind nicht mehr durch Meinungsfreiheit gedeckt. Häufige Problemgruppen:

  • Beleidigung (reine Herabsetzung): „Der Arzt ist dumm.“

  • Üble Nachrede (ehrverletzende Behauptung ohne Beweis): „Ich habe gehört, die Küche ist voller Ungeziefer.“

  • Verleumdung (bewusst unwahr): „Der Betreiber fälscht Rechnungen.“

  • Unwahre Tatsachenbehauptung (konkret, überprüfbar, falsch): „Die Kellner haben kein Gesundheitszeugnis.“

Wichtig: Ob etwas „strafbar“ ist, muss nicht abschließend geklärt sein, damit eine Plattform reagieren muss. Praktisch zählt: Ist der Inhalt rechtsverletzend und für die Plattform nach Ihrem Hinweis nachvollziehbar?

Wenn die Bewertung gegen die golocal-Regeln verstößt

Plattformregeln („Netiquette“, Richtlinien) sind oft ein schnellerer Hebel als eine rein juristische Diskussion. Typische Verstöße sind:

  • Veröffentlichung personenbezogener Daten oder fremder Fotos ohne Zustimmung

  • Diskriminierende oder hetzerische Inhalte

  • Werbung, Copy-Paste-Texte oder Inhalte, die nicht zur Bewertung gehören

  • Fremdinhalte anderer Plattformen („Repost“)

Hier lohnt es sich, in der Meldung auf den konkreten Regelverstoß hinzuweisen (nicht nur „verstößt gegen Netiquette“, sondern „enthält personenbezogene Daten / beleidigende Passage / Werbung“).

Wenn es sich um eine Fakebewertung handelt (kein echter Kundenkontakt)

Ein Klassiker: Sie finden den Namen nicht, der Vorgang passt nicht, es gibt keine Buchung – oder der Text ist sehr allgemein. In solchen Fällen ist der Ansatz oft:

  • Kundenkontakt bestreiten (klar und ohne lange Story)

  • Plattform soll den Bewertenden um plausible Nachweise bitten (z. B. Zeitpunkt, Leistung, Beleg – je nach Fall)

Gerade bei anonymen Bewertungen ist das ein zentraler Prüfpunkt: Der Portalbetreiber muss sich mit der Beanstandung befassen und kann nicht einfach „durchwinken“.

Wenn die Bewertung gezielt rufschädigend wirkt

Gezielte Rufschädigung kann z. B. vorliegen, wenn

  • die Bewertung offensichtlich nicht „Erfahrung“ schildert, sondern nur schädigen soll,

  • eine Serie gleichartiger Bewertungen in kurzer Zeit auftaucht,

  • auffällige Muster auftreten (gleiche Formulierungen, neue Accounts, ungewöhnliche Häufung).

In der Praxis hilft hier besonders: Dokumentation (Screenshots, Reihenfolge, Zusammenhänge) und konkrete Darstellung, was genau auffällig ist.

2. So lassen Sie eine golocal-Bewertung löschen

Wenn Sie gegen eine golocal-Bewertung vorgehen möchten, hat sich eine klare Reihenfolge bewährt: erst sichern, dann melden, dann – falls nötig – strukturiert nachfassen.

Schritt 1: Inhalt sichern (bevor sich etwas ändert)

  • Screenshot(s) der Bewertung (Sterne + Text + ggf. Kommentare)

  • Link zur Bewertung

  • Notieren: Was genau ist falsch/unzulässig? (ein bis drei Sätze)

Schritt 2: Bewertung bei golocal melden

Auf golocal können Bewertungen direkt gemeldet werden:

  1. Mit dem golocal-Account einloggen und die Bewertung aufrufen

  2. Unter der Bewertung das Fähnchen „Problem melden“ nutzen

  3. Den Grund so konkret wie möglich formulieren

So schreiben Sie eine wirksame Meldung (Beispielstruktur):

  • Beanstandete Passage: „‚…‘“

  • Warum unzulässig: „Tatsachenbehauptung ist falsch / Beleidigung / personenbezogene Daten / kein Kundenkontakt“

  • Kurzbegründung: „Kein Auftrag/Termin auffindbar am genannten Datum“ oder „Nachweis liegt vor, dass …“

  • Beleghinweis: „Screenshot beigefügt / Vorgang intern dokumentiert“

Nach Angaben von golocal wird die Beschwerde an die zuständige Stelle weitergeleitet und zeitnah bearbeitet; häufig wird auch der Bewertende zur Stellungnahme kontaktiert.

Schritt 3: Wenn golocal nicht löscht – sinnvoll nachfassen

Bleibt eine Bewertung online, liegt das oft an einem dieser Gründe:

  • Die Meldung war zu unkonkret

  • Die Plattform bewertet den Inhalt als Meinung

  • Es fehlen Anknüpfungstatsachen (z. B. warum kein Kundenkontakt vorlag)

Dann hilft ein zweiter Anlauf – diesmal mit Fokus auf die Kernstelle der Bewertung (ein Satz kann entscheidend sein) und klaren Belegen.

Schritt 4: Anwaltliche Unterstützung – wann sie sinnvoll sein kann

Ein anwaltliches Vorgehen kann besonders dann helfen, wenn

  • die Bewertung gravierende Vorwürfe enthält,

  • eine Prüfung „Meinung vs. Tatsache“ juristisch sauber aufbereitet werden muss,

  • Sie bereits gemeldet haben, aber keine Reaktion erfolgt,

  • weitere Ansprüche im Raum stehen (Unterlassung, ggf. Schadensersatz).

Wichtig ist die Erwartungshaltung: Ein Anwalt kann das Vorgehen strukturieren, die Beanstandung rechtlich präzisieren und die Plattform zur Prüfung anhalten – eine automatische Löschung gibt es trotzdem nicht.

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Beispiel-Fälle zur Orientierung

Fall 1: Arztpraxis – „hat keine Hygiene eingehalten“

  • Ausgangslage: Bewertung enthält konkrete Behauptung über Hygieneverstöße.

  • Vorgehen: Passage als Tatsachenbehauptung benennen, Praxisabläufe kurz darstellen, Dokumentation sichern, Meldung mit konkreter Beanstandung.

  • Ergebnis: Wird häufig entfernt, wenn die Behauptung ohne greifbare Grundlage steht; kann aber auch als „Erlebnisdarstellung“ bewertet werden.

  • Learning: Entscheidend ist die Abgrenzung: konkreter Vorwurf vs. subjektiver Eindruck.

Fall 2: Restaurant – reine Schmähkritik („absolut unfähig“, „Drecksladen“)

  • Ausgangslage: Kaum Sachbezug, überwiegend Herabsetzung.

  • Vorgehen: Schmäh-/Beleidigungscharakter herausarbeiten, genaue Zitate, Meldung über „Problem melden“.

  • Ergebnis: Häufig gute Chancen, wenn wirklich nur Beschimpfung ohne Inhalt.

  • Learning: Nicht die Sternezahl, sondern der Ton und fehlende Sachbezug sind der Hebel.

Fall 3: Handwerksbetrieb – Fakeverdacht (kein Auftrag auffindbar)

  • Ausgangslage: Bewertung lässt sich keinem Kunden zuordnen; Text sehr allgemein.

  • Vorgehen: Kundenkontakt bestreiten, um Prüfprozess auszulösen; um Nachweise bitten lassen.

  • Ergebnis: Kann entfernt werden, wenn der Verfasser keinen plausiblen Kontakt belegen kann; ansonsten bleibt sie ggf. stehen.

  • Learning: Kurze, klare Aussage („kein Kundenkontakt“) ist oft wirksamer als lange Erklärungen.

3. Kosten: Was Sie einplanen sollten

Die Kosten hängen stark davon ab, wie Sie vorgehen und wie komplex der Fall ist. Eine grobe Orientierung hilft, um Entscheidungen nicht „im Blindflug“ zu treffen.

Wenn Sie selbst melden

Die Meldung einer Bewertung über „Problem melden“ kostet nichts – Ihr Aufwand ist vor allem:

  • Dokumentation,

  • Formulierung der Beanstandung,

  • ggf. Nachfassen mit ergänzenden Informationen.

Wenn Sie anwaltliche Unterstützung nutzen

Viele Fälle lassen sich über eine kostenlose Ersteinschätzung gut einsortieren. Danach sind folgende Preis-Modelle möglich:

  • Festpreis/Projektpreis (häufig, wenn der Ablauf standardisiert ist)
  • Abrechnung nach RVG oder Honorarvereinbarung (eher bei komplexen Konstellationen)

Kostenfaktoren sind meist:

  • Anzahl der zu prüfenden Bewertungen

  • Schwere der Vorwürfe (z. B. Betrugsbehauptungen vs. „unfreundlich“)

  • Beweislage (klar dokumentiert oder streitig?)

  • Ob zusätzlich gegen den Bewertenden vorgegangen werden soll (Identifizierung, Unterlassung etc.)

  • Ob mehrere Plattformen/Spiegelungen betroffen sind

Kostenerstattung – möglich, aber kein Automatismus

Eine Erstattung von Kosten kann je nach Konstellation in Betracht kommen, etwa wenn ein klar rechtswidriger Inhalt vorliegt und ein Anspruch erfolgreich durchgesetzt wird. Ob und gegen wen Kosten realistisch geltend gemacht werden können, hängt jedoch vom Einzelfall ab (u. a. Identifizierbarkeit des Verfassers, Art des Anspruchs, Verlauf).

Hinweis
Das können Sie neben einer Löschung tun:

Selbst wenn eine Löschung unsicher ist, können Sie Reputation aktiv steuern – ohne zu eskalieren:

  1. Als Inhaber antworten
    Kurz, professionell, ohne personenbezogene Details. Zeigen Sie Gesprächsbereitschaft („Bitte melden Sie sich mit Details, damit wir das klären können“).

  2. Sachlich richtigstellen
    Wenn falsche Tatsachen im Raum stehen, korrigieren Sie knapp – ohne „Gegenbeleidigung“.

  3. Lösung anbieten – aber ohne Druck oder Gegenleistung
    Kulanz oder Klärung kann sinnvoll sein. Wichtig: Keine Gegenleistung für das Ändern/Löschen verlangen oder in Aussicht stellen. Ziel ist eine saubere Reklamationslösung, nicht „Bewertung kaufen“.

4. Häufige Missverständnisse aufgeklärt

Richtig ist: Kritik ist grundsätzlich erlaubt.

Was ist zu prüfen: Geht es um Meinung oder um falsche Tatsachen/Beleidigung?

Richtig ist: Schaden allein macht die Bewertung nicht unzulässig.

Was ist zu prüfen: Enthält der Text konkrete, falsche Vorwürfe oder nur harte Kritik?

Richtig ist: Anonymität ist im Internet verbreitet und nicht per se verboten.

Was ist zu prüfen: Ob überhaupt ein realer Kundenkontakt plausibel ist.

Richtig ist: Je konkreter Ihr Hinweis, desto eher wird geprüft und gehandelt.

Was ist zu prüfen: Können Sie die Kernbehauptung kurz widerlegen oder die Unplausibilität zeigen?

Richtig ist: Eine sachliche Antwort kann Reputation stabilisieren – unabhängig vom Löschprozess.

Was ist zu prüfen: Antwort ohne personenbezogene Daten, ohne Eskalation, mit Kontaktangebot.

Transparenz-Hinweis

Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland (Stand: 12.03.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Quellen

  • golocal Hilfe/Support: Meldefunktion „Problem melden“ und Ablauf

  • Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act – DSA)

  • Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)

  • Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.08.2022 – VI ZR 1244/20 (Prüfpflichten bei bestrittenem Kundenkontakt)

  • Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.10.2011 – VI ZR 93/10 (Host-Provider-Pflichten nach Hinweis)

Letzte Aktualisierung

  • Der Einstieg wurde überarbeitet, damit Leser sofort verstehen, wann eine Löschung realistisch ist – und wann eher nicht.

  • Die rechtliche Einordnung wurde klarer und verständlicher gemacht.

  • Der Ablauf zum Vorgehen wurde konkreter beschrieben.

  • Es wurde ergänzt, welche Nachweise typischerweise helfen.

  • Ein neues Kapitel erklärt, wovon Kosten abhängen und welche Faktoren sie erhöhen oder senken können.

  • Es wurden typische Praxisbeispiele ergänzt, um die häufigsten Situationen greifbarer zu machen.

  • Häufige Irrtümer wurden gesammelt und richtiggestellt, damit Leser Fehlentscheidungen vermeiden.

  • Der Text enthält jetzt eine Auswahl wichtiger Quellen.

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Nach Abschluss einer kostenlosen Ersteinschätzung haben diese Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, ihren jeweiligen Anwalt oder ihre Anwältin individuell zu bewerten. Aus allen abgegebenen Einzelbewertungen wird ein durchschnittlicher Bewertungswert berechnet, der hier als Sternebewertung dargestellt wird.

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