haben über advocado einen passenden Anwalt für ihren Fall gefunden.
sind Partner-Anwälte in unserem digitalen Matching-System.
Kunden bewerten unsere Partner-Anwälte mit ∅ 4,82 von 5 Sternen.
Das Bankrecht und Kapitalmarktrecht regelt die Rechtsverhältnisse die alltäglichen Bank- und Kreditgeschäfte zwischen einer Bank und ihren Kunden, die Organisation der Kapitalmärkte sowie die Aufsicht über das Kredit- und Finanzdienstleistungswesen.
Bei den verschiedenen Fragestellungen zum Bankvertragsrecht, Geldwäsche und Bußgeldverfahren sowie beim Vertragsabschluss von Kredit- und Sicherungsverträgen kann Unternehmen ein Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht unterstützen. Kommt es zu Konflikten mit der Finanzaufsicht BaFin (z. B. aufgrund eines Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz), kann er das Unternehmen gegenüber Behörden und Gerichten vertreten.
Verbrauchern und Bankkunden steht ein Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht u. a. in Fragen bezüglich Baufinanzierung, der Umfinanzierung und der Abwicklung von Darlehensverträgen unterstützend zur Seite.
Kein Problem, schildern Sie einfach Ihr Anliegen und erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung vom Anwalt.
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advocado funktioniert online, jederzeit und überall: In Ihrem persönlichen Kundenkonto haben Sie die Informationen zu Ihrem Rechtsfall jederzeit im Blick. Unser Service-Team ist täglich für Sie da, um Sie kostenlos zu unterstützen – von der Ersteinschätzung bis zum Abschluss Ihres Rechtsanliegens.
Noch bevor Sie Ihren Anwalt beauftragen, erhalten Sie ein Angebot zum Festpreis. Auf Wunsch rechnet Ihr Rechtsanwalt die Kosten über Ihre Rechtsschutzversicherung ab – ganz ohne Aufwand für Sie.
Bei Problemen mit der Bank wie Falschbelehrungen oder Falschberechnungen ist ein Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht der richtige Ansprechpartner. Er kann z. B. prüfen, ob sich ein Kreditvertrag anfechten lässt. Wurde Ihnen eine Schrottimmobilie verkauft oder der Darlehenszins falsch berechnet, kann er Schadensersatz geltend machen.
Beauftragen Sie einen Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht, entstehen Anwaltskosten. Geregelt sind diese im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Da sich die Kosten u. a. nach der Streitsumme Ihres individuellen Anliegens richten, ist eine pauschale Antwort nicht möglich. Sollen Ihre Interessen gerichtlich durchgesetzt werden, fallen zusätzlich Gerichtskosten an.
Grundsätzlich sind die Kosten für den Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht von Ihnen selbst zu tragen. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese nach erfolgter Deckungszusage die Anwaltskosten. Entscheiden Sie sich für den Klageweg, müssen Sie zwar auch die Prozesskosten zunächst selbst übernehmen – im Erfolgsfall können Sie diese aber von der Bank zurückfordern.
Das Bankrecht und Kapitalmarktrecht legt fest, welche Regeln für Geldangelegenheiten und Finanzprodukte gelten. Es betrifft neben Banken, Sparkassen und anderen Finanzdienstleistern auch private sowie gewerbliche Bankkunden und Kapitalanleger.
Verankert ist das Bankrecht und Kapitalmarktrecht in zahlreichen Einzelgesetzen. Wichtige Grundlagen sind z. B das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Kreditwesen-, und Wertpapierhandelsgesetz sowie das Handelsgesetzbuch (HGB) – sofern es um Geschäfte zwischen Banken und Unternehmen geht.
Wer in Kapitalanlagen investiert, hat neben der Chance auf Gewinn immer auch ein Verlustrisiko. Um das Risiko für Anleger zu reduzieren, sind durch den Anlegerschutz Berater dazu verpflichtet, Kunden vorab sorgfältig und wahrheitsgemäß über alle relevanten Umstände aufzuklären. Erfüllen Anlageberater ihre Informationspflichten nicht, haften sie für die durch ihre Falschberatung entstandenen finanziellen Verluste.
Bei diesen Fehlern können Anleger z. B. Schadensersatz fordern:
Bei Bankgeschäften wie dem Abschluss eines Darlehens- oder Kreditvertrages müssen Kreditinstitute zudem klar und verständlich über wichtige Vertragsbedingungen aufklären. Das sind z. B. der genaue Darlehensbetrag und das Widerrufsrecht.
Sie möchten in Aktien, ETFs oder andere Wertpapiere investieren? Sie haben die Vermutung, dass Ihre Darlehenszinsen falsch berechnet wurden? Die Bank hat Sie falsch beraten, wodurch Ihnen ein finanzieller Schaden entstanden ist? Sie möchten vorzeitig aus einem Darlehensvertrag aussteigen, doch das Kreditinstitut verlangt von Ihnen eine teure Vorfälligkeitsentschädigung?
In diesen und ähnlichen Fällen kann es sinnvoll sein, einen Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht zu beauftragen.
Ein Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht kann fehlerhafte Darlehens- und Beratungsverträge erkennen und einschätzen, ob ein Widerruf oder die Forderung von Schadensersatz möglich ist. Mit einem anwaltlichen Schreiben kann er Ihrer Forderung an den Darlehensgeber den nötigen Nachdruck verleihen und die Mängel eindeutig nachweisen.
Als Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht hat er die notwendige Erfahrung und das Fachwissen, die ausschlaggebend für den Erfolg des Verfahrens sein können. Aufgrund seiner Kenntnisse im Darlehensrecht, Finanzrecht und Kreditrecht kann er auch komplexe Anlageprodukte durchschauen. Seine Unterstützung kann zudem eine Auseinandersetzung auf Augenhöhe mit dem Finanzdienstleister gewährleisten.
Diese Aufgaben kann er für Sie übernehmen: