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Das Bankrecht und Kapitalmarktrecht regelt die Rechtsverhältnisse die alltäglichen Bank- und Kreditgeschäfte zwischen einer Bank und ihren Kunden, die Organisation der Kapitalmärkte sowie die Aufsicht über das Kredit- und Finanzdienstleistungswesen.

Bei den verschiedenen Fragestellungen zum Bankvertragsrecht, Geldwäsche und Bußgeldverfahren sowie beim Vertragsabschluss von Kredit- und Sicherungsverträgen kann Unternehmen ein Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht unterstützen. Kommt es zu Konflikten mit der Finanzaufsicht BaFin (z. B. aufgrund eines Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz), kann er das Unternehmen gegenüber Behörden und Gerichten vertreten.

Verbrauchern und Bankkunden steht ein Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht u. a. in Fragen bezüglich Baufinanzierung, der Umfinanzierung und der Abwicklung von Darlehensverträgen unterstützend zur Seite.

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Qualifizierte Anwälte für Bankrecht und Kapitalmarktrecht

5,00 von 5 Sternen
Lukas S.

Konnte mir nicht weiterhelfen, war aber nicht seine Schuld. Sehr freundlich und zuvorkommend. Ich hoffe es zwar nicht, aber gerne wieder!

Alexander Doskotz
Für Rechtsanwalt
Alexander Doskotz
5,00 von 5 Sternen
Elke L.

Ich habe wichtige Informationen erhalten und konnte selbst einige Erlebnisse schildern. Informationen über Kosten und Aussichten waren hilfreich. Danke

Mathias Nittel
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Mathias Nittel
5,00 von 5 Sternen
Eike N.

Hochkomplexe Frage. Herr Förster hatte sich schon vor der Erstberatung über die Hintergründe und speziellen Rechtsfragen informiert.

Markus Förster
Für Rechtsanwalt
Markus Förster
5,00 von 5 Sternen
Martin K.

Eine sehr verständnisvolles und ehrliches Gespräch. Auch, wenn ich mein Anliegen nicht durchsetzen kann, wurde mir klar und deutlich gesagt, wie sich der Fall darstellt. Von daher Dankeschön für die Ehrlichkeit.

Mathias Nittel
Für Rechtsanwalt
Mathias Nittel
5,00 von 5 Sternen
Andreas S.

Vielen Dank! Top Beratung und sehr ausführlich! Würde Herrn Mösch jederzeit empfehlen, bzw. in Zukunft bei Bedarf mandatieren.

Norbert Mösch
Für Rechtsanwalt
Norbert Mösch
5,00 von 5 Sternen
Anja S.

Herr Nittel ist äußerst kompetent. Er hat mir die Sachlage nachvollziehbar erläutert und mich zielführend beraten. Ich danke sehr herzlich für diese Unterstützung und würde seine Fachkompetenz in jedem Fall wieder in Anspruch nehmen.

Mathias Nittel
Für Rechtsanwalt
Mathias Nittel
5,00 von 5 Sternen
Gudrun H.

Herr Förster war zudem zuhörend, nicht bewertend und er hat mir Klarheit gegeben. Das wollte ich. Danke, das es diese kostenlose Beratung gibt.

Markus Förster
Für Rechtsanwalt
Markus Förster
5,00 von 5 Sternen
Jennifer E.

Die Rückmeldung zu meiner Anfrage erfolgte sehr schnell. Mir wurden alle meine Fragen kompetent und hilfreich beantwortet und ich kann Herrn Nittel sehr empfehlen.

Mathias Nittel
Für Rechtsanwalt
Mathias Nittel

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Häufig gestellte Fragen

Bei Problemen mit der Bank wie Falschbelehrungen oder Falschberechnungen ist ein Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht der richtige Ansprechpartner. Er kann z. B. prüfen, ob sich ein Kreditvertrag anfechten lässt. Wurde Ihnen eine Schrottimmobilie verkauft oder der Darlehenszins falsch berechnet, kann er Schadensersatz geltend machen.

Beauftragen Sie einen Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht, entstehen Anwaltskosten. Geregelt sind diese im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Da sich die Kosten u. a. nach der Streitsumme Ihres individuellen Anliegens richten, ist eine pauschale Antwort nicht möglich. Sollen Ihre Interessen gerichtlich durchgesetzt werden, fallen zusätzlich Gerichtskosten an.

Grundsätzlich sind die Kosten für den Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht von Ihnen selbst zu tragen. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese nach erfolgter Deckungszusage die Anwaltskosten. Entscheiden Sie sich für den Klageweg, müssen Sie zwar auch die Prozesskosten zunächst selbst übernehmen – im Erfolgsfall können Sie diese aber von der Bank zurückfordern.

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Was regelt das Bankrecht und Kapitalmarktrecht?

Das Bankrecht und Kapitalmarktrecht legt fest, welche Regeln für Geldangelegenheiten und Finanzprodukte gelten. Es betrifft neben Banken, Sparkassen und anderen Finanzdienstleistern auch private sowie gewerbliche Bankkunden und Kapitalanleger.

Verankert ist das Bankrecht und Kapitalmarktrecht in zahlreichen Einzelgesetzen. Wichtige Grundlagen sind z. B das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Kreditwesen-, und Wertpapierhandelsgesetz sowie das Handelsgesetzbuch (HGB) – sofern es um Geschäfte zwischen Banken und Unternehmen geht.

Welche Rechte haben Verbraucher bei Kapitalanlagen?

Wer in Kapitalanlagen investiert, hat neben der Chance auf Gewinn immer auch ein Verlustrisiko. Um das Risiko für Anleger zu reduzieren, sind durch den Anlegerschutz Berater dazu verpflichtet, Kunden vorab sorgfältig und wahrheitsgemäß über alle relevanten Umstände aufzuklären. Erfüllen Anlageberater ihre Informationspflichten nicht, haften sie für die durch ihre Falschberatung entstandenen finanziellen Verluste.

Bei diesen Fehlern können Anleger z. B. Schadensersatz fordern:

  • Risiko verschwiegen
  • Provision verschwiegen
  • Fehlerhafte Beratungsunterlagen
  • Aufklärungspflicht verletzt

Bei Bankgeschäften wie dem Abschluss eines Darlehens- oder Kreditvertrages müssen Kreditinstitute zudem klar und verständlich über wichtige Vertragsbedingungen aufklären. Das sind z. B. der genaue Darlehensbetrag und das Widerrufsrecht.

Wann sollte ich einen Rechtsanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht kontaktieren?

Sie möchten in Aktien, ETFs oder andere Wertpapiere investieren? Sie haben die Vermutung, dass Ihre Darlehenszinsen falsch berechnet wurden? Die Bank hat Sie falsch beraten, wodurch Ihnen ein finanzieller Schaden entstanden ist? Sie möchten vorzeitig aus einem Darlehensvertrag aussteigen, doch das Kreditinstitut verlangt von Ihnen eine teure Vorfälligkeitsentschädigung?

In diesen und ähnlichen Fällen kann es sinnvoll sein, einen Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht zu beauftragen.

Wie kann mir ein Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht helfen?

Ein Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht kann fehlerhafte Darlehens- und Beratungsverträge erkennen und einschätzen, ob ein Widerruf oder die Forderung von Schadensersatz möglich ist. Mit einem anwaltlichen Schreiben kann er Ihrer Forderung an den Darlehensgeber den nötigen Nachdruck verleihen und die Mängel eindeutig nachweisen.

Als Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht hat er die notwendige Erfahrung und das Fachwissen, die ausschlaggebend für den Erfolg des Verfahrens sein können. Aufgrund seiner Kenntnisse im Darlehensrecht, Finanzrecht und Kreditrecht kann er auch komplexe Anlageprodukte durchschauen. Seine Unterstützung kann zudem eine Auseinandersetzung auf Augenhöhe mit dem Finanzdienstleister gewährleisten.

Diese Aufgaben kann er für Sie übernehmen:

  • Falschinformationen identifizieren und fehlerhafte Klauseln erkennen.
  • die rechtssichere Rückabwicklung von Darlehens- und Leasingverträgen übernehmen.
  • zum strategischen Vorgehen beraten.
  • einen angemessenen Schadensersatz beziffern.
  • helfen, Vermögen aus Verlustgeschäften wiederzuerlangen.
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