3 березня 2022 року ЄС вирішив швидко та легко прийняти біженців від війни з України. Люди з України можуть в’їхати до ЄС – а отже, і до Німеччини – без тривалих процедур надання притулку та без віз.
Крім того, біженцям з України гарантуються мінімальні соціальні стандарти. Сюди входять соціальна допомога та дозвіл на роботу.
Цей спеціальний статус захисту спочатку дійсний протягом 1 року, але може бути продовжений ще на 2 роки.
Ні. Відповідно до рішення ЄС, віза для в’їзду в Німеччину не потрібна. Наразі українці могли в’їжджати в ЄС, а отже, і в Німеччину – до 90 днів без візи. Потрібен біометричний паспорт.
Без біометричного паспорта або для довгострокового перебування понад 90 днів візу потрібно було подавати до в’їзду.
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On March 3rd, 2022, the EU decided to take in war refugees from Ukraine quickly and easily. People from Ukraine can enter the EU – and thus also Germany – without lengthy asylum procedures and without a visa.
In addition, refugees from Ukraine are guaranteed minimum social standards. These include welfare and a work permit.
This special protection status is initially valid for 1 year, but can be extended by a further 2 years.
No. Due to the EU decision, a visa is not required to enter Germany. So far, Ukrainians have been able to enter the EU – and thus also Germany – for up to 90 days without a visa. A biometric passport was required.
Without a biometric passport or for long-term stays of more than 90 days, a visa had to be applied for before entry.
Ukrainians who are already in Germany without a visa can apply for a visa at the Immigration Office. However, the requirements for a temporary residence permit must be met (e.g., family reunification, studies, qualified work).
According to the Federal Ministry of the Interior and Homeland (BMI), anyone staying in Germany without a visa can also obtain a residence permit for a further 90 days.
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Note: Because much of our content is only available in German, we recommend the Google Translator for a translation:
Die EU hat am 03.03.2022 entschieden, Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine schnell und unkompliziert aufzunehmen. Menschen aus der Ukraine können ohne langwieriges Asylverfahren und ohne Visum in die EU – und damit auch Deutschland – einreisen.
Außerdem werden Flüchtlingen aus der Ukraine soziale Mindeststandards garantiert. Dazu gehören Sozialhilfe und eine Arbeitserlaubnis.
Dieser besondere Schutzstatus gilt für zunächst 1 Jahr, kann aber um 2 weitere Jahre verlängert werden.
Nein. Durch die Entscheidung der EU ist ein Visum für die Einreise nach Deutschland nicht notwendig. Bisher konnten Ukrainer*innen bis zu 90 Tage ohne Visum in die EU – und damit auch nach Deutschland – einreisen. Voraussetzung dafür war ein biometrischer Reisepass.
Ohne biometrischen Reisepass oder für längerfristige Aufenthalte von mehr als 90 Tagen musste vor der Einreise ein Visum beantragt werden.
Ukrainer*innen, die sich bereits ohne Visum in Deutschland aufhalten, können ein Visum bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragen. Dafür müssen allerdings die Voraussetzungen für eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung vorliegen (u. a. Familiennachzug, Studium, qualifizierte Arbeit).
Wer sich ohne Visum in Deutschland aufhält, kann laut Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) zudem eine Aufenthaltserlaubnis für weitere 90 Tage erhalten.
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Hinweis: Weil viele unserer Inhalte nur auf Deutsch vorliegen, empfehlen wir Ihnen für eine Übersetzung den Google Translator:
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Das Migrationsrecht umfasst sämtliche Bestimmungen zu kurz- und langfristigen Aufenthalten und Abwesenheiten in Deutschland. Wichtige Rechtsgrundlage ist z. B. das Aufenthaltsgesetz, welches Regelungen zu Einreise, Aufenthalt, Arbeitserlaubnis sowie zur Aufenthaltsbeendigung ausländischer Mitbürger beinhaltet.
Zahlreiche Sonderregelungen und Ausnahmefälle sowie die ständige Änderung der Rechtsprechung machen das Migrationsrecht komplex. Zusätzlich sind auch unions- und völkerrechtliche Bestimmungen zu beachten. Ein Anwalt für Migrationsrecht kennt die aktuelle Rechtslage und hilft Ihnen bei sämtlichen Fragen und Problemen weiter.
Kein Problem, schildern Sie einfach Ihr Anliegen und erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung vom Anwalt.
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Noch bevor Sie Ihren Anwalt beauftragen, erhalten Sie ein Angebot zum Festpreis. Auf Wunsch rechnet Ihr Rechtsanwalt die Kosten über Ihre Rechtsschutzversicherung ab – ganz ohne Aufwand für Sie.
Das Migrationsrecht beschäftigt sich mit rechtlichen Fragen zur Staatsangehörigkeit (z. B. Statusfeststellungsverfahren, Einbürgerung), zum Aufenthaltsrecht (z. B. Visumsverfahren, Aufenthaltstitel, Duldung und Abschiebung), zum Asylrecht (Asylverfahren, internationaler Flüchtlingsschutz) und mit rechtlichen Besonderheiten der Auswanderung.
Ein Anwalt für Migrationsrecht berät und vertritt seine Mandanten in Fragen zum Asyl- und Ausländerrecht und setzt sich für ihre Rechte vor Staat und Behörden ein. Er kann z. B. Ihre Asyl- und Visaanträge korrekt für Sie ausfüllen und Leistungsanträge bei Sozialämtern stellen. Wird Ihnen die Familienzusammenführung verweigert, kann er den Nachzug Ihres Ehepartners erwirken.
Den passenden Anwalt finden Sie über advocado ganz einfach: Sie schicken uns Ihre Rechtsfrage. Auf Basis Ihrer Frage finden wir mit unserem digitalen Matching-System den passenden Rechtsanwalt für Migrationsrecht aus unserem bundesweiten Netzwerk von über 550 Partner-Anwälten. Dieser meldet sich im Anschluss für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung bei Ihnen.
Das Migrationsrecht umfasst sämtliche Bestimmungen zu kurz- und langfristigen Aufenthalten und Abwesenheiten in Deutschland. Wichtige Rechtsgrundlage ist z. B. das Aufenthaltsgesetz, welches Regelungen zu Einreise, Aufenthalt, Arbeitserlaubnis sowie zur Aufenthaltsbeendigung ausländischer Mitbürger beinhaltet.
Zahlreiche Sonderregelungen und Ausnahmefälle sowie die ständige Änderung der Rechtsprechung machen das Migrationsrecht komplex. Zusätzlich sind auch unions- und völkerrechtliche Bestimmungen zu beachten. Ein Anwalt für Migrationsrecht kennt die aktuelle Rechtslage und hilft Ihnen bei sämtlichen Fragen und Problemen weiter.
Im Allgemeinen regelt das Ausländerrecht, wer sich unter welchen Umständen als Nichtdeutscher in Deutschland aufhalten darf – und welche Personen wieder ausreisen müssen. Wichtige Regelungen im Ausländerrecht sind neben dem Aufenthaltsgesetz z. B. das Asylverfahrensgesetz, das Staatsangehörigkeitsgesetz und das Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer.
Zusätzlich legt das Ausländerrecht fest, welche wirtschaftlichen, sozialen und sonstigen Rechte Ausländern zukommen – z. B. ob sie einer Beschäftigung nachgehen dürfen. Bei der Ausübung einer Erwerbstätigkeit sind EU-Bürger z. B. deutschen Staatsbürgern grundsätzlich gleichgestellt. Sie können ohne Visum nach Deutschland einreisen.
Um ein legales Aufenthaltsrecht für Deutschland zu erlangen, sieht das Aufenthaltsgesetz sieben verschiedene Aufenthaltstitel vor – z. B. die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU oder die ICT-Karte.
Neben den befristeten Aufenthaltstiteln gibt es mit der Niederlassungserlaubnis und dem Daueraufenthalt-EU zwei Möglichkeiten, sich zeitlich und räumlich unbefristet in Deutschland aufzuhalten.
Für die verschiedenen Aufenthaltstitel gelten unterschiedliche Voraussetzungen. So ist eine Aufenthaltserlaubnis immer mit einem bestimmten Zweck verbunden – z. B. für eine Ausbildung, Erwerbstätigkeit sowie aus familiären, völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen.
Wer in seinem Heimatland politischer, ethnischer oder religiöser Verfolgung ausgesetzt oder durch Krieg an Leib und Leben bedroht ist, kann in der Bundesrepublik Asyl finden – dies ist im Grundgesetz und in der Genfer Flüchtlingskonvention verankert.
Für die Prüfung des Asylantrags ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig. Vergibt das BAMF einen Aufenthaltstitel, haben anerkannte Geflüchtete Anspruch auf Sozialhilfe, Kindergeld, Sprachförderung sowie weitere Integrationshilfen.
Wurde der Asylantrag jedoch abgelehnt, ist schnelles Handeln gefragt: Je nach Ablehnungsgrund beträgt die Widerspruchsfrist nur 3 Tage bis zu 2 Wochen. Ein erfahrener Partner-Anwalt für Migrationsrecht aus unserem deutschlandweiten Kanzleien-Netzwerk berät Sie zu Ihren Erfolgsaussichten, gegen die Entscheidung des BAMF zu klagen und doch noch eine Aufenthaltserlaubnis, subsidiären Schutz oder ein Abschiebungsverbot durchzusetzen.
Der jeweilige Aufenthaltsstatus bestimmt darüber, ob Familienmitglieder nach Deutschland nachziehen dürfen. Anerkannte Asylberechtigte und Geflüchtete haben grundsätzlich einen Anspruch auf Familiennachzug.
Durch eine Neuregelung im August 2018 kann auch die Kernfamilie – sprich Ehepartner, minderjährige Kinder oder Eltern minderjähriger Kinder – von subsidiär Schutzberechtigten nachziehen. Das Kontingent ist jedoch auf 1.000 Personen pro Monat begrenzt.
Für EU-Bürger oder Bürger eines EWR-Landes gelten durch das Freizügigkeitsrecht vereinfachte Bedingungen. So müssen Ehe- oder Lebenspartner keine spezielle Aufenthaltserlaubnis beantragen. Familienmitglieder von Nicht-EU/-EWR-Bürgern benötigen hingegen ein Visum zum Zwecke des Ehegattennachzugs. Haben Sie eine Frage zu den komplexen Regelungen des Familiennachzugs, kann Ihnen ein erfahrener Anwalt für Migrationsrecht helfen. advocado findet für Sie schnell den passenden Anwalt in einem Netzwerk aus über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* nach Ihrer Anfrage für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Erfolgsaussichten und Handlungsoptionen.