Ein Anwalt für Migrationsrecht berät und vertritt seine Mandanten in Fragen der Einreise und des Aufenthalts und setzt sich für ihre Rechte gegenüber Staat und Behörden ein. Außerdem kann er bei der Beantragung von Aufenthaltstiteln oder Asyl unterstützen, einen Familiennachzug sicherstellen oder eine geplante Abschiebung verhindern.
Fragen und Probleme bei der Einreise nach und dem Aufenthalt in Deutschland brauchen oftmals eine schnelle Reaktion – das Warten auf einen Kanzleitermin ist dann hinderlich. Deswegen findet advocado den passenden Anwalt für Migrationsrecht aus einem bundesweiten Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser meldet sich für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung.
Die Kosten für einen Anwalt für Migrationsrecht sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Anwaltskosten können allerdings stark variieren, weil sie von Art und Umfang der anwaltlichen Tätigkeit abhängig sind. Über die genauen Kosten kann Sie ein Anwalt für Migration vor Beauftragung z. B. in einer kostenlosen Ersteinschätzung informieren.
Neben der Abrechnung auf Basis des RVG können Sie aber auch eine individuelle Vergütung zum Festpreis mit dem Anwalt für Migrationsrecht vereinbaren.
In Deutschland muss derjenige den Anwalt für Migration bezahlen, der ihn beauftragt. Wird die Angelegenheit vor Gericht geklärt, kommen noch Gerichtsgebühren hinzu. Fehlen die finanziellen Mittel für die Beauftragung eines Anwalts, können Sie Beratungs- oder Prozesskostenhilfe beantragen. Bei Bewilligung übernimmt dann der Staat die Kosten für den Prozess und den Anwalt für Migrationsrecht.
Das Migrationsrecht regelt die Einreise und den Aufenthalt von Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft. Es umfasst daher verschiedene gesetzliche Bestimmungen über Niederlassung, Erwerbstätigkeit, soziale Absicherung und Integration.
Zu den wichtigen Gesetzen im Migrationsrecht gehören u. a. das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das Asylgesetz (AsylG), das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) und das Zuwanderungsgesetz. Diese Regelungen unterliegen einer sich stetig ändernden Rechtslage sowie zahlreichen Sonderregelungen und Ausnahmefällen.
Bis 2004 wurde das Migrationsrecht als Ausländer- oder Fremdenrecht bezeichnet – aufgrund der negativen Konnotation hat es der Gesetzgeber durch Migrations- oder Aufenthaltsrecht ersetzt. Davon zu unterscheiden ist das Asylrecht, welches das Anerkennungsverfahren von Asylbewerber:innen regelt.
Als Asylbewerber:innen gelten Personen, die u. a. aus politischen, religiösen oder ethnischen Gründen ihre Heimat verlassen müssen. Ob und unter welchen Voraussetzungen sie sich in Deutschland aufhalten dürfen, regelt das Asylrecht. Das Migrationsrecht greift hingegen, wenn der Wohnortwechsel freiwillig erfolgt.
Personen aus Drittstaaten außerhalb der EU müssen für die Einreise nach und den Aufenthalt in Deutschland laut Migrationsrecht 3 Voraussetzungen erfüllen:
Das Migrationsrecht regelt, wer sich in Deutschland vorübergehend oder dauerhaft aufhalten darf. Dafür gibt es verschiedene Aufenthaltstitel:
Wer sich unsicher ist, welcher Aufenthaltstitel der richtige ist und welche Voraussetzungen dafür zu erfüllen sind, findet Hilfe bei einem Anwalt für Migrationsrecht. Dieser berät nicht nur über alle wichtigen gesetzlichen Vorschriften – ein Anwalt für Migration kann auch bei der Beantragung und der Kommunikation mit Behörden unterstützen.
Für den unbefristeten Aufenthalt in Deutschland brauchen Personen aus Drittstaaten einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Dafür sind laut Migrationsrecht folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Ausnahmen von diesen Voraussetzungen macht der Gesetzgeber u. a. bei Beamten, Fachkräften, Selbstständigen, Familienangehörigen eines deutschen Staatsangehörigen, Kindern von Personen ohne Staatsbürgerschaft und ehemaligen Deutschen.
Wer die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen möchte, muss folgende Anforderungen erfüllen:
Bei Beantragung und Begründung des Antrags auf Einbürgerung kann ein Anwalt für Migrationsrecht helfen. Er sorgt für die notwendigen Nachweise und unterstützt bei der Kommunikation mit Behörden. Wird der Antrag abgelehnt, kann ein Anwalt für Migration Widerspruch oder Klage einreichen.
Einreise und Aufenthalt in Deutschland sind laut Migrationsrecht nicht erlaubt, wenn eine Person aus einem Drittstaat
Wer unerlaubt einreist oder sich unerlaubt in Deutschland aufhält, begeht eine Straftat. Es drohen dann laut §§ 95 bis 97 AufenthG Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu 1 Jahr.