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  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
  • Familiennachzug
  • Asylverfahren
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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Anne S.

Herr Wübbe hat mir in meinem Fall sehr weiter geholfen und ich konnte auch gleich weitere Schritte erreichen, sodass es wieder Bergauf geht. Vielen lieben Dank für die kompetente Beratung.

5,00 von 5 Sternen
Ingo R.

Ein erster Eindruck war sehr positiv. Herr Nawaz war sehr freundlich und mir alles verständlich erklärt. Ich hoffe er kann uns in unserer Angelegenheit weiter helfen .

5,00 von 5 Sternen
Nicole L.

Hallo Herr Schulze, 1000 Dank für das Telefonat und ihre Einschätzung! Sie haben mir sehr weitergeholfen! Ich wünsche ihnen eine schöne Restwoche! Beste Grüße,

5,00 von 5 Sternen
rasul o.

Selten solch einen kompetenten und ehrlichen Anwalt gesehen. Er hat mir die aktuelle Rechtslage verständnlich erklärt und mich sehr gut beraten. Wir brauchen mehr von genau solchen Anwälten! Vielen vielen Dank

4,80 von 5 Sternen
Wolfgang J.

Nach dem Erstgespräch eine sehr gute Meinung vom Anwalt gehabt. Die Wahrscheinlichkeit das ich Ihn weiterempfehle hängt natürlich vom Ausgang des Anliegens ab. Aber ich bin zuversichtlich

5,00 von 5 Sternen
Selin Kücükoglu .

Ich persönlich fand den Herrn Rechtsanwalt Nawaz stets höflich und ausführlich und würde ihn als Anwalt beauftragen. Jedoch stört mich nur die Distanz zwischen Köln und Hannover. Emphatievoller und ehrlicher Anwalt ??

5,00 von 5 Sternen
Helmut E.

Ich bin begeistert, die Auskunft war Ausgezeichnet. Ersteinschätzungen die ich vorher telefonisch bei Ortsansässigen Anwälten angefragt hätten 190€ – 250€ (mit eventuellen Nebenkosten) verlangt.

5,00 von 5 Sternen
Thao V.

Sehr gute Erfahrung. Herr Nawaz hat sich schnell und kompetent um unser Anliegen gekümmert. Wir würden jedem empfehlen, der von einer Behörde (Arbeitsagentur / Ausländerbehörde) zu unrecht hingehalten wird, Herr Nawaz zu engagieren, es wird den Prozess sehr beschleunigen.

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4,82 Ø / 5
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Häufig gestellte Fragen

Ein Anwalt für Migrationsrecht berät und vertritt seine Mandanten in Fragen der Einreise und des Aufenthalts und setzt sich für ihre Rechte gegenüber Staat und Behörden ein. Außerdem kann er bei der Beantragung von Aufenthaltstiteln oder Asyl unterstützen, einen Familiennachzug sicherstellen oder eine geplante Abschiebung verhindern.

Fragen und Probleme bei der Einreise nach und dem Aufenthalt in Deutschland brauchen oftmals eine schnelle Reaktion – das Warten auf einen Kanzleitermin ist dann hinderlich. Deswegen findet advocado den passenden Anwalt für Migrationsrecht aus einem bundesweiten Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser meldet sich für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung.

Die Kosten für einen Anwalt für Migrationsrecht sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Anwaltskosten können allerdings stark variieren, weil sie von Art und Umfang der anwaltlichen Tätigkeit abhängig sind. Über die genauen Kosten kann Sie ein Anwalt für Migration vor Beauftragung z. B. in einer kostenlosen Ersteinschätzung informieren.

Neben der Abrechnung auf Basis des RVG können Sie aber auch eine individuelle Vergütung zum Festpreis mit dem Anwalt für Migrationsrecht vereinbaren.

In Deutschland muss derjenige den Anwalt für Migration bezahlen, der ihn beauftragt. Wird die Angelegenheit vor Gericht geklärt, kommen noch Gerichtsgebühren hinzu. Fehlen die finanziellen Mittel für die Beauftragung eines Anwalts, können Sie Beratungs- oder Prozesskostenhilfe beantragen. Bei Bewilligung übernimmt dann der Staat die Kosten für den Prozess und den Anwalt für Migrationsrecht.

Unsere Top Partner-Anwälte für Migrationsrecht

Immanuel Matić
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Anwalt Migrationsrecht: Was muss ich wissen?

Das Migrationsrecht regelt die Einreise und den Aufenthalt von Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft. Es umfasst daher verschiedene gesetzliche Bestimmungen über Niederlassung, Erwerbstätigkeit, soziale Absicherung und Integration.

Zu den wichtigen Gesetzen im Migrationsrecht gehören u. a. das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das Asylgesetz (AsylG), das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) und das Zuwanderungsgesetz. Diese Regelungen unterliegen einer sich stetig ändernden Rechtslage sowie zahlreichen Sonderregelungen und Ausnahmefällen.

Bis 2004 wurde das Migrationsrecht als Ausländer- oder Fremdenrecht bezeichnet – aufgrund der negativen Konnotation hat es der Gesetzgeber durch Migrations- oder Aufenthaltsrecht ersetzt. Davon zu unterscheiden ist das Asylrecht, welches das Anerkennungsverfahren von Asylbewerber:innen regelt.

Der Unterschied zwischen Asyl- & Migrationsrecht

Als Asylbewerber:innen gelten Personen, die u. a. aus politischen, religiösen oder ethnischen Gründen ihre Heimat verlassen müssen. Ob und unter welchen Voraussetzungen sie sich in Deutschland aufhalten dürfen, regelt das Asylrecht. Das Migrationsrecht greift hingegen, wenn der Wohnortwechsel freiwillig erfolgt.

Welche Voraussetzungen sind für Einreise & Aufenthalt zu erfüllen?

Personen aus Drittstaaten außerhalb der EU müssen für die Einreise nach und den Aufenthalt in Deutschland laut Migrationsrecht 3 Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben einen Aufenthaltstitel: Visum, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU.
  • Sie haben einen legitimen Aufenthaltszweck: Ausbildung oder Studium, Erwerbstätigkeit oder Familiennachzug.
  • Die Finanzierung ist gesichert: Lebensunterhalt einschließlich ausreichendem Krankenversicherungsschutz wird ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gesichert.

Welche Aufenthaltstitel gibt es im Migrationsrecht?

Das Migrationsrecht regelt, wer sich in Deutschland vorübergehend oder dauerhaft aufhalten darf. Dafür gibt es verschiedene Aufenthaltstitel:

  • Visum: kurzfristiger Aufenthalt im Schengen-Raum von bis zu 90 Tagen
  • Aufenthaltserlaubnis: befristeter Aufenthalt zu einem bestimmten Zweck wie Ausbildung, Erwerbstätigkeit oder Schutz
  • Blaue Karte EU: auf 4 Jahre beschränkter Aufenthalt zur Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung
  • Niederlassungserlaubnis: unbefristeter & räumlich unbeschränkter Aufenthalt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU: unbefristeter Aufenthalt mit dem Recht, sich in anderen EU-Mitgliedsstaaten aufzuhalten

Wer sich unsicher ist, welcher Aufenthaltstitel der richtige ist und welche Voraussetzungen dafür zu erfüllen sind, findet Hilfe bei einem Anwalt für Migrationsrecht. Dieser berät nicht nur über alle wichtigen gesetzlichen Vorschriften – ein Anwalt für Migration kann auch bei der Beantragung und der Kommunikation mit Behörden unterstützen.

Welche Voraussetzungen sind für einen unbefristeten Aufenthalt zu erfüllen?

Für den unbefristeten Aufenthalt in Deutschland brauchen Personen aus Drittstaaten einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Dafür sind laut Migrationsrecht folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Sie haben seit mindestens 5 Jahren einen Aufenthaltstitel.
  • Sie können für sich & ihre Familienangehörigen den Lebensunterhalt sichern.
  • Sie haben ausreichend Wohnraum für sich & ihre Familienangehörigen.
  • Sie haben ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B1).
  • Sie haben grundlegende Kenntnisse der deutschen Rechts- & Gesellschaftsordnung.
  • Sie verursachen keine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit & Ordnung.

Ausnahmen von diesen Voraussetzungen macht der Gesetzgeber u. a. bei Beamten, Fachkräften, Selbstständigen, Familienangehörigen eines deutschen Staatsangehörigen, Kindern von Personen ohne Staatsbürgerschaft und ehemaligen Deutschen.

Wann bekommt man die deutsche Staatsbürgerschaft?

Wer die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen möchte, muss folgende Anforderungen erfüllen:

  • die Voraussetzungen für einen unbefristeten Aufenthaltstitel
  • mindestens 8 Jahre in Deutschland wohnen
  • eine geklärte Identität besitzen
  • seine bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben

Bei Beantragung und Begründung des Antrags auf Einbürgerung kann ein Anwalt für Migrationsrecht helfen. Er sorgt für die notwendigen Nachweise und unterstützt bei der Kommunikation mit Behörden. Wird der Antrag abgelehnt, kann ein Anwalt für Migration Widerspruch oder Klage einreichen.

Wann sind Einreise & Aufenthalt in Deutschland nicht erlaubt?

Einreise und Aufenthalt in Deutschland sind laut Migrationsrecht nicht erlaubt, wenn eine Person aus einem Drittstaat

  • keinen Aufenthaltstitel, Pass oder Pass-Ersatz besitzt.
  • ohne Betretenserlaubnis
  • mit einer Einreisesperre belegt wurde.

Wer unerlaubt einreist oder sich unerlaubt in Deutschland aufhält, begeht eine Straftat. Es drohen dann laut §§ 95 bis 97 AufenthG Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu 1 Jahr.

Relevantes Ratgeber-Wissen

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Nach Abschluss einer kostenlosen Ersteinschätzung haben diese Nutzer:innen die Möglichkeit, ihren jeweiligen Anwalt oder ihre Anwältin individuell zu bewerten. Aus allen abgegebenen Einzelbewertungen wird ein durchschnittlicher Bewertungswert berechnet, der hier als Sternebewertung dargestellt wird.

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