Anwalt Migrationsrecht: Was muss ich wissen?
Das Migrationsrecht regelt die Einreise und den Aufenthalt von Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft. Es umfasst daher verschiedene gesetzliche Bestimmungen über Niederlassung, Erwerbstätigkeit, soziale Absicherung und Integration.
Zu den wichtigen Gesetzen im Migrationsrecht gehören u. a. das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das Asylgesetz (AsylG), das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) und das Zuwanderungsgesetz. Diese Regelungen unterliegen einer sich stetig ändernden Rechtslage sowie zahlreichen Sonderregelungen und Ausnahmefällen.
Bis 2004 wurde das Migrationsrecht als Ausländer- oder Fremdenrecht bezeichnet – aufgrund der negativen Konnotation hat es der Gesetzgeber durch Migrations- oder Aufenthaltsrecht ersetzt. Davon zu unterscheiden ist das Asylrecht, welches das Anerkennungsverfahren von Asylbewerber:innen regelt.
Der Unterschied zwischen Asyl- & Migrationsrecht
Als Asylbewerber:innen gelten Personen, die u. a. aus politischen, religiösen oder ethnischen Gründen ihre Heimat verlassen müssen. Ob und unter welchen Voraussetzungen sie sich in Deutschland aufhalten dürfen, regelt das Asylrecht. Das Migrationsrecht greift hingegen, wenn der Wohnortwechsel freiwillig erfolgt.
Welche Voraussetzungen sind für Einreise & Aufenthalt zu erfüllen?
Personen aus Drittstaaten außerhalb der EU müssen für die Einreise nach und den Aufenthalt in Deutschland laut Migrationsrecht 3 Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben einen Aufenthaltstitel: Visum, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU.
- Sie haben einen legitimen Aufenthaltszweck: Ausbildung oder Studium, Erwerbstätigkeit oder Familiennachzug.
- Die Finanzierung ist gesichert: Lebensunterhalt einschließlich ausreichendem Krankenversicherungsschutz wird ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gesichert.
Welche Aufenthaltstitel gibt es im Migrationsrecht?
Das Migrationsrecht regelt, wer sich in Deutschland vorübergehend oder dauerhaft aufhalten darf. Dafür gibt es verschiedene Aufenthaltstitel:
- Visum: kurzfristiger Aufenthalt im Schengen-Raum von bis zu 90 Tagen
- Aufenthaltserlaubnis: befristeter Aufenthalt zu einem bestimmten Zweck wie Ausbildung, Erwerbstätigkeit oder Schutz
- Blaue Karte EU: auf 4 Jahre beschränkter Aufenthalt zur Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung
- Niederlassungserlaubnis: unbefristeter & räumlich unbeschränkter Aufenthalt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU: unbefristeter Aufenthalt mit dem Recht, sich in anderen EU-Mitgliedsstaaten aufzuhalten
Wer sich unsicher ist, welcher Aufenthaltstitel der richtige ist und welche Voraussetzungen dafür zu erfüllen sind, findet Hilfe bei einem Anwalt für Migrationsrecht. Dieser berät nicht nur über alle wichtigen gesetzlichen Vorschriften – ein Anwalt für Migration kann auch bei der Beantragung und der Kommunikation mit Behörden unterstützen.
Welche Voraussetzungen sind für einen unbefristeten Aufenthalt zu erfüllen?
Für den unbefristeten Aufenthalt in Deutschland brauchen Personen aus Drittstaaten einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Dafür sind laut Migrationsrecht folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Sie haben seit mindestens 5 Jahren einen Aufenthaltstitel.
- Sie können für sich & ihre Familienangehörigen den Lebensunterhalt sichern.
- Sie haben ausreichend Wohnraum für sich & ihre Familienangehörigen.
- Sie haben ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B1).
- Sie haben grundlegende Kenntnisse der deutschen Rechts- & Gesellschaftsordnung.
- Sie verursachen keine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit & Ordnung.
Ausnahmen von diesen Voraussetzungen macht der Gesetzgeber u. a. bei Beamten, Fachkräften, Selbstständigen, Familienangehörigen eines deutschen Staatsangehörigen, Kindern von Personen ohne Staatsbürgerschaft und ehemaligen Deutschen.
Wann bekommt man die deutsche Staatsbürgerschaft?
Wer die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen möchte, muss folgende Anforderungen erfüllen:
- die Voraussetzungen für einen unbefristeten Aufenthaltstitel
- mindestens 8 Jahre in Deutschland wohnen
- eine geklärte Identität besitzen
- seine bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben
Bei Beantragung und Begründung des Antrags auf Einbürgerung kann ein Anwalt für Migrationsrecht helfen. Er sorgt für die notwendigen Nachweise und unterstützt bei der Kommunikation mit Behörden. Wird der Antrag abgelehnt, kann ein Anwalt für Migration Widerspruch oder Klage einreichen.
Wann sind Einreise & Aufenthalt in Deutschland nicht erlaubt?
Einreise und Aufenthalt in Deutschland sind laut Migrationsrecht nicht erlaubt, wenn eine Person aus einem Drittstaat
- keinen Aufenthaltstitel, Pass oder Pass-Ersatz besitzt.
- ohne Betretenserlaubnis
- mit einer Einreisesperre belegt wurde.
Wer unerlaubt einreist oder sich unerlaubt in Deutschland aufhält, begeht eine Straftat. Es drohen dann laut §§ 95 bis 97 AufenthG Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu 1 Jahr.
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