Das Bau- und Architektenrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Bauherren, Architekten und Bauunternehmen. Voraussetzung für jedes Bauvorhaben sind rechtssichere Verträge, Genehmigungen und die Einhaltung baurechtlicher Vorschriften. Vor allem für private Bauherren kann es sinnvoll sein, das Bauvorhaben rechtlich abzusichern – so lassen sich Baumängel von Beginn an vermeiden.
Ein erfahrener Anwalt für Baurecht und Architektenrecht kennt Rechtslage und aktuelle Vorschriften. Aus einem Kanzleien-Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten findet advocado für Sie schnell den passenden Rechtsanwalt für Ihr Anliegen – bundesweit und ortsunabhängig.
Ein Anwalt für Bau- und Architektenrecht vertritt sowohl private und öffentliche Bauherren als auch Architekten und Bauingenieure. Bauherren kann er z. B. bei der Vertragsgestaltung und -prüfung unterstützen, Baumängel feststellen und dokumentieren und Ansprüche bezüglich der Bauabnahme durchsetzen. Architekten und Bauingenieure kann er u. a. zu Fragen zu Verträgen und Berufshaftpflichtversicherungen beraten.
Was ein Anwalt für Bau- und Architektenrecht kostet, hängt vom Vergütungsmodell ab, das er mit seinem Mandanten abschließt. Erfolgt die Vergütung auf Basis der gesetzlichen Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), berechnen sich die Kosten mittels bestimmter Satzrahmen. Alternativ ist ein Festpreis-Honorar oder die Bezahlung per Stundensatz möglich.
Über advocado können Sie Ihre Rechtsfrage kostenlos stellen. Nachdem Sie Ihre Frage an uns geschickt haben, erhalten Sie eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung von einem Rechtsanwalt für Bau- und Architektenrecht. In dieser Ersteinschätzung bespricht er mit Ihnen Chancen, Risiken sowie die möglichen nächsten Schritte, um Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit zu lösen.
„Die Realität ist: Es gibt keinen Bau ohne Mangel. Jeder Neubau weist im Durchschnitt 20 Baumängel auf.“
Manuela Reibold-Rolinger ist Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht. Sie hat mehrere Bücher zum Thema „Bauen“ verfasst und ist als TV-Expertin für baurechtliche Fragen bekannt. Als Gründerin des Bauglück-Netzwerks setzt sie sich dafür ein, Bauherren vor rechtlichen und finanziellen Risiken zu bewahren.
„Die Realität ist: Es gibt keinen Bau ohne Mangel. Jeder Neubau weist im Durchschnitt 20 Baumängel auf.“
Manuela Reibold-Rolinger ist Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht. Sie hat mehrere Bücher zum Thema „Bauen“ verfasst und ist als TV-Expertin für baurechtliche Fragen bekannt. Als Gründerin des Bauglück-Netzwerks setzt sie sich dafür ein, Bauherren vor rechtlichen und finanziellen Risiken zu bewahren.
Manuela Reibold-Rolinger: Das Baurecht hat mich schon immer interessiert. Bereits als junge Anwältin in den 90er Jahren war für mich klar, dass ich mich in diesem Rechtsgebiet spezialisieren werde. Ich war eine der ersten Anwältinnen, die die Fachanwaltsausbildung beim DAV erfolgreich absolviert hat.
Zu diesem Zeitpunkt hatte ich bereits eine hohe Fallzahl, sodass einer Zulassung als Fachanwältin nach Zulassung der Fachanwaltschaft für Bau- und Architektenrecht nichts im Wege stand. Mir gefällt die Kombination aus juristischer Arbeit und praktischer Anwendung auf den Baustellen.
Außerdem bin ich der Meinung, dass eine Frau einer Baustelle guttut.
Im Bau- und Architektenrecht kann man von typischen Problemen sprechen. Wir unterstützen die privaten Bauherren in der Durchsetzung ihrer Ansprüche wegen Mängeln, Zeitverzug, typischen Leistungsstörungen, Schlussrechnungslegung oder bei der Klärung des Leistungsbildes.
Ursachen eines Streits sind in der Regel unklare Vertragsgrundlagen. Darum hat sich in den letzten 10 Jahren der Fokus unserer Arbeit auch auf die präventive Beratung von privaten Bauherren ausgerichtet.
Wir haben uns darauf spezialisiert, Bauverträge präventiv zu prüfen. Diese ausgeglichen zu gestalten und dafür zu sorgen, dass Rechtstreitigkeiten im Bauvertragsverhältnis vermieden werden. Wir arbeiten hier in einem engen Netzwerk mit baubegleitenden Qualitätskontrolleuren bundesweit zusammen, so können wir von München bis Kiel private Bauherren unterstützen.
Des Weiteren bin ich auch Schlichterin nach der Schiedsordnung Bau und unterstütze private Bauherren bei der Lösung von Rechtsstreitigkeiten außerhalb des Gerichtssaals.
Selbstverständlich bietet die Digitalisierung dem Mandanten Vorteile, und auch die Möglichkeit der Online-Rechtsberatung ist für meine Arbeit sehr wichtig. Viele Bauherren erreichen mich bundesweit und vor allen Dingen zu durchaus unüblichen Tageszeiten. Nämlich immer, wenn das Problem konkret unter den Nägeln brennt.
Durch die Digitalisierung ist es möglich, den Mandanten auch am Wochenende oder außerhalb der Bürozeiten eine kompetente Erstauskunft zu erteilen und ihnen so zunächst aus den ersten Problemen herauszuhelfen. Hier schätze ich sehr die Kooperation mit advocado, die mit Ihrer ausgereiften Plattform eine reibungslose Abwicklung der Online-Rechtsberatung ermöglicht.
Die Möglichkeit der Besprechung, zum Beispiel auch per Skype oder Zoom-Videokonferenz, ist ebenfalls eine positive Errungenschaft der Digitalisierung und führt dazu, dass wir auch Mandanten beraten können, die mehrere 100 km entfernt sind oder aber im Ausland wohnen.
„Wir arbeiten hier in einem engen Netzwerk mit baubegleitenden Qualitätskontrolleuren bundesweit zusammen, so können wir von München bis Kiel private Bauherren unterstützen“
Rechtstreitigkeiten in Bausachen sind in vielen Fällen sehr gut außerhalb der Gerichtssäle zu lösen. Gerichtliche Verfahren sind langwierig, kostenintensiv und sehr nervenaufreibend. Wenn man früh genug eine außergerichtliche Streitbeilegung in Bau- und Immobilienangelegenheiten in Erwägung zieht, lassen sich teure Rechtsstreitigkeiten verhindern.
Die außergerichtliche Streitbeilegung ist eine gute Möglichkeit, in einem sehr frühen Stadium des Streits durch Moderation des Streitschlichters oder des Mediators eine gemeinsame außergerichtliche Einigung zu finden.
Meine Erfahrung ist, dass es den Bauherren und auch der Gegenseite in der Regel leichter fällt, an einer Lösung gemeinsam mitzuwirken, als den Streit durch eine Autorität – in diesem Fall einem Richter – entscheiden zu lassen. Es gibt jedoch auch Fälle, die vor Gericht entschieden werden müssen.
Die Studie des Bauherrenschutzbundes ist sehr interessant und zeigt auch das Hauptproblem auf. Fast 50 % der Mängel in Bauvorhaben entstehen während der Ausführungsphase. Insofern ist es wichtig, dass private Bauherren durch einen Sachverständigen begleitet werden. Wir empfehlen hier grundsätzlich die Sachverständigen des Bauherrenschutzbundes oder des Verbands privater Bauherren, weil diese Berater die „Verbraucherbrille“ tragen.
Weitere Gründe, warum es zu Mängeln am Bau kommt, sind die fehlerhafte Bauüberwachung (25 %) und auch die fehlerhafte Planung (20 %). De facto sind 95 % der Baumängel durch vorbeugende Unterstützung und baubegleitende Qualitätskontrolle vermeidbar. Daher muss präventiv agiert werden, um Mängel zu verhindern. Wichtig ist, dass sich jeder Bauherr klar macht, dass die Investition in einen baubegleitenden Qualitätskontrolleur sinnvoll ist, um finanzielle Schäden zu vermeiden.
In der Regel ist es so, dass private Bauherren in den Bauphasen eigene persönliche Ressourcen nicht mehr zur Verfügung stellen können und sehr schnell an ihre Grenzen kommen, nicht nur finanziell, sondern auch persönlich.
Ein Rechtsstreit um eine Schadensumme von 80.000 € kann einen Bauherren mit der vor Gericht in der Regel prozessualen Sachverständigenbegleitung mehr als 40.000 € kosten. Insofern ist die Investition in einen baubegleitenden Qualitätskontrolleur und eine präventive Vertragsberatung der Schlüssel zum (Bau)-Glück. Auch das Wissen des Bauherren spielt hier eine wichtige Rolle, dafür habe ich den Bauherrenführerschein entwickelt.
Obwohl seit dem 01.01.2018 ein neues Bauvertragsrecht gilt, liegen mir heute noch fast täglich Verträge vor, die diesem neuen Bauvertragsrecht nicht entsprechen. Es wird auch versucht, das neue Bauvertragsrecht, welches die Rechte der Verbraucher stärken sollte, zu umgehen. Meist durch unwirksame Klauseln.
Die Fehlerquote ist daher sehr hoch. Mehr als 90 % der mir vorgelegten Bauverträge sind nicht unterschriftsreif und sollten nochmals durch einen im Verbraucherbaurecht spezialisierten Anwalt überprüft werden.
Meist liegen Verträge vor, die sich noch nach dem alten Recht orientieren. Der Zahlungsplan ist unausgewogen. Die Regelung zur Bauzeit ist unausgewogen. Häufig fehlen auch die gesetzlich vorgesehenen Vertragserfüllungssicherheiten und das vereinbarte Leistungsbild ist nicht ausreichend beschrieben. Die oben genannten Punkte führen dazu, dass während der Bauphase Diskussionen entstehen, zum Beispiel darüber, was vertraglich geschuldet ist. Dies passiert vor allem, wenn die Bauherren sich nicht klargemacht haben, welche Rechte sie überhaupt besitzen.
Die präventive Bauberatung ist mir eine Herzensangelegenheit. Es geht mir darum, zu verhindern, dass Baustreitigkeiten eskalieren, teuer werden und viel Zeit und Nerven kosten. Daher würde ich mir wünschen, dass die präventive Bauberatung und die eigene Fortbildung des Bauherren zum Standard werden.
Auch sollten Rechtsuchende nicht immer gleich den Weg der Klage fordern, sondern alternative Streitbeilegung durch Schlichtung und Mediation in Erwägung ziehen. Konstruktiv zu streiten und gemeinsam eine Lösung zu finden, ist eine sehr vielversprechende Erfahrung.