1. Sanego-Bewertung löschen lassen – geht das?
Grundsätzlich können Ärztinnen und Ärzte auf Bewertungsportalen bewertet werden; eine vollständige „Unsichtbarkeit“ im Netz lässt sich rechtlich nicht einfach verlangen. Der Bundesgerichtshof hat die grundsätzliche Zulässigkeit von Arztbewertungsportalen (unter bestimmten Bedingungen) bestätigt.
Das heißt aber nicht, dass jede Bewertung stehen bleiben muss: Unzulässige Inhalte – etwa falsche Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen oder reine Schmähkritik – können entfernt werden.
Typische Löschgründe
Eine Löschung kommt häufig in Betracht, wenn …
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Unwahre Tatsachen behauptet werden (z. B. konkrete Abläufe/Behauptungen, die objektiv überprüfbar sind).
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derdie Bewerterin nie Patient*in war (Sanego verlangt bei Beanstandung ggf. einen Behandlungsnachweis).
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der Ton in Beleidigungen/Schmähkritik kippt (Herabsetzung statt Auseinandersetzung).
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ein Verstoß gegen Sanego-Nutzungsregeln vorliegt (z. B. vollanonym, veraltet/Dreijahresregel, fehlender Behandlungsbezug).
2. Der Kernpunkt: Meinung oder Tatsache?
Viele Konflikte drehen sich um eine einfache Frage: Kann man die Aussage beweisen – oder ist es eine persönliche Wertung?
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Tatsachenbehauptungen sind dem Beweis zugänglich („Ich war 2 Stunden im Wartezimmer“, „Es wurden Leistungen abgerechnet, die es nicht gab“).
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Meinungsäußerungen sind Werturteile („unfreundlich“, „fühlte mich nicht ernst genommen“). Sie sind weitgehend geschützt – außer sie werden zur Schmähung oder enthalten Ehrverletzungen.
Praktisch hilft diese Leitfrage: Würde ein neutraler Dritter die Aussage mit Unterlagen/Zeugen objektiv prüfen können? Wenn ja, ist es eher eine Tatsache – und dann lohnt sich oft die präzise Beanstandung einzelner Sätze.
3. Bewertung bei Sanego melden: So läuft es in der Praxis
Bevor Sie rechtlich eskalieren, ist der erste Schritt meist: Beanstanden.
Schritt 1: Beweise sichern – bevor etwas verschwindet
Speichern Sie die Bewertung als Screenshot oder PDF (inkl. Datum, Noten, Text, Profilname). Das ist besonders wichtig, falls sich der Inhalt später verändert oder nur noch verkürzt sichtbar ist.
Schritt 2: „Missbrauch melden“ nutzen oder Support kontaktieren
Sanego beschreibt zwei Wege: über die Funktion „Missbrauch melden“ sowie über den Support per E-Mail.
Schritt 3: Die Beanstandung so formulieren, dass sie geprüft werden kann
Portale reagieren am ehesten, wenn der Hinweis konkret ist: Welche Passage ist problematisch – und warum? Der BGH hat in der Blogspot-Entscheidung betont, dass Beanstandungen so gefasst sein müssen, dass der Rechtsverstoß auf dieser Grundlage „unschwierig“ geprüft werden kann.
Ein praxistaugliches Schema:
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Zitat der konkreten Textstelle
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Einordnung: Tatsache oder Meinung?
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Problem: unwahr / beleidigend / ohne Behandlungsbezug / Regelverstoß
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Ihr Gegenkontext (kurz, sachlich; keine Patientendetails)
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Bitte um Prüfung und Entfernung der beanstandeten Passage bzw. der Bewertung
Was Sanego dann typischerweise macht
Sanego beschreibt: Bei registrierten Nutzerbewertungen wird die bemängelte Bewertung zunächst unsichtbar gestellt und geprüft; derdie Bewerterin soll einen schriftlichen Behandlungsnachweis erbringen. Bei fehlendem Nachweis wird gelöscht; vollanonyme Bewertungen können bei Beanstandung direkt gelöscht werden.
Hinweis: Solche Melde- und Abhilfeprozesse werden auch europarechtlich gestärkt (Digital Services Act, insbesondere „Notice-and-Action“).
4. Wenn Sanego nicht löscht: Welche Optionen gibt es?
Wenn die Bewertung trotz Beanstandung online bleibt, kommen – je nach Inhalt – unterschiedliche Wege in Betracht. Wichtig: Das ist selten „ein Knopf“, sondern oft eine Abwägungsfrage.
Außergerichtlich: anwaltliche Aufforderung / strukturierte Beanstandung
Ein Anwalt kann die Bewertung rechtlich einordnen, die Beanstandung präzisieren und gegenüber Portal und/oder Verfasser geltend machen. Ob das Erfolg hat, hängt u. a. von Wortlaut, Nachweisbarkeit und Kontext ab (keine Garantie).
Zivilrechtlich: Unterlassung und ggf. Schadensersatz
Bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen sind zivilrechtlich vor allem Unterlassungsansprüche (häufig gestützt auf §§ 823, 1004 BGB analog) relevant; Schadensersatz kann im Einzelfall hinzukommen, setzt aber regelmäßig zusätzliche Voraussetzungen (z. B. Verschulden, Schaden) voraus.
Strafrechtlich: Beleidigung/üble Nachrede/Verleumdung
Enthält eine Bewertung ehrverletzende Aussagen, können je nach Inhalt auch Straftatbestände wie Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB) berührt sein. Ob ein Strafantrag im konkreten Fall sinnvoll ist, ist eine strategische Frage (z. B. Beweisbarkeit, Eskalation, Öffentlichkeitswirkung).