Sanego-Bewertung löschen lassen & Rufschädigung verhindern
Sanego-Bewertung löschen lassen & Rufschädigung verhindern
Julia Pillokat
Beitrag von Julia Pillokat
Redakteurin für Rechtsthemen
Aktualisiert am

... Bewertung Sanego-Bewertung löschen lassen

Unwahre negative Internet-Bewertungen auf Plattformen wie Sanego können den Ruf eines Arztes nachhaltig schädigen. Beleidigungen, Schmähkritik und falsche Behauptungen müssen Ärzte nicht akzeptieren. Sie können Sanego-Bewertungen melden und diese prüfen lassen. Reagiert das Unternehmen nicht oder lehnt die Löschung ab, kann anwaltliche Unterstützung ratsam sein.

Sollten Sie bei der Löschung von Sanego-Bewertungen Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Partner-Anwälte der deutschlandweit renommierten Anwaltsplattform advocado zur Seite – inklusive einer kostenlosen Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.

So funktioniert’s:

  • Fall schildern – Über unser Online-Formular können Sie Ihr Anliegen schnell und unkompliziert schildern und bei Bedarf relevante Unterlagen hochladen.
  • Kostenlose Ersteinschätzung – Ein erfahrener Anwalt prüft Ihren Fall, erläutert Ihnen telefonisch Ihre rechtlichen Möglichkeiten und unterbreitet Ihnen ein transparentes Festpreisangebot.
  • In Ruhe entscheiden – Erst nach der kostenlosen Ersteinschätzung und dem Kostenangebot entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie den Anwalt verbindlich beauftragen möchten.
Inhalt
  1. Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
  2. 1. Sanego-Bewertung löschen lassen – geht das?
  3. 2. Der Kernpunkt: Meinung oder Tatsache?
  4. 3. Bewertung bei Sanego melden: So läuft es in der Praxis
  5. 4. Wenn Sanego nicht löscht: Welche Optionen gibt es?
  6. 5. Kosten: Womit müssen Sie rechnen?
  7. 6. Häufige Irrtümer aufgeklärt
Bewertungen löschen lassen

Sanego-Bewertung löschen lassen & Rufschädigung verhindern

Sanego-Bewertung löschen lassen & Rufschädigung verhindern

Unwahre negative Internet-Bewertungen auf Plattformen wie Sanego können den Ruf eines Arztes nachhaltig schädigen. Beleidigungen, Schmähkritik und falsche Behauptungen müssen Ärzte nicht akzeptieren. Sie können Sanego-Bewertungen melden und diese prüfen lassen. Reagiert das Unternehmen nicht oder lehnt die Löschung ab, kann anwaltliche Unterstützung ratsam sein.

Sollten Sie bei der Löschung von Sanego-Bewertungen Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Partner-Anwälte der deutschlandweit renommierten Anwaltsplattform advocado zur Seite – inklusive einer kostenlosen Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.

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Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist

Unter einer unzulässigen Sanego-Bewertung versteht man eine Bewertung, die nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt ist – etwa weil sie unwahre Tatsachen, Beleidigungen/Schmähkritik oder andere Rechtsverletzungen enthält.

So ordnen Sie Ihren Fall schnell ein

Eine Löschung kommt besonders häufig in Betracht, wenn …

  • konkrete Tatsachen behauptet werden („hat falsch abgerechnet“, „hat mich gar nicht behandelt“, „hat mich angeschrien“) – und Sie diese Darstellung plausibel bestreiten können.

  • der Text beleidigend oder entwürdigend ist (nicht mehr sachbezogen, sondern Herabsetzung).

  • die Bewertung gegen Sanego-Regeln verstößt (z. B. vollanonym, veraltet/Dreijahresregel, kein Bezug zur Behandlung).

Achtung: nicht vorschnell selbst agieren, wenn …

  • es um konkrete strafrechtliche Vorwürfe oder einen behaupteten Behandlungsfehler geht (hier kann die Einordnung kippen – je nach Wortlaut, Kontext, Nachweisbarkeit).

  • Sie die rechtsverletzenden Stellen nicht konkret benennen können (welcher Satz, warum rechtswidrig). Eine zu pauschale Beanstandung ist oft der Grund, warum Verfahren stocken.

Die wichtigste Frist

Wenn Sanego nach Ihrem Widerspruch dendie Bewerterin kontaktiert und einen Behandlungsnachweis anfordert, ist die in dieser Nachricht gesetzte Frist der praktische Taktgeber: Ohne Nachweis wird die Bewertung laut Sanego-Regeln regelmäßig gelöscht.

Diese Informationen/Unterlagen helfen fast immer

  • Screenshot/PDF der Bewertung (Text + Noten + Datum + Profilname)

  • Markierung der konkret beanstandeten Sätze

  • Unterlagen, mit denen Sie den Behandlungskontakt/den Ablauf einordnen können (datenschutzkonform, ohne unnötige Patientendaten)

Häufigster Fehler: „Das ist gelogen!“ zu schreiben, ohne zu erklären, welche Aussage warum rechtswidrig ist – und ohne greifbaren Gegenkontext.

Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?

Sicher (typisch):

  • Sanego bietet eine Beanstandung über „Missbrauch melden“ und beschreibt ein Prüfverfahren.

  • Bei registrierten Nutzerbewertungen wird die Bewertung laut Sanego während der Prüfung unsichtbar geschaltet; derdie Bewerterin soll einen Behandlungsnachweis erbringen.

Kommt darauf an:

  • Ob eine Äußerung als Tatsache (beweisbar) oder Meinung (Wertung) einzuordnen ist – und ob sie die Grenze zur Rechtsverletzung überschreitet.

  • Ob ein Vorgehen gegen das Portal nach Hinweis rechtlich durchgreift, hängt davon ab, wie konkret Sie den Rechtsverstoß darlegen (Prüfpflichten werden typischerweise erst nach konkreter Beanstandung relevant).

Wenn Sie prüfen möchten, ob und wie ein Vorgehen Aussicht haben kann, können Sie Ihren Fall bei advocado schildern. Sie erhalten eine kostenlose Ersteinschätzung durch einen Partner-Anwältin und – falls weitere Schritte sinnvoll sind – ein transparentes Festpreisangebot, bevor Sie entscheiden.

Infografik: Sanego-Bewertung löschen lassen: Wie beeinflussen Online-Bewertungen den Umsatz?

1. Sanego-Bewertung löschen lassen – geht das?

Grundsätzlich können Ärztinnen und Ärzte auf Bewertungsportalen bewertet werden; eine vollständige „Unsichtbarkeit“ im Netz lässt sich rechtlich nicht einfach verlangen. Der Bundesgerichtshof hat die grundsätzliche Zulässigkeit von Arztbewertungsportalen (unter bestimmten Bedingungen) bestätigt.

Das heißt aber nicht, dass jede Bewertung stehen bleiben muss: Unzulässige Inhalte – etwa falsche Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen oder reine Schmähkritik – können entfernt werden.

Typische Löschgründe

Eine Löschung kommt häufig in Betracht, wenn …

  • Unwahre Tatsachen behauptet werden (z. B. konkrete Abläufe/Behauptungen, die objektiv überprüfbar sind).

  • derdie Bewerterin nie Patient*in war (Sanego verlangt bei Beanstandung ggf. einen Behandlungsnachweis).

  • der Ton in Beleidigungen/Schmähkritik kippt (Herabsetzung statt Auseinandersetzung).

  • ein Verstoß gegen Sanego-Nutzungsregeln vorliegt (z. B. vollanonym, veraltet/Dreijahresregel, fehlender Behandlungsbezug).

2. Der Kernpunkt: Meinung oder Tatsache?

Viele Konflikte drehen sich um eine einfache Frage: Kann man die Aussage beweisen – oder ist es eine persönliche Wertung?

  • Tatsachenbehauptungen sind dem Beweis zugänglich („Ich war 2 Stunden im Wartezimmer“, „Es wurden Leistungen abgerechnet, die es nicht gab“).

  • Meinungsäußerungen sind Werturteile („unfreundlich“, „fühlte mich nicht ernst genommen“). Sie sind weitgehend geschützt – außer sie werden zur Schmähung oder enthalten Ehrverletzungen.

Praktisch hilft diese Leitfrage: Würde ein neutraler Dritter die Aussage mit Unterlagen/Zeugen objektiv prüfen können? Wenn ja, ist es eher eine Tatsache – und dann lohnt sich oft die präzise Beanstandung einzelner Sätze.

3. Bewertung bei Sanego melden: So läuft es in der Praxis

Bevor Sie rechtlich eskalieren, ist der erste Schritt meist: Beanstanden.

Schritt 1: Beweise sichern – bevor etwas verschwindet

Speichern Sie die Bewertung als Screenshot oder PDF (inkl. Datum, Noten, Text, Profilname). Das ist besonders wichtig, falls sich der Inhalt später verändert oder nur noch verkürzt sichtbar ist.

Schritt 2: „Missbrauch melden“ nutzen oder Support kontaktieren

Sanego beschreibt zwei Wege: über die Funktion „Missbrauch melden“ sowie über den Support per E-Mail.

Schritt 3: Die Beanstandung so formulieren, dass sie geprüft werden kann

Portale reagieren am ehesten, wenn der Hinweis konkret ist: Welche Passage ist problematisch – und warum? Der BGH hat in der Blogspot-Entscheidung betont, dass Beanstandungen so gefasst sein müssen, dass der Rechtsverstoß auf dieser Grundlage „unschwierig“ geprüft werden kann.

Ein praxistaugliches Schema:

  • Zitat der konkreten Textstelle

  • Einordnung: Tatsache oder Meinung?

  • Problem: unwahr / beleidigend / ohne Behandlungsbezug / Regelverstoß

  • Ihr Gegenkontext (kurz, sachlich; keine Patientendetails)

  • Bitte um Prüfung und Entfernung der beanstandeten Passage bzw. der Bewertung

Was Sanego dann typischerweise macht

Sanego beschreibt: Bei registrierten Nutzerbewertungen wird die bemängelte Bewertung zunächst unsichtbar gestellt und geprüft; derdie Bewerterin soll einen schriftlichen Behandlungsnachweis erbringen. Bei fehlendem Nachweis wird gelöscht; vollanonyme Bewertungen können bei Beanstandung direkt gelöscht werden.

Hinweis: Solche Melde- und Abhilfeprozesse werden auch europarechtlich gestärkt (Digital Services Act, insbesondere „Notice-and-Action“).

4. Wenn Sanego nicht löscht: Welche Optionen gibt es?

Wenn die Bewertung trotz Beanstandung online bleibt, kommen – je nach Inhalt – unterschiedliche Wege in Betracht. Wichtig: Das ist selten „ein Knopf“, sondern oft eine Abwägungsfrage.

Außergerichtlich: anwaltliche Aufforderung / strukturierte Beanstandung

Ein Anwalt kann die Bewertung rechtlich einordnen, die Beanstandung präzisieren und gegenüber Portal und/oder Verfasser geltend machen. Ob das Erfolg hat, hängt u. a. von Wortlaut, Nachweisbarkeit und Kontext ab (keine Garantie).

Zivilrechtlich: Unterlassung und ggf. Schadensersatz

Bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen sind zivilrechtlich vor allem Unterlassungsansprüche (häufig gestützt auf §§ 823, 1004 BGB analog) relevant; Schadensersatz kann im Einzelfall hinzukommen, setzt aber regelmäßig zusätzliche Voraussetzungen (z. B. Verschulden, Schaden) voraus.

Strafrechtlich: Beleidigung/üble Nachrede/Verleumdung

Enthält eine Bewertung ehrverletzende Aussagen, können je nach Inhalt auch Straftatbestände wie Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB) berührt sein. Ob ein Strafantrag im konkreten Fall sinnvoll ist, ist eine strategische Frage (z. B. Beweisbarkeit, Eskalation, Öffentlichkeitswirkung).

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3 Beispiel-Fälle zur Orientierung

Fall 1: „War nie Patient“ – Nachweis wird nicht geliefert

Ausgangslage: Bewertung behauptet Behandlungserlebnis, Praxis erkennt Person/Zeitraum nicht wieder.
Vorgehen: Beanstandung mit Hinweis „kein Behandlungskontakt nachvollziehbar“, Bitte um Prüfung.
Ergebnis: Sanego fordert laut eigener Beschreibung bei registrierten Nutzern einen Nachweis an; bleibt der aus, wird die Bewertung typischerweise gelöscht.
Learning: Je konkreter der Hinweis („kein Kontakt im genannten Zeitraum“), desto leichter die Prüfung.

Fall 2: Scharfe Kritik, aber sachbezogen

Ausgangslage: „Unfreundlich, fühlte mich abgefertigt“ – keine Beleidigungen, keine überprüfbaren Falschtatsachen.
Vorgehen: Abwägen: Löschung oft schwierig; ggf. sachliche öffentliche Reaktion/Qualitätsmanagement statt Eskalation.
Ergebnis: Häufig bleibt die Bewertung bestehen, weil Meinungen geschützt sind.
Learning: Nicht jede negative Bewertung ist ein Rechtsfall – Fokus auf die klaren Grenzfälle spart Kosten und Nerven.

Fall 3: Vorwurf „Behandlungsfehler“/Straftat

Ausgangslage: Text unterstellt grobe Fehler oder strafbares Verhalten.
Vorgehen: Wortlaut prüfen: Tatsache vs. Wertung, Nachweisbarkeit, ggf. anwaltliche Einordnung; parallel Beanstandung.
Ergebnis: Sanego nennt als Löschgrund u. a. Behandlungsfehler-Schilderungen ohne richterliche Bestätigung bzw. strafrechtliche Inhalte (Regelwerk/Prüfkriterien).
Learning: Hier kippt die Bewertung schnell in ein rechtlich sensibles Feld – präzise Einordnung ist wichtiger als schnelle Empörung.

5. Kosten: Womit müssen Sie rechnen?

Die Kosten hängen vor allem davon ab, wie weit Sie gehen müssen – und wie eindeutig die Rechtsverletzung ist.

Typische Kostentreiber

  • Komplexität der Bewertung (ein klar beleidigender Satz vs. gemischte Tatsachen/Meinungen)

  • Anzahl der Bewertungen und wiederholte Veröffentlichungen

  • Reaktionsverhalten des Portals und desder Verfasserin

  • Eskalationsstufe: außergerichtliche Aufforderung vs. gerichtliches Verfahren

  • Beweislage (wie gut lassen sich Tatsachen klären?)

Drei Stufen zur Orientierung

  1. Melden/beanstanden: meist ohne externe Kosten, aber mit Zeitaufwand (Sicherung, Formulierung, Nachhalten).

  2. Anwaltliche Prüfung + Schreiben: häufig der Punkt, an dem Verfahrensschritte strukturierter und rechtssicherer werden; Kosten variieren je nach Umfang (teils nach RVG, teils als Honorar/Festpreis).

  3. Gerichtliche Schritte: zusätzlich Gerichtskosten und ggf. Kostenrisiken – abhängig u. a. vom Streitwert und Ausgang.

Bei advocado ist der Einstieg typischerweise so gestaltet: kostenlose Ersteinschätzungvom Partner-Anwalt, danach – wenn sinnvoll – ein transparentes Festpreisangebot, bevor Sie den Anwalt beauftragen.

6. Häufige Irrtümer aufgeklärt

Richtig ist: Negative Meinungen sind oft zulässig.

Was ist zu prüfen: Enthält der Text überprüfbare Tatsachen oder ehrverletzende Angriffe?

Richtig ist: Sanego unterscheidet; vollanonyme Bewertungen können bei Beanstandung direkt gelöscht werden – aber „anonym“ ist nicht immer „vollanonym“.

Was ist zu prüfen: Welche Form der Anonymität liegt vor (registriert, Name verborgen, vollanonym)?

Richtig ist: In der Praxis wird geprüft; entscheidend ist die konkrete Beanstandung.

Was ist zu prüfen: Haben Sie den Rechtsverstoß so beschrieben, dass er prüfbar ist?

Richtig ist: Häufig reicht eine datensparsame Einordnung; Details sollten nur gezielt und rechtssicher genutzt werden.

Was ist zu prüfen: Welche Minimalinfos belegen Ihren Punkt, ohne Datenschutz zu verletzen?

Richtig ist: Schadensersatz ist möglich, aber nicht automatisch; Voraussetzungen sind höher als bei Unterlassung.

Was ist zu prüfen: Nachweisbarer Schaden? Kausalität? Verschulden?

Transparenz-Hinweis

Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland (Stand: 11.03.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Quellen

  • Art. 5 GG (Meinungsfreiheit)

  • §§ 185–187 StGB (Beleidigung/üble Nachrede/Verleumdung)

  • § 823 BGB (Schadensersatz), § 1004 BGB (Unterlassung/Beseitigung; in der Praxis oft analog herangezogen)

  • Digital Services Act, VO (EU) 2022/2065 – Art. 16 („Notice and action“)

  • Sanego-FAQ: Prüfverfahren, Meldewege, Löschgründe (u. a. Dreijahresregel, vollanonym, Behandlungsbezug)

  • BGH, Urteil vom 25.10.2011 – VI ZR 93/10 („Blogspot“) – Prüfpflichten nach konkreter Beanstandung

  • BGH, Urteil vom 23.09.2014 – VI ZR 358/13 – Arztbewertungsportal / Zulässigkeit von Basisdaten

Letzte Aktualisierung

  • Der Text wurde inhaltlich aktualisiert und an den aktuellen Stand angepasst.

  • Der Einstieg wurde überarbeitet, damit man schneller erkennt, wann eine Löschung eher möglich ist – und wann eher nicht.

  • Es wurde klarer erklärt, welche Aussagen meist erlaubt sind (Meinung) und welche häufiger angreifbar sind (nachprüfbare Behauptungen, Beleidigungen).

  • Der Ablauf bei Sanego wurde verständlicher beschrieben: wie man eine Bewertung meldet, was Sanego typischerweise prüft und was dafür wichtig ist.

  • Es wurden praktische Beispiele ergänzt, damit typische Situationen leichter einzuordnen sind.

  • Häufige Irrtümer wurden ergänzt und jeweils erklärt, worauf man stattdessen achten sollte.

  • Ein neues Kapitel zu Kosten wurde ergänzt (welche Faktoren Kosten beeinflussen und welche Schritte typischerweise kostenpflichtig werden können).

  • Quellen und wichtige rechtliche Grundlagen wurden ergänzt.

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Julia Pillokat
Julia Pillokat
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