Wer ohne Genehmigung urheberechtlich geschützte Dateien über eine Tauschbörse herunterlädt und mit anderen teilt, kann wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt werden. Die Kanzlei Frommer Legal (früher Waldorf Frommer) verschickt im Auftrag namhafter Unternehmen so viele Abmahnungen wie kaum eine andere.
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Eine Frommer-Legal-Abmahnung ist ein Schreiben, mit dem im Namen eines Rechteinhabers eine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing (Tauschbörse) behauptet und meist Unterlassung sowie Zahlung verlangt wird.
Gilt, wenn …
- Sie ein Schreiben von Frommer Legal (früher: Waldorf Frommer) erhalten haben, in dem ein konkretes Werk (Film/Serie/Musik/Software) genannt wird.
- als Begründung eine IP-Adresse mit Datum/Uhrzeit bzw. ein „Ermittlungsprotokoll“ aufgeführt ist.
- eine (strafbewehrte) Unterlassungserklärung beigefügt ist und/oder ein Vergleichsbetrag gefordert wird.
Sonderfall: Wenn bereits gerichtliche Post vorliegt (Mahnbescheid, Klage, einstweilige Verfügung) oder Sie schon unterschrieben/gezahlt haben, braucht es eine individuelle Prüfung – die nächsten Schritte sind dann anders.
Wichtigste Frist: Entscheidend ist fast immer die im Schreiben genannte Frist für die Unterlassungserklärung. Maßgeblich ist in der Praxis, wann Ihnen das Schreiben zugeht (nicht nur das Datum im Briefkopf). Wenn die Frist sehr kurz ist oder bald endet: priorisieren.
Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten
- Abmahnschreiben mit allen Anlagen (Unterlassungserklärung, Zahlungsaufstellung, Ermittlungsdaten)
- Wer hatte zum Zeitpunkt des Vorwurfs Zugriff auf den Anschluss? (Haushalt, WG, Gäste)
- WLAN-/Router-Setup (Passwortschutz, Gastnetz, Geräte im Haushalt)
- Falls vorhanden: Nachweise zu Abwesenheit/Nutzung (z. B. Reise, Arbeitszeit) – ohne unnötig private Daten preiszugeben
Häufigster Fehler: Die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben (oder vorschnell zahlen) – das kann Sie langfristig binden, auch wenn der Einzelfall anders liegt.
Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?
Sicher ist:
- Eine Abmahnung sollte man ernst nehmen und nicht ignorieren.
- Unterschriebene Unterlassungserklärungen wirken meist langfristig und enthalten oft Vertragsstrafen für künftige Verstöße.
- Ob und in welcher Höhe Zahlung geschuldet ist, hängt von Haftung, Beweis, Formfehlern und Vergleichslage ab.
Kommt auf den Einzelfall an:
- Ob Sie als Anschlussinhaber:in selbst Täter:in waren oder ob andere Nutzer:innen in Betracht kommen.
- Welche Darlegung gegenüber der Gegenseite sinnvoll ist (und wie viel Sie überhaupt preisgeben sollten).
- Ob die Forderung (teilweise) berechtigt, überhöht oder abwehrbar ist – und welche Strategie Kostenrisiken reduziert.
1. Warum erhalte ich eine Frommer Legal Abmahnung?
Wer ohne Genehmigung urheberechtlich geschützte Dateien wie z. B. Filme, Serien oder Musik herunterlädt und mit anderen teilt, begeht eine Urheberrechtsverletzung – und kann dafür abgemahnt werden.
Kaum eine andere Rechtsanwaltskanzlei versendet im Auftrag namhafter Unternehmen wie Warner Bros., Universum Film oder Sony Music so viele solcher Abmahnungen wie Frommer Legal (früher Waldorf Frommer). Damit sollen die Abgemahnten zur Unterlassung verpflichtet werden.
Weil sich über die IP-Adresse zurückverfolgen lässt, von welchem Internetanschluss die Datei heruntergeladen wurde, erhält der Anschlussinhaber eine solche Filesharing-Abmahnung.
Ist Frommer Legal fake?
Eine Abmahnung von Frommer Legal ist kein Fake. Nehmen Sie den Vorwurf ernst – die Frommer Legal Abmahnung zu ignorieren, kann weitere rechtliche Schritte gegen Sie bedeuten. Schließlich lässt sich über Ihre IP-Adresse nachweisen, ob darüber urheberrechtlich geschützte Werke heruntergeladen wurden.
Zu klären ist aber, ob Sie für den illegalen Download zahlen müssen – ob Sie diesen also wirklich selbst ausgeführt haben.
Weil die IP-Adressen von Ermittlungsfirmen ermittelt werden, die zuverlässig arbeiten, hilft es nicht, den Download abzustreiten. Wenn vor Gericht dennoch die Zuverlässigkeit der Ermittlungsfirmen bestritten wird, wird ein IT-Gutachter bestellt, der die Arbeit der Ermittlungsfirmen regelmäßig als zuverlässig bewertet. Die Kosten des IT-Gutachters von ca. 2.000 € sind vom Beklagten zu tragen.
Dr. Matthias Losert
Anwalt für Urheberrecht & Medienrecht
2. Frommer Legal Abmahnung: Was tun?
Bei einer Abmahnung von Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer) ist es wichtig, dass Sie ruhig bleiben und nichts überstürzen. Nehmen Sie also keinen Kontakt zur Kanzlei auf und zahlen nichts. Dies kann die abmahnende Kanzlei als Schuldeingeständnis werten – auch wenn Sie das Filesharing gar nicht begangen haben. Das bedeutet aber nicht, dass Sie die Abmahnung von Frommer Legal ignorieren sollten.
Ein Anwalt für Medien- & Urheberrecht kann Ihren Fall prüfen und einer solchen Abmahnung widersprechen, wenn Sie unschuldig sind. Lässt sich der Vorwurf nicht entkräften, kann ein Anwalt verhindern, dass Sie ein umfassendes Schuldeingeständnis abgeben und für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben.
Geben Sie keine Erklärung ab, kann Frommer Legal (Waldorf Frommer) eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragen – die Kosten von 1.700 € müssen Sie dann bezahlen. Deswegen ist es wichtig, dass Sie die Unterlassungserklärung fristgemäß abgeben.
Schnelle Hilfe finden Sie mit advocado: Unser Partner-Anwalt Dr. Matthias Losert hat bereits mehr als 1.000 Menschen nach einer Filesharing-Abmahnung unterstützt.
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3. Welche Folgen hat die Frommer Legal Abmahnung?
Eine Abmahnung von Frommer Legal (früher Waldorf Frommer) kann folgende Konsequenzen haben:
- Sie müssen sich durch die beigefügte Unterlassungserklärung dazu verpflichten, den Rechtsverstoß zu unterlassen.
- Sie müssen dem Rechteinhaber Schadensersatz von bis zu 1.215 € für entgangene Lizenzgebühren, Anwaltskosten und die Abfrage der IP-Adresse beim Provider zahlen.
Wer haftet, wenn ich unschuldig bin?
Sind Sie unschuldig, brauchen Sie für den Rechtsverstoß auch nicht haften. Dafür müssen Sie aber nachweisen, dass eine andere Person die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Oft müssen Sie dann den Namen und die Anschrift des Täters mitteilen.
Aufgrund der sogenannten Störerhaftung könnten Sie als Anschlussinhaber aber trotzdem haftbar gemacht werden. Denn Sie könnten mit deinem Internetanschluss dazu beigetragen haben, dass die Dateien illegal heruntergeladen werden konnten.
Betreiber von öffentlichen WLANs wie Restaurants oder Unternehmen haften seit 2017 in diesem Zusammenhang nicht mehr, wenn sich die Nutzer registrieren müssen.
Der advocado Partner-Anwalt Dr. Matthias Losert kann Ihnen schnell helfen: Er prüft Ihre Abmahnung und informiert Sie in einer kostenlosen Ersteinschätzung, ob Sie haftbar gemacht werden können und was jetzt zu tun ist.
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Beispiel-Fälle zur Orientierung
Fall 1: Alleinwohnend, Anschluss nur von einer Person genutzt
Ausgangslage: Abmahnung, keine weiteren Nutzer:innen, keine Hinweise auf fremden Zugriff.
Vorgehen: Vorwurf und technische Umstände prüfen, Unterlassung strategisch klären, Zahlungspositionen gesondert bewerten.
Ergebnis: Je nach Prüfung wird entweder konsequent zurückgewiesen oder eine eng begrenzte, risikominimierende Lösung angestrebt (ohne unnötige Bindung).
Fall 2: Familienhaushalt, volljähriges Kind mit eigenem PC
Ausgangslage: Mehrere Personen mit selbstständigem Zugriff; unklar, wer zur Tatzeit am Gerät war.
Vorgehen: Zugriffskreis konkret darstellen (wer hatte wann wie Zugang), ohne spekulative Aussagen; Unterlassung und Kosten getrennt behandeln.
Ergebnis: Häufig entscheidet sich der Fall daran, ob die Nutzungsmöglichkeiten nachvollziehbar dargelegt werden können – und wie die Unterlassungsfrage sauber gelöst wird.
Fall 3: WG mit gemeinsamem WLAN und Gastzugängen
Ausgangslage: Mehrere Mitbewohner:innen, wechselnde Geräte, ggf. Gäste.
Vorgehen: Technische Organisation (Passwort/Gastnetz), Nutzerkreis und Eigenständigkeit der Nutzung konkret benennen; Fristwahrung im Blick behalten.
Ergebnis: Die Einordnung hängt stark von Dokumentation und plausibler Darstellung ab – pauschale Aussagen helfen selten.
4. Kosten bei Frommer Legal Abnmahnung: Womit Sie rechnen müssen
In vielen Schreiben werden Beträge genannt, die (teils pauschal) mehrere Positionen abdecken. Typisch sind:
- Vergleichsforderung (ein Gesamtbetrag „zur Erledigung“),
- ggf. Schadensersatz (lizenzanaloge Überlegungen),
- Rechtsverfolgungskosten (Anwaltskosten des Rechteinhabers),
- bei gerichtlicher Eskalation zusätzlich Gerichts- und Anwaltskosten sowie ggf. Sachverständigenkosten.
Was die Kosten besonders beeinflusst
- Anzahl der behaupteten Werke und Art des Werks (Film/Serie/Musik/Software)
- ob es Anhaltspunkte für Täter- oder Mitverantwortung gibt
- wie sich der Fall zur Unterlassung lösen lässt (Risiko künftiger Vertragsstrafen)
- ob ein Verfahren außergerichtlich beendet wird oder es zum Gericht kommt
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