Illegaler Download: Strafe
Wer illegal Spiele, Filme, Musik oder andere Inhalte downloaded, riskiert neben einer Abmahnung auch eine Geldstrafe bis zu 10.000 Euro. In schweren Fällen ist auch eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren möglich. Grund sind die Urheberrechtsverletzungen, die man mit den illegalen Downloads begeht.
4. Abmahnung wegen illegaler Downloads: Kosten
Die Kosten einer Abmahnung wegen illegaler Downloads sind immer unterschiedlich.
In Abmahnungen finden sich meist drei Bausteine:
- Unterlassung (Erklärung/Verpflichtung)
- Schadensersatz (z. B. nach Lizenzanalogie)
- Abmahnkosten (Anwaltskosten der Gegenseite)
Die Rechtsanwaltsgebühren für eine Abmahnung liegen in der Regel über 1.000 €. Dazu kommt der individuelle Schadensersatz.
Eine Urheberrechtsverletzung kann mit einer Geldstrafe von 1.000 bis 10.000 € bestraft werden. Dazu kommen die Anwaltskosten des Abmahnenden, die man als Rechtsverletzer bezahlen muss.
Was die Höhe der Kosten beeinflusst:
- Art und Umfang des Vorwurfs (Anbieten/Verbreiten vs. einmaliger Vorgang)
- Werk und Rechteinhabersituation
- Vergleichspraxis der abmahnenden Kanzlei
- Einwände/Beweislage und Prozessrisiko
Beispiel-Fälle zur Orientierung
Fall 1: WG mit gemeinsamem WLAN
Ausgangslage: Abmahnung wegen eines Films, der Anschluss läuft auf eine Person, in der WG nutzen drei Erwachsene das WLAN.
Vorgehen: Frist sichern, Mitnutzer und Zugriffsmöglichkeiten sauber klären, Unterlassungserklärung und Forderung rechtlich einordnen.
Ergebnis: In solchen Fällen hängt vieles davon ab, ob und wie nachvollziehbar Nutzungsmöglichkeiten anderer dargestellt werden können; häufig wird über Umfang und Höhe der Forderung gestritten oder eine Haftung abgewehrt – ohne Garantie.
Fall 2: Familienanschluss, minderjähriges Kind
Ausgangslage: Abmahnung wegen Musiktiteln, Eltern sind Anschlussinhaber, Kind hatte Zugriff auf Laptop/Tablet.
Vorgehen: Klärung der tatsächlichen Nutzung, Dokumentation von Belehrung/Regeln, Prüfung, ob Unterlassung erforderlich ist und wie sie ggf. gefasst sein müsste.
Ergebnis: Je nach Aufsicht und Einzelfall kann die Bewertung deutlich variieren; pauschale „Schuld“ des Anschlussinhabers ist nicht automatisch gegeben.
Fall 3: Gästezugang/Besuch am Abend des Vorwurfs
Ausgangslage: Abmahnung wegen Spiel/Software, am fraglichen Abend waren Gäste da, Gästezugang war aktiv.
Vorgehen: Zugriff dokumentieren (Gästezugang, Passwortwechsel), zeitliche Einordnung, rechtliche Bewertung der Verantwortlichkeit.
Ergebnis: Entscheidend sind Plausibilität und Nachvollziehbarkeit der Nutzungssituation; häufig wird hier besonders sorgfältig geprüft, ob die Vorwürfe dem Anschlussinhaber persönlich zugerechnet werden können.