Kündigung von Schwerbehinderten: Wichtiges zu Schutz & Fristen
Kündigung von Schwerbehinderten: Wichtiges zu Schutz & Fristen
Jasmin Leßmöllmann
Beitrag von Jasmin Leßmöllmann
Redakteurin für Rechtsthemen
Aktualisiert am

... Kündigung Kündigung von Schwerbehinderten

Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben Sonderkündigungsschutz. Liegt dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung kein Zustimmungsbescheid des Integrationsamtes vor, ist die Kündigung unwirksam. Zusätzlich gelten die Anforderungen des allgemeinen Kündigungsschutzes. Ist eine Kündigung unzulässig, kann der schwerbehinderte Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht dagegen vorgehen. Er hat Anspruch auf Wiedereinstellung oder Abfindung.

Inhalt
  1. Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
  2. 1. Ist die Kündigung eines Schwerbehinderten möglich?
  3. 2. Grundsätzliche Anforderungen an eine Arbeitgeberkündigung
  4. 3. Sofortmaßnahmen: Richtig auf eine Kündigung reagieren
  5. 4. Der Kündigungsschutz­prozess
  6. 5. Gibt es Alternativen zur Kündigung Schwerbehinderter?
  7. 6. Brauche ich einen Anwalt?
  8. 7. Häufige Irrtümer aufgeklärt
Ersteinschätzung erhalten

Kündigung von Schwerbehinderten: Wichtiges zu Schutz & Fristen

Kündigung von Schwerbehinderten: Wichtiges zu Schutz & Fristen

Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben Sonderkündigungsschutz. Liegt dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung kein Zustimmungsbescheid des Integrationsamtes vor, ist die Kündigung unwirksam. Zusätzlich gelten die Anforderungen des allgemeinen Kündigungsschutzes. Ist eine Kündigung unzulässig, kann der schwerbehinderte Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht dagegen vorgehen. Er hat Anspruch auf Wiedereinstellung oder Abfindung.

Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist

So ordnen Sie Ihren Fall schnell ein

Besonderer Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung bedeutet, dass eine Kündigung durch den Arbeitgeber nur unter zusätzlichen gesetzlichen Voraussetzungen wirksam sein kann.

Gilt, wenn …

  • bei Ihnen eine anerkannte Schwerbehinderung vorliegt oder Sie einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind,
  • das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Kündigung in der Regel länger als 6 Monate besteht,
  • der Arbeitgeber kündigen oder das Arbeitsverhältnis per Änderungskündigung wesentlich ändern will.

Sonderfall: Wenn Ihnen bereits eine schriftliche Kündigung zugegangen ist, zählt zuerst die Klagefrist. Warten Sie nicht erst auf Gespräche mit dem Arbeitgeber, auf Rückmeldungen von Behörden oder auf eine „interne Klärung“.

Wichtigste Frist: Die Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen.

Diese Informationen und Unterlagen helfen sofort weiter:

  • Kündigungsschreiben und möglichst ein Nachweis zum Zugang
  • Arbeitsvertrag und eventuelle Nachträge
  • Bescheid über Schwerbehinderung oder Gleichstellung
  • Schriftverkehr mit Arbeitgeber, Integrationsamt, Schwerbehindertenvertretung oder Betriebsrat
  • Abmahnungen, BEM-Unterlagen, Krankheitsunterlagen oder Vergleichsangebote, soweit vorhanden

Häufigster Fehler: Viele Betroffene diskutieren zunächst nur mit dem Arbeitgeber und versäumen dabei die 3-Wochen-Frist.

Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?

Sicher ist:

  • Schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmer können besonderen Kündigungsschutz genießen.
  • Nach mehr als 6 Monaten Beschäftigung ist für eine Arbeitgeberkündigung grundsätzlich vorab die Zustimmung des Integrationsamts erforderlich.
  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
  • Wer sich gegen die Kündigung wehren will, muss die Klagefrist im Blick behalten.

Kommt darauf an:

  • ob der Sonderkündigungsschutz im konkreten Fall schon greift,
  • ob es um eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung geht,
  • ob die Schwerbehindertenvertretung ordnungsgemäß beteiligt wurde,
  • ob der Arbeitgeber mildere Mittel hätte prüfen müssen,
  • ob am Ende eher Weiterbeschäftigung, Vergleich oder eine Abfindung realistisch ist.

Gerade bei fristloser Kündigung, langer Krankheitsgeschichte, laufender Gleichstellung oder bereits ergangenem Bescheid des Integrationsamts reicht eine allgemeine Einordnung meist nicht aus. Dann kommt es auf Unterlagen, Zeitpunkte und Verfahrensschritte an.

1. Ist die Kündigung eines Schwerbehinderten möglich?

Besteht ein Arbeitsverhältnis seit mehr als 6 Monaten, gilt für Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung besonderer Kündigungsschutz. Die Kündigung eines Schwerbehinderten ist dadurch an besonders hohe Anforderungen geknüpft – allerdings nicht unmöglich.

In jedem Fall muss der Arbeitgeber die Zustimmung des Integrationsamtes (§ 168 SGB IX) einholen. Ohne Zustimmungsbescheid ist die Kündigung eines Schwerbehinderten unwirksam.

Gibt es im Unternehmen Arbeitnehmervertretungen wie z. B. eine Schwerbehindertenvertretung oder einen Personal- bzw. Betriebsrat, sind diese ebenfalls anzuhören.

Hinweis
Was bedeutet Schwerbehinderung?
  • Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 gilt ein Mensch als schwerbehindert.
  • Arbeitnehmer mit einem GdB von 30 oder 40 können sich Schwerbehinderten gleichstellen lassen.
  • Ist eine Schwerbehinderung ohne medizinisches Fachwissen offensichtlich zu erkennen – z. B. bei vollständiger Blindheit – ist kein amtlicher Nachweis notwendig.

Zustimmung des Integrationsamtes

Um die Zustimmung für die Kündigung eines schwerbehinderten Angestellten einzuholen, stellt der Arbeitgeber einen schriftlichen Antrag beim Integrationsamt. Die Behörde wägt anschließend die Interessen von Arbeitgeber (Kündigung) und Arbeitnehmer (Weiterbeschäftigung) gegeneinander ab.

Dabei prüft das Integrationsamt ausschließlich, ob die Kündigung in direktem Zusammenhang mit der Behinderung des Mitarbeiters steht. Dies wäre unzulässig.

Geprüft wird außerdem, ob

  • es einen alternativen, behindertengerechten Arbeitsplatz gibt,
  • die Beschäftigung durch Umschulung oder Fortbildung fortgesetzt werden kann,
  • die Behinderung der Grund für eine mögliche Pflichtverletzung ist.

Über eine ordentliche Kündigung entscheidet das Integrationsamt innerhalb eines Monats. Einwände gegen fristlose Kündigungen muss die Behörde binnen 2 Wochen anbringen.

Steht die Behinderung nicht in Zusammenhang mit der Kündigung, erlässt das Integrationsamt einen Zustimmungsbescheid. Damit kann der Arbeitgeber den Schwerbehinderten innerhalb einer 4-wöchigen Frist kündigen.

Hat das Integrationsamt seine Zustimmung zur Kündigung zu Unrecht erteilt, können Betroffene per Widerspruch eine Nachprüfung einfordern.

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Wann ist keine Zustimmung notwendig?

In den folgenden Fällen ist die Zustimmung des Integrationsamtes für die wirksame Kündigung eines Schwerbehinderten nicht notwendig:

  • Der Schwerbehinderte kündigt selbst.
  • Das Arbeitsverhältnis ist befristet.
  • Die Kündigung ergeht während der Probezeit – es gilt eine verkürzte Kündigungsfrist in der Probezeit.
  • Ein Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft existiert nicht und die Behinderung ist nicht offenkundig.
  • Im Falle einer fristlosen Kündigung wegen massiven Fehlverhaltens des Arbeitnehmers.

Beteiligung der Arbeitnehmervertretungen

Gibt es im Unternehmen Arbeitnehmervertretungen, müssen diese zusätzlich über die Umstände der Kündigung in Kenntnis gesetzt werden.

Die Stellungnahmen von Schwerbehindertenvertretung, Betriebs- oder Personalrat können elementar für die Entscheidung des Integrationsamtes sein. Denn häufig enthalten sie Hinweise auf Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten.

Die Arbeitnehmervertretung muss mögliche Einwände innerhalb einer Woche vorbringen – bei außerordentlichen Kündigungen binnen 3 Tagen. Ergeht in diesem Zeitraum kein Einspruch, gilt die Zustimmung zur Kündigung als erteilt.

Infografik: Wann ist eine Kündigung von Schwerbehinderten rechtens?

2. Grundsätzliche Anforderungen an eine Arbeitgeberkündigung

Sind die Anforderungen des Sonderkündigungsschutzes bei Schwerbehinderung erfüllt, gelten darüber hinaus die grundsätzlichen Anforderungen des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) an eine rechtswirksame Arbeitgeberkündigung.

Der Arbeitgeber muss

Kündigungsgrund nachweisen

Besteht das Arbeitsverhältnis seit mehr als 6 Monaten in einem Betrieb mit mindestens 10 Vollzeitbeschäftigten, greift der Kündigungsschutz.

Der Arbeitgeber muss im Kündigungsschreiben einen von 3 zulässigen Kündigungsgründen angeben:

1. Verhaltensbedingte Kündigung

Unentschuldigtes Fehlen, Mobbing und Alkoholkonsum am Arbeitsplatz rechtfertigen eine verhaltensbedingte Kündigung. Zuvor muss der schwerbehinderte Arbeitnehmer eine Abmahnung erhalten.

Erst wenn sich sein Verhalten anschließend nicht zum Positiven ändert, ist eine Kündigung trotz Schwerbehinderung möglich.

Rechtsberatung
Kein Sonderkündigungsschutz bei Fehlverhalten:

Durch massives Fehlverhalten – z. B. einen tätlichen Angriff auf Kollegen, Diebstahl, Betrug, Nötigung oder Beleidigung – verlieren Schwerbehinderte den Sonderkündigungsschutz. In diesen Fällen darf der Arbeitgeber Schwerbehinderten ohne vorherige Abmahnung und ohne Zustimmung des Integrationsamtes fristlos kündigen.

2. Betriebsbedingte Kündigung

Bei Umstrukturierungen, Stellenabbau oder Auslagerung der Produktion erfolgt die Kündigung betriebsbedingt. Schwerbehinderten Arbeitnehmern steht bei betriebsbedingter Kündigung eine Abfindung zu.

3. Personenbedingte Kündigung

Geringe Produktivität, mangelnde Qualifikation und der Verlust von Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis können zur personenbedingten Kündigung führen. Wenn Mitarbeiter häufig bzw. dauerhaft aufgrund von Krankheit ausfallen, ist eine krankheitsbedingte Kündigung möglich.

Kündigungsfrist einhalten

Bei Schwerbehinderung gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats.

Da die Kündigung den schwerbehinderten Arbeitnehmer härter trifft als das Unternehmen, ändert sich gemäß § 622 BGB die Kündigungsfrist ab einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 2 Jahren wie folgt:

Beschäftigungsdauer

Kündigungsfrist

Bis zu 2 Jahre

4 Wochen

Ab 5 Jahren

2 Monate

Ab 8 Jahren

3 Monate

Ab 10 Jahren

4 Monate

Ab 12 Jahren

5 Monate

Ab 15 Jahren

6 Monate

Ab 20 Jahren

7 Monate

Kündigungsschreiben

Das Kündigungsschreiben muss weitere formale und inhaltliche Anforderungen erfüllen:

  • Ein Kündigungsberechtigter muss dem Schwerbehinderten seine Kündigung überreichen. Eine neutrale Person bezeugt die Übergabe der Kündigung.
  • Bei postalischem Versand der Kündigung ist ein Einwurfeinschreiben oder Einschreiben mit Rückschein als Zugangsnachweis zu empfehlen.
  • Die Kündigung liegt schriftlich vor. Erfolgt die Kündigung des Schwerbehinderten mündlich, telefonisch, per WhatsApp, E-Mail, SMS oder über soziale Medien, ist sie unzulässig.
  • Der Kündigungsgrund ist im Schreiben verständlich erläutert.
  • Name und Anschrift der Vertragspartner belegen eindeutig, dass der Arbeitgeber dem schwerbehinderten Mitarbeiter kündigt.
  • Das Schreiben trägt die Originalunterschrift des Arbeitgebers oder seiner kündigungsberechtigten Vertretung.
  • Das aktuelle Datum belegt die Fristwahrung.
  • Der Betreff ist aussagekräftig und lässt die Kündigungsabsicht klar erkennen (z. B. „Kündigung des Arbeitsverhältnisses“).
  • Die Kündigung enthält einen Hinweis zur Meldepflicht, denn der Schwerbehinderte muss sich binnen 3 Tagen arbeitssuchend melden. Ansonsten droht eine Kürzung des Arbeitslosengeldes. Fehlt ein entsprechender Hinweis, hat der Mitarbeiter einen Schadensersatzanspruch

3. Sofortmaßnahmen: Richtig auf eine Kündigung reagieren

Sie haben eine Kündigung erhalten? Sie können sich an die folgenden Sofortmaßnahmen halten, um keinen Handlungsspielraum zu verschenken und das bestmögliche Ergebnis aus der Situation herauszuholen.

Unterschrift verweigern

Kündigungen und andere vertragliche Dokumente müssen nicht umgehend unterschrieben werden. Da Sie mit Ihrer Unterschrift auch eine ungerechtfertigte Kündigung akzeptieren, können Sie den Vorgesetzten zunächst um Bedenkzeit bitten.

Arbeitssuchend melden

Gemäß § 38 SGB III müssen Sie sich innerhalb einer 3-Tages-Frist nach Erhalt der Kündigung arbeitssuchend melden, um Kürzungen beim Arbeitslosengeld zu vermeiden – auch dann, wenn die Kündigung ungerechtfertigt oder fehlerhaft ist und Sie vor einem Arbeitsgericht klagen werden.

Kündigung rechtlich prüfen lassen

Sie können Ihre Kündigung von einem Anwalt für Behindertenrecht überprüfen lassen. Sind alle Anforderungen an eine Kündigung bei Schwerbehinderung erfüllt? Enthält das Kündigungsschreiben formale oder inhaltliche Fehler? Ist Ihre Kündigung unzulässig, kann der Jurist Ihr Recht außergerichtlich oder im Kündigungsschutzprozess durchsetzen.

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Betriebsrat & Chef informieren

Sie können gegenüber Ihrem Arbeitgeber und – falls vorhanden – den Arbeitnehmervertretungen deutlich machen, dass Sie die Kündigung nicht akzeptieren und daher mit anwaltlicher Unterstützung Klage einreichen möchten.

Um einem langwierigen Rechtsstreit zu entgehen, können Arbeitgeber bei unklarer Ausgangslage eine außergerichtliche Einigung anbieten. Sie können dann eine angemessene Abfindung erhalten und verzichten im Gegenzug auf eine Klage. Schwerbehinderte Angestellte öffentlicher Einrichtungen können durch diese Vorgehensweise eine Abfindung im öffentlichen Dienst erreichen.

4. Der Kündigungsschutz­prozess

Im Kündigungsschutzprozess überprüft ein Arbeitsgericht die Zulässigkeit der Kündigung.

Wenn Sie sich juristisch gegen eine Kündigung wehren möchten, haben Sie nach Erhalt nur 3 Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage einzureichen.

Achtung
Frist beachten:

Wichtig: Wer die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage versäumt, hat keine Möglichkeit mehr, zu widersprechen – die Kündigung ist wirksam, auch wenn sie eigentlich nicht gerechtfertigt war.

In der ersten Instanz herrscht vor dem Arbeitsgericht kein Anwaltszwang. Das heißt, Arbeitnehmer können selbstständig Kündigungsschutzklage einreichen und ihrem Arbeitgeber auch im Kündigungsschutzprozess ohne anwaltlichen Beistand gegenübertreten.

Empfehlenswert ist das nicht: Nur ein Anwalt kann vorab rechtssicher einschätzen, ob eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg hat.

Kommt es vor dem Arbeitsgericht zur Verhandlung zwischen einem anwaltlich vertretenen Unternehmen und einem juristischen Laien, kann es sein, dass der Arbeitnehmer seinen Spielraum für die Abfindung nach Kündigung nicht vollständig ausnutzt.

Abfindung berechnen

Mit unserem Abfindungsrechner können Sie ganz einfach per Klick herausfinden, welche Abfindungssumme in Ihrem Fall möglich wäre:

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Mögliche Ergebnisse einer Kündigungsschutzklage

Reichen Sie Kündigungsschutzklage ein, sind 3 Ausgänge möglich:

1. Vergleich

Während oder sogar noch vor der Verhandlung kann der Arbeitgeber dem Angestellten die Zahlung einer Abfindung anbieten, wenn er im Gegenzug die Kündigungsschutzklage zurückzieht.

2. Gerichtsurteil: Kündigung ist unzulässig

Weist das Gericht die Kündigung als unwirksam zurück, besteht theoretisch Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann nach einem Rechtsstreit aber so zerrüttet sein, dass stattdessen eine angemessene Abfindung gezahlt wird.

3. Gerichtsurteil: Kündigung ist rechtens

Die Kündigung ist wirksam und das Arbeitsverhältnis damit offiziell beendet. Der Kläger muss die entstandenen Gerichtskosten und zusätzlich seine Anwaltskosten zahlen. Sie können beim Arbeitsgericht dagegen Berufung einlegen.

Kosten

Im Kündigungsschutzprozess entstehen Gerichtskosten, die sich am Streitwert bemessen. Der Streitwert entspricht den letzten 3 Monatsgehältern des Arbeitnehmers:

  • Bei einem Monatseinkommen von 2.000 € beträgt der Streitwert 6.000 €.
  • Die Gerichtskosten belaufen sich auf rund 150 €.

Lassen Sie sich von einem Anwalt bei der Verhandlung mit Ihrem Arbeitgeber unterstützen, entstehen dafür Anwaltskosten, die ebenfalls vom Streitwert abhängen.

Wer trägt die Kosten?

Die eigenen Anwaltskosten muss jede Partei selbst tragen – unabhängig vom Ergebnis des Gerichtsprozesses. Die Gerichtskosten trägt immer die unterlegene Partei.

Optionen zur Kostenübernahme

Es gibt 3 Möglichkeiten, um die Anwalts- & Gerichtskosten zu reduzieren:

  • Gewerkschaft: Als Gewerkschaftsmitglied sind Rechtsberatung und gerichtliche Vertretung kostenlos, wenn eine Klageerhebung Sinn ergibt.
  • Prozesskostenhilfe: Einkommensschwache Arbeitnehmer können beim zuständigen Arbeitsgericht ihre Bedürftigkeit nachweisen und Prozesskostenhilfe beantragen. Der Mitarbeiter muss diese Kosten aber ggf. in Raten zurückzahlen.
  • Rechtsschutz: Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel die Gerichts- und Anwaltskosten eines Kündigungsschutzprozesses. Sie können vorab eine Deckungsanfrage bei Ihrem Versicherer stellen.
Kosten
Kostenlose Deckungsanfrage:

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5. Gibt es Alternativen zur Kündigung Schwerbehinderter?

Die Kündigung eines Schwerbehinderten ist an zahlreiche Vorgaben gebunden.
Um eine unzulässige Kündigung und einen kostenintensiven Kündigungsschutzprozess zu vermeiden, bieten sich 3 Alternativen an:

Änderungskündigung

Anstatt das Arbeitsverhältnis zu beenden, kann der Arbeitgeber dem Mitarbeiter eine Änderungskündigung anbieten: Nach Kündigung des Arbeitsvertrages erhält der Arbeitnehmer einen neuen Vertrag mit angepassten Konditionen (z. B. mit reduzierter Arbeitszeit).

Die Zustimmung des Integrationsamtes ist zwar auch für eine Änderungskündigung erforderlich. Da das Unternehmen aber versucht, den Arbeitsplatz zu erhalten, ist das Einverständnis von Integrationsamt und Arbeitgebervertretungen wahrscheinlich.

Aufhebungsvertrag

Mit einem Aufhebungsvertrag beenden Arbeitgeber und Schwerbehinderter das Arbeitsverhältnis einvernehmlich: Der Mitarbeiter erhält eine angemessene Abfindung und der Arbeitgeber muss weder die Anforderungen des besonderen noch des allgemeinen Kündigungsschutzes berücksichtigen.

Abwicklungsvertrag

Auch beim Abwicklungsvertrag sichert der Arbeitnehmer zu, gegen Zahlung einer Abfindung auf eine Kündigungsschutzklage zu verzichten. Der Abwicklungsvertrag regelt aber nur die Kündigungsfolgen (bspw. Abfindung, Freistellung, Überstunden). Es bedarf also zusätzlich einer ordentlichen Kündigung.

6. Brauche ich einen Anwalt?

Das Gesetz schreibt in der ersten Instanz eines Kündigungsschutzprozesses keinen Anwalt vor. Sie können selbst Kündigungsschutzklage einreichen und auch selbst vor Gericht gegen Ihren Arbeitgeber antreten.

Sich einen Anwalt für Arbeitsrecht zu nehmen, kann aber sinnvoll sein: Er kann Ihre Situation rechtssicher einschätzen und Sie vor einem aussichtslosen Rechtsstreit bewahren.

Im Kündigungsschutzprozess lässt sich die Arbeitgeberseite wahrscheinlich juristisch vertreten. Lassen Sie sich auch von einem Anwalt vertreten, besteht vor Gericht Chancengleichheit.

Der Jurist kann eine passende Verhandlungsstrategie entwickeln und weiß, wie er optimal auf die taktischen Manöver der Gegenseite reagiert.

So kann ein Anwalt für Arbeitsrecht Sie unterstützen:

  • Prüfung: Der Anwalt kann prüfen, ob die Kündigung unzulässig ist und welche Handlungsoptionen sich daraus ergeben. Fehlt die Zustimmung des Integrationsamtes, kann er nach § 580 ZPO Restitutionsklage einreichen und Ihre Wiedereinstellung im Unternehmen fordern. Ist der Bescheid fehlerhaft, kann er fristgerecht Widerspruch einlegen.
  • Vertretung: Der Anwalt kann die außergerichtlichen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber führen: Er kann Ihren Anspruch auf Resturlaub bei Kündigung absichern, Über- und Minusstunden regeln und ein faires Zwischenzeugnis verhandeln.
  • Abfindung: Der Jurist kann eine angemessene Abfindung ermitteln. Dank seiner langjährigen Erfahrung kann er eine um das 1,5- bis 2-fach höhere Abfindungssumme, als vom Arbeitgeber angeboten.
  • Verteidigung: Der Anwalt kann eine passende Strategie für Ihre Verteidigung entwickeln: Mit einer Klage auf Wiedereinstellung kann er Ihre erneute Anstellung durchsetzen, wenn z. B. nach betriebsbedingter Kündigung Schwerbehinderter der Kündigungsgrund hinfällig ist.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden Information für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

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Beispiel-Fälle zur Orientierung

Fall 1: Ordentliche Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamts
Ausgangslage: Eine Arbeitnehmerin mit anerkannter Schwerbehinderung arbeitet seit 8 Jahren im Betrieb und erhält eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung. Ein Bescheid des Integrationsamts liegt nicht vor.
Vorgehen: Zugang dokumentieren, Unterlagen sichern, Kündigungsschutzklage fristgerecht erheben und die fehlende Zustimmung prüfen.
Ergebnis: Deutlicher formaler Angriffspunkt. Fehlt die erforderliche Zustimmung, ist die Kündigung regelmäßig angreifbar.
Learning: Der Verfahrensfehler ist oft wichtiger als die bloße Behauptung betrieblicher Gründe.

Fall 2: Fristlose Kündigung wegen behaupteten Fehlverhaltens
Ausgangslage: Ein gleichgestellter Arbeitnehmer erhält eine außerordentliche Kündigung wegen eines angeblichen Vorfalls im Betrieb.
Vorgehen: Prüfen, ob das Integrationsamt beteiligt wurde, ob Fristen eingehalten wurden und wie tragfähig der Vorwurf tatsächlich ist.
Ergebnis: Offen. Auch bei schweren Vorwürfen greift keine automatische Ausnahme vom Sonderkündigungsschutz.
Learning: „Fristlos“ bedeutet nicht automatisch „ohne Schutz“.

Fall 3: Kündigung nach längerer Krankheitsphase
Ausgangslage: Eine schwerbehinderte Arbeitnehmerin war über längere Zeit arbeitsunfähig. Der Arbeitgeber beruft sich auf erhebliche betriebliche Belastungen.
Vorgehen: Prüfen, ob die Kündigung personenbedingt tragfähig begründet werden kann, ob mildere Mittel geprüft wurden und ob die Beteiligungsrechte eingehalten wurden.
Ergebnis: Stark einzelfallabhängig. Gerade hier entscheidet oft die Dokumentation.
Learning: Bei krankheitsbezogenen Kündigungen reichen pauschale Begründungen häufig nicht aus.

7. Häufige Irrtümer aufgeklärt

Richtig ist: Eine Kündigung ist nicht ausgeschlossen. Sie ist aber an zusätzliche gesetzliche Hürden gebunden.

Was ist zu prüfen:

  • Schutzstatus
  • Beschäftigungsdauer
  • Art der Kündigung
  • Beteiligung des Integrationsamts und weiterer Stellen

Richtig ist: Auch die außerordentliche Kündigung schwerbehinderter oder gleichgestellter Arbeitnehmer ist rechtlich besonders geregelt und muss sorgfältig geprüft werden.

Was ist zu prüfen:

  • Art des Vorwurfs
  • Zeitpunkt der Kenntnis
  • Fristen im Zustimmungsverfahren
  • Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs

Richtig ist: Eine Abfindung ist möglich, aber nicht automatisch geschuldet.

Was ist zu prüfen:

  • Prozessrisiko
  • Vergleichsbereitschaft
  • gesetzliche Sonderkonstellationen
  • wirtschaftliche Verhandlungslage

Richtig ist: Bei ordentlichen Kündigungen ist das regelmäßig nicht zwingend. Entscheidend sind Form, Zugang und die materielle Tragfähigkeit im Streitfall.

Was ist zu prüfen:

  • Schriftform
  • Zugang
  • Frist
  • tatsächliche Kündigungsgründe

Transparenz-Hinweis

Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland (Stand: 08.07.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Quellen: §§ 151, 168, 173, 174, 178 SGB IX; §§ 1, 1a, 4, 7, 9, 10 KSchG; §§ 622, 623 BGB; § 12a ArbGG; § 42 GKG; § 38 SGB III.

Letzte Aktualisierung

08.07.2026

  • Die wichtigsten Fristen und ersten Schritte stehen jetzt direkt am Anfang.
  • Es ist jetzt klar getrennt, was allgemein gilt und wo Ihr konkreter Fall genauer geprüft werden muss.
  • Der Artikel enthält jetzt Beispiele und typische Irrtümer.
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Jasmin Leßmöllmann
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