Transfergesellschaft: Vorteile & Nachteile für Arbeitgeber & Arbeitnehmer
Ratgeber Arbeitsrecht Kündigung Transfergesellschaft
Stand
Lesezeit 15 min

Transfergesellschaft: Vorteile & Nachteile für Arbeitgeber & Arbeitnehmer

Bei notwendigen Betriebsänderungen oder Massenentlassungen kann der Wechsel von Arbeitnehmern in eine Transfergesellschaft (TG) als Alternative infrage kommen. Mit dem Wechsel ist das Arbeitsverhältnis beendet, dafür ist der Arbeitnehmer bei der Transfergesellschaft beschäftigt. Weiterbildungsangebote sollen den Übergang in einen neuen Job erleichtern.

Sophie Suske
Beitrag von Sophie Suske
Redakteurin für Rechtsthemen
Aktualisiert am

Bei notwendigen Betriebsänderungen oder Massenentlassungen kann der Wechsel von Arbeitnehmern in eine Transfergesellschaft (TG) als Alternative infrage kommen. Mit dem Wechsel ist das Arbeitsverhältnis beendet, dafür ist der Arbeitnehmer bei der Transfergesellschaft beschäftigt. Weiterbildungsangebote sollen den Übergang in einen neuen Job erleichtern.

Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist

So ordnen Sie Ihren Fall schnell ein

Eine Transfergesellschaft ist eine befristete Auffang- und Qualifizierungslösung nach Personalabbau oder Betriebsänderung, bei der Beschäftigte ihr bisheriges Arbeitsverhältnis beenden und vorübergehend in eine neue Einheit wechseln, um den Übergang in eine andere Stelle zu erleichtern.

Gilt, wenn …

  • in Ihrem Betrieb Stellen wegen Restrukturierung, Standortverlagerung, Betriebsschließung oder Insolvenz wegfallen,
  • Ihnen ein dreiseitiger Vertrag oder eine vergleichbare Wechselvereinbarung vorgelegt wird,
  • der Übergang in eine neue Beschäftigung mit Transferkurzarbeitergeld, Vermittlung und Qualifizierung überbrückt werden soll.

Sonderfall: Unterschreiben Sie nicht vorschnell, wenn Sie kurz vor der Rente stehen, bereits ein konkretes neues Jobangebot haben, nur sehr wenig Bedenkzeit erhalten oder eine betriebsbedingte Kündigung möglicherweise angreifbar wäre. In diesen Konstellationen reicht ein allgemeiner Überblick meist nicht aus.

Wichtigste Frist: Wer weiß, dass das Arbeitsverhältnis endet, muss sich grundsätzlich spätestens 3 Monate vor dessen Ende arbeitssuchend melden. Erfahren Sie davon später, muss die Meldung innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis erfolgen.

Diese Informationen und Unterlagen helfen sofort weiter:

  • dreiseitiger Vertrag oder sonstige Wechselvereinbarung
  • Sozialplan, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung
  • Angaben zur Laufzeit der Transfergesellschaft
  • Informationen zu Transferkurzarbeitergeld und möglicher Aufstockung
  • Arbeitsvertrag und individuelle Kündigungsfrist
  • letzte Gehaltsabrechnungen
  • Rentenunterlagen
  • gegebenenfalls bereits vorliegende Jobangebote

Häufigster Fehler: Viele vergleichen nur die monatliche Zahlung und prüfen nicht sorgfältig, was die Unterschrift für Kündigungsschutz, Abfindung, Arbeitslosengeld und Rente bedeutet.

Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?

Sicher ist:

  • Der Wechsel in eine Transfergesellschaft ist in der Regel nicht verpflichtend.
  • Er erfolgt meist über einen dreiseitigen Vertrag.
  • Mit der Unterschrift endet das bisherige Arbeitsverhältnis regelmäßig verbindlich.
  • Transferkurzarbeitergeld ist zeitlich begrenzt und dient nur als Übergangslösung.
  • Eine Transfergesellschaft ersetzt keine individuelle Prüfung, wenn finanzielle oder rentenrechtliche Folgen im Raum stehen.

Kommt darauf an:

  • ob die angebotene Laufzeit zu Ihrer Kündigungsfrist passt,
  • ob und in welcher Höhe eine Abfindung vorgesehen ist,
  • ob eine Aufstockung vereinbart wird,
  • wie sinnvoll die angebotene Qualifizierung wirklich ist,
  • ob eine spätere Arbeitslosigkeit rentenrechtlich problematisch werden kann,
  • ob ein Wechsel wirtschaftlich sinnvoller ist als andere Optionen.

1. Was ist eine Transfergesellschaft?

Eine Transfergesellschaft soll Beschäftigte in einer Umbruchsituation auffangen. Typisch ist der Fall, dass im Unternehmen Arbeitsplätze wegfallen und für einen Teil der Belegschaft eine Zwischenlösung geschaffen werden soll. Ziel ist nicht die dauerhafte Weiterbeschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber, sondern ein geordneter Übergang in eine neue Stelle.

In der Praxis bedeutet das meist:

  • Das bisherige Arbeitsverhältnis wird beendet.
  • Gleichzeitig beginnt ein befristetes Beschäftigungsverhältnis bei der Transfergesellschaft.
  • Während dieser Zeit stehen Vermittlung, Bewerbungsunterstützung und Qualifizierungsmaßnahmen im Vordergrund.

Wichtig ist deshalb die rechtliche Einordnung: Wer in die Transfergesellschaft wechselt, entscheidet nicht nur über eine Übergangslösung, sondern regelmäßig auch über das Ende seines bisherigen Arbeitsverhältnisses.

2. Wann kann sich eine Transfergesellschaft für Arbeitnehmer lohnen – und wann eher nicht?

Eine Transfergesellschaft kann sinnvoll sein, wenn sie echte Vorteile gegenüber der unmittelbaren Arbeitslosigkeit oder einer direkten Neuorientierung bietet. Sie ist aber nicht automatisch die beste Lösung.

Mögliche Vorteile

Ein Wechsel kann vor allem dann nützlich sein, wenn die Rahmenbedingungen stimmig sind. Typische Vorteile sind:

  • vorübergehende finanzielle Absicherung,
  • strukturierte Unterstützung bei der Stellensuche,
  • Zugang zu Qualifizierungsmaßnahmen,
  • bessere Planbarkeit des Übergangs,
  • geordnete Trennung statt unmittelbarer Arbeitslosigkeit.

Typische Nachteile

Ebenso wichtig sind die Risiken. Zu den häufigsten Nachteilen zählen:

  • das bisherige Arbeitsverhältnis wird regelmäßig verbindlich beendet,
  • eine spätere Kündigungsschutzprüfung wird oft faktisch abgeschnitten,
  • die monatliche Zahlung liegt häufig unter dem bisherigen Einkommen,
  • nicht jede Transfergesellschaft bietet eine sinnvolle Qualifizierung,
  • Arbeitslosengeld- oder Rentenfolgen werden oft zu spät bedacht.

Wann besondere Vorsicht nötig ist

Besonders genau sollten Sie hinschauen, wenn einer dieser Punkte zutrifft:

  • Sie stehen kurz vor dem Renteneintritt.
  • Sie haben bereits ein konkretes neues Jobangebot.
  • Die angebotene Laufzeit ist kurz.
  • Die Unterschriftsfrist ist sehr knapp.
  • Eine betriebsbedingte Kündigung könnte rechtlich angreifbar sein.
  • Es geht um eine hohe mögliche Abfindung oder um einen komplexen Sozialplan.

Gerade in diesen Situationen ist die Frage nicht nur, ob eine Transfergesellschaft „angeboten“ wird, sondern ob sie für Ihren Fall wirklich die wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung ist.

3. Geld, Abfindung, Arbeitslosengeld und Rente: die wichtigsten Abwägungen

Bei Transfergesellschaften wird oft zuerst über den monatlichen Zahlbetrag gesprochen. Für die tatsächliche Entscheidung reicht das aber nicht. Wichtig ist immer die Gesamtbetrachtung.

Wie viel Geld gibt es in der Transfergesellschaft?

Typischerweise setzt sich die finanzielle Seite aus Transferkurzarbeitergeld und möglichen Zusatzleistungen zusammen.

Worauf Sie achten sollten:

  • Wie hoch ist das Transferkurzarbeitergeld im konkreten Fall?
  • Gibt es eine Aufstockung durch Arbeitgeber oder Transferträger?
  • Für welchen Zeitraum wird gezahlt?
  • Welche Sonderzahlungen entfallen?
  • Welche Qualifizierungsleistungen sind enthalten?

Entscheidend ist nicht nur die Höhe der Zahlung, sondern auch, wie lange sie läuft und welche Anschlusslösung realistisch ist.

Ist trotz Transfergesellschaft eine Abfindung möglich?

Ja, das ist möglich. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung gezahlt wird, hängt aber nicht pauschal von der Transfergesellschaft ab, sondern vor allem von der konkreten Regelung.

Zu prüfen sind insbesondere:

  • Sozialplan oder Tarifvertrag,
  • konkrete Formulierungen im dreiseitigen Vertrag,
  • Kürzungen wegen Transferleistungen,
  • Zuschläge oder Sonderprämien,
  • Zeitpunkt und Bedingungen der Auszahlung.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht: „Gibt es eine Abfindung?“, sondern: „Welche Abfindung bleibt unter welchen Bedingungen tatsächlich übrig?“

Was ist beim Arbeitslosengeld wichtig?

Auch nach einer Transfergesellschaft kann später Arbeitslosengeld relevant werden. Problematisch wird es häufig dort, wo Fristen und Vertragsgestaltung nicht sauber zusammenpassen.

Wichtig sind vor allem:

  • rechtzeitige Arbeitsuchendmeldung,
  • spätere Arbeitslosmeldung,
  • Laufzeit der Transfergesellschaft im Verhältnis zur Kündigungsfrist,
  • sozialrechtliche Folgen der gewählten Vertragslösung.

Wer diese Punkte zu spät prüft, riskiert Nachteile, die bei der Unterschrift noch gar nicht im Blick waren.

Warum die Rente ein eigener Prüfpunkt ist

Kurz vor der Rente kann eine Transfergesellschaft besonders heikel sein. Das gilt vor allem dann, wenn bestimmte Wartezeiten erfüllt werden müssen oder der spätere Bezug von Arbeitslosengeld rentenrechtlich relevant wird.

Besonders kritisch sind Fälle, in denen:

  • die Rente für besonders langjährig Versicherte geplant ist,
  • nur noch wenige Monate bis zum gewünschten Rentenbeginn fehlen,
  • unklar ist, welche Zeiten noch angerechnet werden,
  • eine Insolvenz- oder Schließungssituation eine Rolle spielt.

Gerade bei Rentennähe sollte die Entscheidung nie nur nach dem monatlichen Zahlbetrag getroffen werden.

4. Was sollten Arbeitnehmer vor der Unterschrift konkret prüfen?

Bevor Sie unterschreiben, sollten Sie nicht nur den Vertrag lesen, sondern Ihren Fall in einer sinnvollen Reihenfolge prüfen.

1. Arbeitsuchendmeldung im Blick behalten

Unabhängig davon, ob Sie wechseln oder nicht: Wenn das Ende des Arbeitsverhältnisses feststeht, müssen die Meldepflichten bei der Agentur für Arbeit beachtet werden.

2. Nichts vorschnell unterschreiben

Unterschreiben Sie nicht unter Zeitdruck, nur weil die Entscheidung als reine Formalität dargestellt wird. Gerade bei knappen Fristen lohnt sich ein genauer Blick.

3. Vertragsfolgen vollständig prüfen

Achten Sie nicht nur auf die Zahlung, sondern auf das Gesamtpaket:

  • endet das alte Arbeitsverhältnis endgültig,
  • wie lange läuft die Transfergesellschaft,
  • was passiert danach,
  • welche Abfindung bleibt,
  • welche Renten- oder ALG-Folgen können entstehen?

4. Unterlagen sichern

Sinnvoll ist es, alle entscheidenden Dokumente geordnet bereitzuhalten:

  • Vertragsunterlagen
  • Sozialplan / Tariftext
  • Gehaltsabrechnungen
  • Rentenunterlagen
  • Kommunikation mit dem Arbeitgeber
  • Stellenangebote oder Bewerbungszusagen

Wenn sich zeigt, dass Ihr Fall durch Rente, Abfindung, kurze Fristen oder mögliche Kündigungsschutzfragen kippen kann, kann eine individuelle Prüfung sinnvoll sein. Über advocado können Sie dazu eine kostenlose Ersteinschätzung anfragen und anschließend entscheiden, ob Sie ein unverbindliches Festpreisangebot nutzen möchten.

Sie denken über eine Transfergesellschaft nach?
Sie denken über eine Transfergesellschaft nach?

Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Handlungsoptionen.

Jetzt Ersteinschätzung erhalten

5. Was Arbeitgeber beachten müssen

Auch für Arbeitgeber ist die Transfergesellschaft kein bloßes Organisationsinstrument, sondern Teil einer rechtlich und wirtschaftlich sensiblen Umsetzung.

Wichtig ist vor allem:

  • frühzeitige Abstimmung mit den beteiligten Stellen,
  • saubere arbeitsrechtliche Einbettung der Maßnahme,
  • verständliche Vertragsgestaltung,
  • realistische Kalkulation von Laufzeit und Kosten,
  • nachvollziehbare Kommunikation gegenüber der Belegschaft.

Eine Transfergesellschaft kann Personalabbau strukturierter begleiten. Sie ersetzt aber nicht die sorgfältige Prüfung von Sozialplan, Beteiligungsrechten, Auswahlentscheidungen und Vertragsfolgen.

Beispiel-Fälle zur Orientierung

Fall 1: Kurz vor der Rente
Ausgangslage: Ein Arbeitnehmer möchte in rund 18 Monaten in eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte wechseln.
Vorgehen: Vor der Unterschrift werden Rentenverlauf, Laufzeit der Transfergesellschaft und mögliche Anschlusszeiten geprüft.
Ergebnis: Die Entscheidung hängt maßgeblich davon ab, welche Zeiten später rentenrechtlich berücksichtigt werden.
Learning: Bei Rentennähe ist die Transfergesellschaft kein Standardsachverhalt.

Fall 2: Neues Jobangebot liegt schon vor
Ausgangslage: Eine Arbeitnehmerin hat bereits eine neue Stelle in Aussicht, soll aber kurzfristig den dreiseitigen Vertrag unterschreiben.
Vorgehen: Verglichen werden Restlaufzeit, Abfindung, Nutzen der Transfergesellschaft und Zeitpunkt des neuen Jobstarts.
Ergebnis: Wenn der Wechsel keinen echten Zusatznutzen bringt, kann er wirtschaftlich unattraktiv sein.
Learning: Eine Transfergesellschaft muss einen echten Mehrwert bieten.

Fall 3: Kurze Frist und angreifbare Kündigung
Ausgangslage: Beschäftigte sollen innerhalb weniger Tage unterschreiben, obwohl unklar ist, ob eine betriebsbedingte Kündigung später Bestand hätte.
Vorgehen: Geprüft werden Kündigungsfrist, Sozialplan, Vertragsfolgen und mögliche Verhandlungsspielräume.
Ergebnis: Eine vorschnelle Unterschrift kann rechtliche und wirtschaftliche Optionen abschneiden.
Learning: Je größer die rechtliche Unsicherheit, desto wichtiger ist die Prüfung vor der Unterschrift.

6. Kosten und Risiken realistisch einschätzen

Die Kostenfrage sollte weder dramatisiert noch verharmlost werden. Sie ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschiedlich zu betrachten.

Für Arbeitnehmer

Im Vordergrund steht meist nicht eine direkte Eintrittszahlung, sondern die wirtschaftliche Gesamtwirkung. Relevante Punkte sind:

  • Höhe der laufenden Zahlungen,
  • mögliche Aufstockung,
  • Dauer der Transfergesellschaft,
  • tatsächlicher Nutzen der Qualifizierung,
  • Folgen für Arbeitslosengeld,
  • mögliche Auswirkungen auf die Rente.

Für Arbeitgeber

Arbeitgeber müssen typischerweise mit mehreren Kostenbausteinen rechnen, etwa für:

  • Beratung und Organisation,
  • Transfermaßnahmen,
  • Qualifizierung,
  • mögliche Zuschüsse oder Aufstockungen,
  • administrative Umsetzung.

Entscheidend ist auch hier nicht nur die Einzelposition, sondern das Zusammenspiel von Finanzierung, Laufzeit, Akzeptanz und rechtlicher Umsetzbarkeit.

Achtung
Unterschrift ist endgültig

Der Vertrag beendet das Beschäftigungsverhältnis mit Ihrem Arbeitgeber endgültig – er lässt sich nur selten wieder rückgängig machen. Im Gegensatz zu einer (ungerechtfertigen) Kündigung können Sie gegen den Vertrag nicht gerichtlich vorgehen.

Während des im Vertrag festgelegten Zeitraums sind Arbeitnehmer nun bei der Transfergesellschaft angestellt – maximal für ein Jahr. In dieser Zeit sollen Weiterbildungsmaßnahmen wie Tipps fürs Bewerbungsgespräch oder den Lebenslauf Sie auf eine neue Stelle vorbereiten.

Daneben kann es Arbeitnehmern helfen, sich aktiv um ein neues Beschäftigungsverhältnis zu bemühen. Finden sie einen neuen Job, kann der Vertrag mit der Transfergesellschaft gekündigt werden.

5. Wie viel Geld erhalte ich?

Da Transfergesellschaften auf eine Initiative des Bundes zurückgehen, werden sie staatlich gefördert. Welche finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, ist in einem Sozialplan zu regeln.

Das Geld kommt aus unterschiedlichen Töpfen:

  • Transferkurzarbeitergeld: Das TransferKUG erhalten Sie von der Arbeitsagentur. Je nach Situation des Unternehmens könnte der Arbeitgeber diesen Betrag aufstocken.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Wie bei der normalen Kurzarbeit auch, übernimmt das Unternehmen die Sozialversicherungsbeiträge (außer der Arbeitslosenversicherung).
  • Kosten für die Qualifizierung der Arbeitnehmer: Die Kosten für die Qualifizierungsmaßnahmen übernehmen das Unternehmen und die Agentur für Arbeit jeweils zur Hälfte. Hierfür sind Landeszuschüsse möglich.

Häufig lässt sich vertraglich eine sogenannte Sprinter-Prämie mit der Transfergesellschaft vereinbaren: Diese erhalten Sie als Arbeitnehmer, wenn Sie noch während Ihrer Anstellung einen neuen Job finden.

Wie hoch ist das TransferKUG und für welche Dauer wird es gezahlt?

Das Transferkurzarbeitergeld (TransferKUG):

  • beträgt grundsätzlich etwa 60 % Ihres üblichen Nettolohns.
  • erhöht sich bei Eltern mit mind. einem Kind auf 67 %.

Es kann sein, dass der Arbeitgeber den Betrag als zusätzlichen Anreiz auf 80 % des letzten Nettogehalts aufstockt. Wollen Sie Ihr Gehalt bei der Transfergesellschaft berechnen, ist zu beachten, dass diese Aufstockungsbeträge als laufendes Gehalt zu versteuern sind.

Das Transferkurzarbeitergeld wird maximal für einen Zeitraum von 12 Monaten von der Arbeitsagentur gezahlt.

Was passiert mit meinem Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Sollten Sie nach Ablauf des Beschäftigungsverhältnisses bei der Transfergesellschaft noch keine neue Stelle gefunden haben, haben Sie in der Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld I.

Dafür gilt Folgendes:

  • Anders als bei herkömmlichen Aufhebungsverträgen gibt es keine Sperrzeit, sofern Sie sich rechtzeitig arbeitssuchend melden.
  • Das Arbeitslosengeld richtet sich jedoch nach Ihren letzten Verdiensten, die in der Transfergesellschaft unter Ihrem bisherigen Einkommen liegen – daher kann die Höhe des Arbeitslosengeldes nach der TG geringer ausfallen.

Sollten Sie eine Abfindung im Aufhebungsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart haben, wird diese im Normalfall nicht auf Ihr Arbeitslosengeld angerechnet.

Allerdings können sich Nachteile bei Rentenbeiträgen & Transfergesellschaft ergeben: Das Bundessozialgericht entschied 2019 in einem Urteil, dass Arbeitslosengeldbezug nach der Beschäftigung in einer TG nicht auf die Wartezeit für eine abschlagsfreie Altersrente von langjährig Versicherten angerechnet wird (Az. B 13 R 19/17 R).

6. Ist eine Abfindung trotz Transfergesellschaft möglich?

Wie sieht es aus beim Thema "Transfergesellschaft und Abfindung"? Grundsätzlich ist eine Abfindung auch dann möglich, wenn der Arbeitnehmer einen Vertrag zum Wechsel in eine Transfergesellschaft unterschreibt. Ist ein Sozialplan vereinbart, darf eine Sozialplan-Abfindung nicht davon abhängig gemacht werden, ob der Mitarbeiter dem Wechsel in die Auffanggesellschaft zustimmt oder nicht.

Allerdings kann der Arbeitgeber die Höhe der Abfindung reduzieren.

Lehnt ein Arbeitnehmer den Übergang in die Transfergesellschaft ab, darf ihn der Arbeitgeber nicht von der Zahlung einer Abfindung ausschließen – denn dann ist immer noch eine Abfindung bei Kündigung denkbar.

Was ist besser: Abfindung oder Transfergesellschaft?

Ob Sie eine Abfindung annehmen oder in die Transfergesellschaft wechseln, liegt natürlich bei Ihnen. Es gibt aber einige Punkte, die Ihnen diese Entscheidung erleichtern können:

  • Hohe Abfindung: Der Übergang in eine Transfergesellschaft kann in vereinbarten Sozialplänen mit reduzierten Abfindungszahlungen verbunden sein. Konnten Sie eine angemessene Abfindung heraushandeln, kann es sein, dass sich ein Wechsel nicht lohnt.
  • Neue Stellenangebote: Sind Sie sehr zuversichtlich, dass Sie noch während der Kündigungsfrist oder nach kurzer Arbeitslosigkeit eine neue Stelle finden werden – oder haben Sie bereits Angebote erhalten –, kann ein Übergang in die TG nachteilig sein.

Umgekehrt gilt natürlich, dass ein Wechsel in eine Transfergesellschaft empfehlenswert sein kann, wenn sich noch kein neues Beschäftigungsverhältnis ergeben hat.

Da die Zeit in der Auffanggesellschaft Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht verbraucht, könnten Sie wertvolle Zeit für Ihre Jobsuche und Sicherheit in einer herausfordernden Situation gewinnen – und im besten Fall gewinnen Sie durch die Weiterbildungsangebote neue Kompetenzen hinzu.

7. Wo finden Arbeitnehmer Hilfe bei Problemen mit der Transfergesellschaft?

Stehen Sie vor der Entscheidung, in eine Transfergesellschaft zu wechseln, kann es sinnvoll sein, sich das gut zu überlegen. Da Arbeitgeber die Unterschrift unter dem Vertrag innerhalb einer kurzen Frist fordern könnten, kann der Druck auf Sie als Arbeitnehmer steigen.

Umso wichtiger kann es sein, dass Sie sich genug Zeit für die Entscheidung und ggf. rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Denn sobald Sie den Vertrag unterschrieben haben, gibt es in der Regel kein Zurück mehr: Ihr Arbeitsverhältnis ist endgültig beendet und lässt sich auch nicht mehr mit einer Kündigungsschutzklage vor Gericht einklagen.

Sie können sich vor der Unterzeichnung deswegen Folgendes fragen:

  • Hat die Transfergesellschaft für mich einen Mehrwert, z. B. bezüglich Qualifikationsmöglichkeiten, angebotener Laufzeit und Kündigungsfrist?
  • Wie schätze ich meine persönliche Lebenssituation ein, bezüglich meiner Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt und meiner finanziellen Verpflichtungen?
  • Welche Chancen hätte ich im Fall einer Kündigung – kann ich z. B. durch eine Klage eine Abfindung durchsetzen?
  • Welche Abfindungssumme wäre realistisch?

Sollten Sie bei der Beantwortung Ihrer Fragen zu dem Ergebnis kommen, dass z. B. eine betriebsbedingte Kündigung unwirksam wäre oder die Qualifikationsmöglichkeiten beschränkt sind, könnte sich ein Übergang in die Transfergesellschaft womöglich nicht lohnen.

Sind Sie sich unsicher, kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht weiterhelfen. Er kann Sie z. B. aufklären, ob Sie in die Transfergesellschaft wechseln oder lieber die Abfindung nehmen sollten, welche Möglichkeiten Sie zur Verhandlung haben und welche Option in Ihrem individuellen Fall die geeignetste Lösung darstellt.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

Sie erwägen den Wechsel in eine Transfergesellschaft?
Sie erwägen den Wechsel in eine Transfergesellschaft?

Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Handlungsoptionen.

Jetzt Ersteinschätzung erhalten

7. Häufige Irrtümer aufgeklärt

Richtig ist: Die Abfindung richtet sich nach der konkreten Regelung, nicht nach einer pauschalen Faustformel.
Was ist zu prüfen: Sozialplan, Vertragsklauseln, Kürzungen, Zuschläge und Auszahlungsbedingungen.

Richtig ist: Fristen, Meldungen und Vertragsgestaltung bleiben entscheidend.
Was ist zu prüfen: Arbeitsuchendmeldung, spätere Arbeitslosmeldung, Laufzeit und sozialrechtliche Folgen.

Richtig ist: Gerade dann können die rentenrechtlichen Folgen den gesamten Fall verändern.
Was ist zu prüfen: Rentenart, geplanter Beginn, anrechenbare Zeiten und Besonderheiten des Einzelfalls.

Richtig ist: Mit der Unterschrift ist das alte Arbeitsverhältnis regelmäßig beendet.
Was ist zu prüfen: Inhalt, wirtschaftliche Folgen, Alternativen und Risiken vor der Unterschrift.

Transparenz-Hinweis

Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland (Stand: 09.07.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Primärquelle: Bundesagentur für Arbeit, „Transfermaßnahmen und Transferkurzarbeitergeld“; § 38 SGB III; §§ 110, 111 und 111a SGB III.

Letzte Aktualisierung

09.07.2026

  • Der Einstieg sagt jetzt sofort, worauf Betroffene als Erstes achten sollten.
  • Kritische Punkte vor der Unterschrift sind klarer benannt.
  • Die Folgen für Geld, Arbeitslosengeld und Rente sind verständlicher erklärt.
  • Es gibt jetzt Beispiele aus typischen Alltagssituationen.
  • Die alten FAQ wurden durch häufige Irrtümer mit klaren Korrekturen ersetzt.
Hat Ihnen der Beitrag weitergeholfen?
3.931 Leser finden diesen Beitrag hilfreich.
Sophie Suske
Sophie Suske
Redakteurin für Rechtsthemen
Aktualisiert am
4,82 Ø / 5
Kunden bewerten unsere Partneranwälte für Arbeitsrecht mit 4,82 von 5 Sternen.
Achtung
So entsteht unsere Sternebewertung

Unsere Sternebewertung basiert auf den Erfahrungen von Nutzerinnen und Nutzern, die über advocado erfolgreich Kontakt zu einer Anwältin oder einem Anwalt für Arbeitsrecht aufgenommen haben.

Nach Abschluss einer kostenlosen Ersteinschätzung haben diese Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, ihren jeweiligen Anwalt oder ihre Anwältin individuell zu bewerten. Aus allen abgegebenen Einzelbewertungen wird ein durchschnittlicher Bewertungswert berechnet, der hier als Sternebewertung dargestellt wird.

Fall in wenigen Worten schildern

Kostenlosen Rückruf vom Anwalt erhalten

Banner