Haus überschreiben: Kosten, Ablauf, Fristen & Co.
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Redakteurin für Rechtsthemen
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... Erbschaft Haus überschreiben

Ein Haus überschreiben bedeutet, dass man das Eigentum an einer Immobilie an einen neuen Eigentümer überträgt. Eine Hausüberschreibung kann genutzt werden, um bereits zu Lebzeiten die Nachlassverteilung unter den Erben zu regeln und gleichzeitig Steuerfreibeträge geltend zu machen. Dies kann mittels einer Schenkung umgesetzt werden, welche zumeist an eine Gegenleistung wie z. B. lebenslanges Wohnrecht gebunden ist.

Inhalt
  1. Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
  2. 1. Wie kann man ein Haus überschreiben?
  3. 2. Haus überschreiben mit Auflagen: Wohnrecht, Nießbrauch, Pflege & Rückforderung
  4. 3. Haus überschreiben & Pflichtteil: Was gilt für Geschwister?
  5. 4. Fristen bei der Hausüberschreibung
  6. 5. Steuern: Wann Schenkungsteuer oder Grunderwerbsteuer anfällt
  7. 6. Haus überschreiben: Kosten und Gebühren
  8. 7. Alternativen zur Hausüberschreibung
  9. 8. Vor- und Nachteile einer Hausüberschreibung
  10. 9. Wann individuelle Prüfung sinnvoll ist
  11. 10. Häufige Irrtümer aufgeklärt
Ersteinschätzung erhalten

Haus überschreiben: Kosten, Ablauf, Fristen & Co.

Haus überschreiben: Kosten, Ablauf, Fristen & Co.

Ein Haus überschreiben bedeutet, dass man das Eigentum an einer Immobilie an einen neuen Eigentümer überträgt. Eine Hausüberschreibung kann genutzt werden, um bereits zu Lebzeiten die Nachlassverteilung unter den Erben zu regeln und gleichzeitig Steuerfreibeträge geltend zu machen. Dies kann mittels einer Schenkung umgesetzt werden, welche zumeist an eine Gegenleistung wie z. B. lebenslanges Wohnrecht gebunden ist.

Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist

So ordnen Sie Ihren Fall schnell ein

Ein Haus überschreiben heißt: Die Immobilie wird durch notariellen Vertrag und spätere Eintragung im Grundbuch auf eine andere Person übertragen. Grundstücksübertragungen müssen notariell beurkundet werden; der Eigentumswechsel wird erst mit Einigung und Grundbucheintragung vollzogen.

Gilt, wenn …

  • Sie Ihr Haus oder einen Miteigentumsanteil schon zu Lebzeiten auf ein Kind, Enkelkind, Ehegatten, Lebenspartner oder eine andere Person übertragen möchten.
  • Sie die Übertragung als Schenkung, gemischte Schenkung oder gegen Auflagen wie Wohnrecht, Nießbrauch, Pflegeleistung, Leibrente oder Ausgleichszahlung gestalten wollen.
  • Sie Pflichtteil, Steuerfreibeträge, Altersabsicherung und spätere Nutzung der Immobilie vorab regeln möchten.

Sonderfall / Abbruchlogik: Allgemeine Informationen reichen nicht aus, wenn mehrere Kinder beteiligt sind, Pflichtteilsansprüche drohen, ein umfassender Nießbrauch oder ein Wohnrecht vereinbart werden soll, die Immobilie noch belastet ist, Pflegeleistungen vorgesehen sind oder der Immobilienwert die Steuerfreibeträge deutlich übersteigt.

Wichtigste Frist: Für Pflichtteilsergänzungsansprüche ist meist die 10-Jahres-Frist entscheidend. Nach § 2325 BGB wird eine Schenkung mit jedem vollen Jahr vor dem Erbfall grundsätzlich geringer berücksichtigt; nach mehr als 10 Jahren bleibt sie grundsätzlich außer Betracht. Bei Grundstücken kommt es für den Fristbeginn regelmäßig auf den Leistungserfolg an, praktisch also auf den vollzogenen Eigentumswechsel. Umfangreiche Vorbehaltsrechte wie Nießbrauch oder ein weitreichendes Wohnrecht können den Fristbeginn aber im Einzelfall beeinflussen.

Benötigte Informationen und Unterlagen:

  • aktueller Grundbuchauszug
  • geschätzter Verkehrswert oder Immobilienbewertung
  • Angaben zu Darlehen, Grundschulden und sonstigen Belastungen
  • Familienkonstellation, Testament, Erbvertrag oder Pflichtteilsverzichte
  • frühere Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre
  • gewünschte Gegenleistungen oder Absicherungen: Wohnrecht, Nießbrauch, Pflege, Leibrente, Rückforderung
  • geplante Ausgleichszahlungen an Geschwister oder andere Angehörige

Häufigster Fehler: Viele Eigentümer übertragen das Haus, ohne gleichzeitig verbindlich zu regeln, wie sie selbst abgesichert bleiben und wie Geschwister, Pflichtteilsberechtigte oder Pflegefälle berücksichtigt werden.

Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?

Sicher ist: Ein Haus kann nicht einfach per privatem Vertrag wirksam überschrieben werden. Für die Verpflichtung zur Grundstücksübertragung ist notarielle Beurkundung erforderlich; der Eigentumswechsel erfolgt über Auflassung und Grundbucheintragung.

Sicher ist auch: Schenkungen unter Lebenden können Schenkungsteuer auslösen. Ob tatsächlich Steuer anfällt, hängt vom Wert der übertragenen Immobilie, dem Verwandtschaftsverhältnis, den Freibeträgen und früheren Erwerbungen innerhalb von 10 Jahren ab.

Auf den Einzelfall kommt es an bei:

  • der Frage, ob Wohnrecht oder Nießbrauch die Pflichtteilsergänzung beeinflussen,
  • der steuerlichen Bewertung von Auflagen und Vorbehaltsrechten,
  • der fairen Behandlung mehrerer Kinder,
  • der Absicherung des bisherigen Eigentümers im Alter,
  • der Rückforderung bei Insolvenz, Scheidung, Tod des Beschenkten oder Pflegebedürftigkeit,
  • der Entscheidung, ob Überschreibung, Vererbung, Verkauf oder eine Mischlösung besser passt.

Wer ein Haus überschreiben möchte und zugleich weiterhin darin wohnen, Mieteinnahmen behalten oder mehrere Angehörige gerecht berücksichtigen will, sollte die Gestaltung vor dem Notartermin rechtlich und steuerlich prüfen lassen. Über advocado können Ratsuchende eine Ersteinschätzung durch eine Partner-Anwältin oder einen Partner-Anwalt für Erbrecht erhalten. Die konkrete rechtliche Beratung erfolgt durch die jeweilige Anwältin oder den jeweiligen Anwalt.

1. Wie kann man ein Haus überschreiben?

Eine Hausüberschreibung erfolgt meist durch einen Übertragungsvertrag. Dieser Vertrag regelt, wer die Immobilie erhält, ob eine Gegenleistung vereinbart wird und welche Rechte der bisherige Eigentümer behält.

Der Begriff „Haus überschreiben“ ist dabei kein eigener gesetzlicher Vertragstyp. In der Praxis geht es häufig um eine Schenkung, eine gemischte Schenkung oder eine Übertragung gegen bestimmte Auflagen. Schenkungen unter Lebenden fallen grundsätzlich unter das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz.

Was im Übertragungsvertrag stehen sollte

Ein Übertragungsvertrag enthält typischerweise:

  • Namen, Anschriften und Geburtsdaten der Beteiligten
  • genaue Bezeichnung der Immobilie anhand des Grundbuchs
  • Art der Übertragung: Schenkung, gemischte Schenkung, Verkauf oder Überlassung
  • bestehende Belastungen wie Grundschulden, Wohnrechte oder Wegerechte
  • Gegenleistungen wie Pflege, Leibrente, Ausgleichszahlungen oder Darlehensübernahme
  • Wohnrecht, Nießbrauch oder andere Nutzungsrechte
  • Rückforderungsrechte bei bestimmten Ereignissen
  • Regelungen zu Steuern, Gebühren und Kosten
  • erbrechtliche Begleitregelungen, etwa Ausgleichung, Pflichtteilsverzicht oder Vermächtnis
  • Datum, Ort und notarielle Beurkundung

Je genauer die Folgen geregelt werden, desto geringer ist das Risiko späterer Streitigkeiten. Besonders wichtig sind Regelungen dazu, wer künftig laufende Kosten, Instandhaltung, Modernisierung, Versicherungen und öffentliche Lasten trägt.

Ablauf einer Hausüberschreibung in 5 Schritten

1. Ziele klären: Zuerst sollte klar sein, warum das Haus überschrieben werden soll: Steuerplanung, Versorgung eines Kindes, Absicherung des Partners, Streitvermeidung, Pflegeorganisation oder Nachlassgestaltung.

2. Wert und Belastungen prüfen: Der Immobilienwert ist wichtig für Steuern, Notar- und Grundbuchkosten, Ausgleichszahlungen und Pflichtteilsergänzung. Auch Darlehen, Grundschulden und Belastungen im Grundbuch müssen bekannt sein.

3. Vertragsgestaltung vorbereiten: In diesem Schritt werden Wohnrecht, Nießbrauch, Rückforderung, Pflegepflichten, Leibrente, Geschwisterausgleich und steuerliche Folgen geprüft.

4. Notarielle Beurkundung: Der Übertragungsvertrag wird notariell beurkundet. Notarinnen und Notare sind unabhängig und unparteiisch; sie betreuen nicht einseitig nur eine Vertragspartei. Nach § 17 BeurkG sollen sie den Willen der Beteiligten erforschen, den Sachverhalt klären und über die rechtliche Tragweite belehren.

5. Grundbucheintragung: Nach der Beurkundung wird der Eigentumswechsel über das Grundbuch vollzogen. Erst mit der Grundbucheintragung ist die andere Person rechtlich Eigentümerin oder Eigentümer.

2. Haus überschreiben mit Auflagen: Wohnrecht, Nießbrauch, Pflege & Rückforderung

Viele Eigentümer möchten ihr Haus zwar übertragen, aber nicht schutzlos aufgeben. Deshalb wird die Überschreibung häufig mit Auflagen oder Vorbehaltsrechten verbunden.

Wohnrecht

Ein Wohnungsrecht nach § 1093 BGB kann einer Person das Recht geben, ein Gebäude oder einen Teil davon als Wohnung zu nutzen. Es sollte im Grundbuch eingetragen werden, damit es auch bei späterem Eigentümerwechsel wirkt.

Ein Wohnrecht ist sinnvoll, wenn der bisherige Eigentümer weiterhin im Haus wohnen möchte, aber keine umfassenden Nutzungen wie Vermietung oder Fruchtziehung behalten soll. Wichtig ist eine klare Regelung zu Nebenkosten, Reparaturen, Modernisierungen, Mitbenutzung von Garten, Keller oder Garage und zur Frage, was bei einem Umzug ins Pflegeheim gelten soll.

Nießbrauch

Der Nießbrauch ist weitergehend als ein Wohnrecht. Nach § 1030 BGB berechtigt er dazu, Nutzungen aus der Sache zu ziehen. Bei Immobilien bedeutet das regelmäßig: Der Nießbrauchsberechtigte kann die Immobilie selbst nutzen oder unter Umständen vermieten und Mieteinnahmen behalten.

Nießbrauch kann die Altersabsicherung stärken, aber steuerliche und pflichtteilsrechtliche Folgen haben. Besonders beim Pflichtteilsergänzungsanspruch ist entscheidend, ob der bisherige Eigentümer den wirtschaftlichen Genuss der Immobilie tatsächlich aufgibt oder weiterhin im Wesentlichen behält.

Pflegeverpflichtung

Eine Hausüberschreibung kann mit einer Pflegeverpflichtung verbunden werden. Dann verpflichtet sich der neue Eigentümer, im Pflegefall bestimmte Leistungen zu übernehmen.

Der Vertrag sollte nicht nur allgemein „Pflege“ nennen, sondern konkret regeln:

  • Welche Leistungen sind gemeint?
  • Wo soll Pflege stattfinden?
  • Sind professionelle Pflegekräfte zulässig oder erforderlich?
  • Welche Kosten trägt der neue Eigentümer?
  • Was gilt, wenn Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist?
  • Wann endet oder verändert sich die Verpflichtung?

Unklare Pflegeklauseln führen häufig zu Streit, weil sich Pflegebedarf, Familienverhältnisse und finanzielle Möglichkeiten über Jahre stark verändern können.

Leibrente oder Zeitrente

Statt einer reinen Schenkung kann vereinbart werden, dass der neue Eigentümer monatliche Zahlungen leistet. Eine Zeitrente läuft nur für einen bestimmten Zeitraum; eine Leibrente wird regelmäßig lebenslang gezahlt.

Solche Zahlungen können die Versorgung des bisherigen Eigentümers sichern. Gleichzeitig beeinflussen sie die wirtschaftliche und steuerliche Bewertung der Übertragung.

Rückforderungsrechte

Wer ein Haus überschreibt, sollte prüfen, ob Rückforderungsrechte vereinbart werden. Gesetzliche Rückforderungsmöglichkeiten bestehen unter anderem, wenn der Schenker nach der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten, oder wenn grober Undank vorliegt.

Zusätzlich können vertragliche Rückforderungsrechte sinnvoll sein, etwa bei:

  • Tod des Beschenkten vor dem Schenker
  • Insolvenz oder Zwangsvollstreckung gegen den Beschenkten
  • Scheidung des Beschenkten
  • Verkauf oder Belastung der Immobilie ohne Zustimmung
  • Nichterfüllung von Pflege- oder Rentenpflichten
  • schweren familiären Konflikten

Solche Klauseln müssen sorgfältig formuliert und zur jeweiligen Familien- und Vermögenslage passen.

3. Haus überschreiben & Pflichtteil: Was gilt für Geschwister?

Wer ein Haus an ein Kind überschreibt, denkt oft: „Dann ist die Immobilie aus dem späteren Erbe heraus.“ Das stimmt nur eingeschränkt.

Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung

Kinder, Ehegatten und unter bestimmten Voraussetzungen Eltern können pflichtteilsberechtigt sein. Wird ein pflichtteilsberechtigter Angehöriger enterbt, kann er im Erbfall eine Geldzahlung verlangen.

Hat der Erblasser vor seinem Tod Vermögen verschenkt, kann zusätzlich ein Pflichtteilsergänzungsanspruch entstehen. § 2325 BGB regelt, dass Schenkungen bei der Berechnung des Pflichtteils ergänzend berücksichtigt werden können. Je länger die Schenkung zurückliegt, desto geringer ist der anzusetzende Wert; nach mehr als 10 Jahren bleibt sie grundsätzlich unberücksichtigt.

Geschwister auszahlen

Wenn Eltern ein Haus nur einem Kind überschreiben, kann das für Geschwister als ungerecht empfunden werden. Rechtlich entsteht nicht automatisch sofort ein Anspruch der Geschwister auf Auszahlung. Im Erbfall können aber Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche entstehen, wenn Geschwister pflichtteilsberechtigt sind und enterbt wurden.

Eine faire Gestaltung kann zum Beispiel so aussehen:

  • Das beschenkte Kind zahlt Geschwister sofort oder später aus.
  • Die Eltern ordnen im Testament Ausgleichungen oder Vermächtnisse an.
  • Geschwister schließen gegen Ausgleichszahlung einen notariellen Pflichtteilsverzicht.
  • Die Immobilie wird nur teilweise übertragen.
  • Eine spätere Verteilung weiterer Vermögenswerte wird verbindlich geregelt.

Bei Abkömmlingen können lebzeitige Zuwendungen unter bestimmten Voraussetzungen auch im Rahmen der Ausgleichung eine Rolle spielen. Das sollte ausdrücklich geregelt werden, damit später nicht gestritten wird, ob eine Schenkung angerechnet werden soll.

4. Fristen bei der Hausüberschreibung

Bei der Hausüberschreibung werden häufig mehrere 10-Jahres-Fristen miteinander verwechselt. Wichtig ist: Pflichtteil, Schenkungsteuer und Verjährung sind unterschiedliche Themen.

10-Jahres-Frist beim Pflichtteilsergänzungsanspruch

Für Pflichtteilsergänzungsansprüche gilt das Abschmelzungsmodell nach § 2325 BGB. Der Wert der Schenkung wird mit zunehmendem Zeitablauf geringer berücksichtigt.

Zeitpunkt der Schenkung vor dem Erbfall Anzusetzender Anteil
im 1. Jahr 100 %
im 2. Jahr 90 %
im 3. Jahr 80 %
im 4. Jahr 70 %
im 5. Jahr 60 %
im 6. Jahr 50 %
im 7. Jahr 40 %
im 8. Jahr 30 %
im 9. Jahr 20 %
im 10. Jahr 10 %
nach mehr als 10 Jahren grundsätzlich 0 %

Bei Ehegatten ist besondere Vorsicht geboten: Bei Schenkungen an Ehegatten beginnt die 10-Jahres-Frist nach § 2325 BGB nicht vor Auflösung der Ehe.

Wohnrecht, Nießbrauch und Fristbeginn

Ein häufiger Irrtum ist, dass die 10-Jahres-Frist immer sofort mit der Vertragsunterzeichnung beginnt. Bei Grundstücksschenkungen kommt es nicht nur auf die Urkunde an, sondern auf den rechtlichen und wirtschaftlichen Vollzug.

Bei vorbehaltenem Nießbrauch oder weitreichendem Wohnrecht kann die Frage, ob die Frist läuft, kompliziert sein. Die Rechtsprechung stellt darauf ab, ob der Schenker den verschenkten Gegenstand wirtschaftlich wirklich aus der Hand gibt oder ihn im Wesentlichen weiter nutzen kann. Bei einem Nießbrauch wird der Fristbeginn häufig anders bewertet als bei einem bloß beschränkten Wohnrecht; bei Wohnrechten kommt es stark auf Umfang und konkrete Nutzung an.

3-jährige Verjährung von Ansprüchen

Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche unterliegen regelmäßig der dreijährigen Verjährung. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB 3 Jahre; der Beginn richtet sich nach § 199 BGB insbesondere nach Anspruchsentstehung und Kenntnis.

Das bedeutet praktisch: Wer nach einem Erbfall Pflichtteils- oder Ergänzungsansprüche prüfen will, sollte nicht lange warten. Entscheidend sind der Erbfall, die Kenntnis von Enterbung, Schenkung und Anspruchsgegner sowie mögliche Sonderregeln.

10 Jahre bei Schenkungsteuer-Freibeträgen

Steuerlich ist eine andere 10-Jahres-Regel wichtig: Mehrere Erwerbe von derselben Person innerhalb von 10 Jahren werden zusammengerechnet. Freibeträge können deshalb bei langfristiger Planung erneut nutzbar werden, wenn zwischen Übertragungen ausreichend Zeit liegt.

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5. Steuern: Wann Schenkungsteuer oder Grunderwerbsteuer anfällt

Eine Hausüberschreibung kann Schenkungsteuer auslösen. Ob tatsächlich Steuern zu zahlen sind, hängt vor allem vom Immobilienwert, vom Verwandtschaftsverhältnis, von Freibeträgen, früheren Schenkungen und möglichen Gegenleistungen ab.

Schenkungsteuer bei Hausüberschreibung

Schenkungen unter Lebenden sind steuerpflichtige Vorgänge nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. Steuer fällt aber nur an, soweit der steuerliche Erwerb nach Abzug von Freibeträgen und möglichen abzugsfähigen Belastungen steuerpflichtig bleibt.

Wichtige persönliche Freibeträge nach § 16 ErbStG sind unter anderem:

Empfänger Freibetrag
Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner 500.000 €
Kinder und Stiefkinder 400.000 €
Enkel, wenn das dazwischenstehende Kind bereits verstorben ist 400.000 €
Enkel im Regelfall 200.000 €
Urenkel 100.000 €
Eltern und Großeltern bei Erwerben von Todes wegen 100.000 €
Eltern und Großeltern bei Schenkungen, Geschwister, Nichten, Neffen, nicht verheiratete Partner und sonstige Personen 20.000 €

Die Steuersätze richten sich nach Steuerklasse und Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs. § 19 ErbStG sieht je nach Steuerklasse unterschiedliche Prozentsätze vor.

Familienheim: Schenkung und Erbfall nicht verwechseln

Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen lebzeitiger Schenkung und Erwerb von Todes wegen.

Bei Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern kann die lebzeitige Übertragung eines Familienheims unter bestimmten Voraussetzungen steuerbefreit sein. Für Kinder gilt die bekannte 200-qm-/10-Jahres-Regel dagegen beim Familienheim-Erwerb von Todes wegen, also im Erbfall, nicht als allgemeine Steuerbefreiung für jede lebzeitige Hausüberschreibung an Kinder. § 13 ErbStG unterscheidet diese Fallgruppen.

Deshalb ist die Aussage „Kinder müssen keine Schenkungsteuer zahlen, wenn sie 10 Jahre selbst einziehen“ zu pauschal. Bei Kindern kommt es bei lebzeitiger Übertragung vor allem auf Freibeträge, Immobilienwert, frühere Erwerbe und die konkrete Gestaltung an.

Grunderwerbsteuer bei Schenkung unter Auflage

Reine Grundstücksschenkungen unter Lebenden sind grundsätzlich von der Grunderwerbsteuer ausgenommen. Bei Schenkungen unter Auflagen kann Grunderwerbsteuer aber hinsichtlich des Werts solcher Auflagen relevant werden, soweit diese bei der Schenkungsteuer abziehbar sind.

Typische Auflagen sind zum Beispiel Rentenzahlungen, Schuldübernahmen oder sonstige Gegenleistungen. Ob und in welcher Höhe Grunderwerbsteuer entsteht, sollte im Einzelfall steuerlich geprüft werden.

6. Haus überschreiben: Kosten und Gebühren

Eine Hausüberschreibung ist nicht kostenlos. Die wichtigsten Kostenpositionen sind Notarkosten, Grundbuchkosten, mögliche Bewertungskosten, Steuern, Beratungskosten und gegebenenfalls Ausgleichszahlungen.

Welche Kosten typischerweise entstehen

Kostenart Wofür? Wovon hängt die Höhe ab?
Notarkosten Entwurf, Beurkundung und Abwicklung des Übertragungsvertrags Geschäftswert, Vertragsinhalt, zusätzliche Rechte
Grundbuchkosten Eigentumsumschreibung, Eintragung von Wohnrecht, Nießbrauch oder Rückauflassungsvormerkung Wert der Immobilie und der einzutragenden Rechte
Immobilienbewertung Ermittlung des Verkehrswerts oder steuerlichen Werts Objektart, Lage, Verfahren, Gutachtenumfang
Schenkungsteuer Steuer auf unentgeltlichen Erwerb Wert, Freibetrag, Verwandtschaft, frühere Schenkungen
Grunderwerbsteuer bei bestimmten Auflagen oder Gegenleistungen möglich Wert der steuerpflichtigen Gegenleistung
Rechts- und Steuerberatung individuelle Gestaltung, Prüfung von Pflichtteil, Steuer, Testament und Auflagen Aufwand und Komplexität
Ausgleichszahlungen Zahlungen an Geschwister oder andere Angehörige Vereinbarung, Familienlage, Immobilienwert

Die Gebühren von Notaren und Grundbuchämtern richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Bei Verträgen ist der Geschäftswert grundsätzlich der Wert des Rechtsverhältnisses; die Gebührentabellen ergeben sich aus dem GNotKG.

Kostenbeispiele zur Orientierung

Bei einer einfachen Übertragung orientieren sich Notar- und Grundbuchkosten häufig am Immobilienwert. Für die Beurkundung fällt regelmäßig eine 2,0-Gebühr nach dem Kostenverzeichnis an; hinzu kommen je nach Fall Vollzugs- und Betreuungsgebühren, Auslagen und Umsatzsteuer. Für die Grundbucheintragung entstehen weitere Gebühren.

Beispielhaft kann bei einem Geschäftswert von 500.000 € die einfache Gebühr nach Tabelle A 935 € betragen; eine 2,0-Gebühr entspricht dann 1.870 € vor weiteren Kostenpositionen. Die konkrete Kostenrechnung erstellt das Notariat auf Grundlage des Einzelfalls.

Was nicht pauschal gesagt werden kann

Nicht pauschal bestimmen lässt sich, ob eine Hausüberschreibung insgesamt günstiger ist als Vererben, Verkaufen oder eine Mischlösung. Dafür müssen mindestens diese Punkte geprüft werden:

  • Verkehrswert der Immobilie
  • bestehende Kredite und Grundschulden
  • Verwandtschaftsverhältnis
  • frühere Schenkungen
  • geplanter Zeitpunkt der Übertragung
  • Wohnrecht oder Nießbrauch
  • Geschwisterausgleich
  • Pflichtteilsrisiken
  • Steuerfreibeträge und Steuersätze
  • voraussichtlicher Pflege- und Versorgungsbedarf

Ein vermeintlich günstiger Vertrag kann später teuer werden, wenn Pflichtteil, Steuer oder Altersabsicherung nicht mitgedacht wurden.

7. Alternativen zur Hausüberschreibung

Eine Hausüberschreibung ist nicht immer die beste Lösung. Je nach Ziel kann eine andere Gestaltung besser passen.

Haus vererben

Wer das Haus nicht überschreibt, bleibt bis zum Tod Eigentümer. Das schafft Flexibilität: Testament oder Erbvertrag können angepasst werden, solange Testierfähigkeit besteht und keine bindenden Verfügungen entgegenstehen.

Der Nachteil: Erbstreit, Pflichtteilsansprüche und Steuerfragen werden erst im Erbfall relevant. Bei hohen Immobilienwerten können Freibeträge schnell ausgeschöpft sein.

Haus teilweise übertragen

Eine Mischlösung kann darin bestehen, nur einen Miteigentumsanteil zu übertragen. So lassen sich Freibeträge unter Umständen zeitlich gestaffelt nutzen. Steuerlich ist dabei die 10-Jahres-Zusammenrechnung von Erwerben derselben Person zu beachten.

Übertragung mit Wohnrecht oder Nießbrauch

Wer das Haus übertragen, aber weiter nutzen möchte, kann Wohnrecht oder Nießbrauch vereinbaren. Das kann die Versorgung sichern und den steuerlichen Wert beeinflussen. Gleichzeitig kann es Pflichtteilsergänzung und spätere Verwertbarkeit der Immobilie komplizierter machen.

Verkauf

Ein Verkauf kann sinnvoll sein, wenn die Immobilie nicht in der Familie bleiben muss oder wenn eine gerechte Verteilung unter mehreren Kindern einfacher über Geld erfolgen soll. Der Verkaufserlös kann dann durch Testament, Schenkung oder andere Regelungen verteilt werden.

Keine Übertragung, sondern klare Nachlassplanung

Manchmal ist nicht die Hausüberschreibung das Problem, sondern ein fehlendes oder unpassendes Testament. Eine klare Nachlassplanung kann Erbstreit vermeiden, ohne dass Eigentum schon zu Lebzeiten übertragen wird.

8. Vor- und Nachteile einer Hausüberschreibung

Vorteile

Eine Hausüberschreibung kann helfen,

  • Vermögen frühzeitig und planbar zu übertragen,
  • Steuerfreibeträge gezielt zu nutzen,
  • spätere Erbstreitigkeiten zu reduzieren,
  • ein Kind oder einen Angehörigen frühzeitig abzusichern,
  • Pflege, Wohnrecht oder Rentenzahlungen vertraglich zu regeln,
  • Pflichtteilsergänzungsrisiken bei rechtzeitiger Planung zu verringern.

Nachteile

Eine Hausüberschreibung kann aber auch bedeuten,

  • dass der bisherige Eigentümer seine rechtliche Kontrolle verliert,
  • dass Altersvorsorge und finanzielle Sicherheit geschwächt werden,
  • dass Pflichtteilsergänzungsansprüche trotzdem entstehen,
  • dass Geschwister oder andere Angehörige Konflikte austragen,
  • dass Steuerfreibeträge überschritten werden,
  • dass Wohnrecht, Nießbrauch oder Pflegepflichten später Streit auslösen,
  • dass eine Rückabwicklung nur unter engen Voraussetzungen möglich ist.

Die notarielle Beurkundung ist zwingend und bietet wichtige rechtliche Kontrolle. Notarinnen und Notare sind aber unparteiisch und vertreten nicht einseitig die Interessen einer bestimmten Vertragspartei. Wer eine parteiliche Interessenprüfung wünscht – etwa aus Sicht des Schenkers, eines Kindes oder eines Pflichtteilsberechtigten – sollte zusätzlich anwaltliche Beratung prüfen.

9. Wann individuelle Prüfung sinnvoll ist

Eine individuelle rechtliche Prüfung ist besonders sinnvoll, wenn:

  • mehrere Kinder oder Pflichtteilsberechtigte beteiligt sind,
  • ein Kind das Haus erhalten soll und andere ausgeglichen werden sollen,
  • Wohnrecht oder Nießbrauch geplant ist,
  • die Immobilie noch finanziert oder belastet ist,
  • Pflegeleistungen oder Leibrenten vereinbart werden sollen,
  • ein Ehepartner, Lebenspartner oder Enkelkind begünstigt werden soll,
  • bereits frühere Schenkungen erfolgt sind,
  • Steuerfreibeträge überschritten werden könnten,
  • der bisherige Eigentümer auf das Haus als Altersabsicherung angewiesen ist,
  • ein Testament oder Erbvertrag bereits besteht.

Über advocado können Sie Ihren Fall schildern und eine Ersteinschätzung durch eine Partner-Anwältin oder einen Partner-Anwalt erhalten. Dabei kann geklärt werden, ob eine Hausüberschreibung, eine andere Nachlassgestaltung oder eine Kombination aus mehreren Lösungen besser zu Ihrer Situation passt.

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Beispiel-Fälle zur Orientierung

Fall 1: Ein Kind soll das Haus erhalten, zwei Geschwister sollen nicht leer ausgehen
Ausgangslage: Die Eltern möchten das Familienhaus auf die Tochter übertragen. Zwei weitere Kinder sollen später keinen Streit über den Wert der Immobilie führen.
Vorgehen: Der Vertrag sieht eine Ausgleichszahlung vor. Zusätzlich wird geprüft, ob Pflichtteilsverzichte gegen Abfindung sinnvoll sind und ob das Testament angepasst werden muss.
Ergebnis: Die Übertragung kann Streit reduzieren, wenn Zahlungen, Anrechnung und Pflichtteilsfolgen klar geregelt sind.
Learning: Nicht nur die Übertragung auf ein Kind ist wichtig, sondern auch die dokumentierte Behandlung der übrigen Kinder.

Fall 2: Haus wird übertragen, Eltern möchten weiter darin wohnen
Ausgangslage: Eltern wollen ihr Haus dem Sohn überschreiben, aber lebenslang im Erdgeschoss wohnen bleiben.
Vorgehen: Es wird geprüft, ob ein beschränktes Wohnrecht reicht oder ob Nießbrauch erforderlich ist. Außerdem werden Nebenkosten, Reparaturen, Pflegeheimfall und Grundbucheintragung geregelt.
Ergebnis: Ein klar begrenztes Wohnrecht kann die Wohnsituation sichern. Ob und wie es die 10-Jahres-Frist beim Pflichtteil beeinflusst, hängt von Umfang und Nutzung ab.
Learning: Wohnrecht und Nießbrauch sollten nicht nur steuerlich, sondern auch praktisch gedacht werden.

Fall 3: Großeltern möchten direkt an ein Enkelkind übertragen
Ausgangslage: Die Großeltern überlegen, ein Mehrgenerationenhaus direkt dem Enkelkind zu schenken, um eine spätere Zwischenübertragung auf die Eltern zu vermeiden.
Vorgehen: Freibeträge, Steuerklasse, Alter des Enkelkindes, Rechte der Eltern, Pflichtteilsrisiken und Nutzungsrechte der Großeltern werden geprüft.
Ergebnis: Die direkte Übertragung kann in bestimmten Konstellationen sinnvoll sein, ist aber kein allgemeiner „Steuerspartrick“. Der Freibetrag für Enkel beträgt im Regelfall 200.000 €; 400.000 € gelten nur, wenn das dazwischenstehende Kind bereits verstorben ist.
Learning: Das Überspringen einer Generation muss familienrechtlich, steuerlich und erbrechtlich zusammenpassen.

10. Häufige Irrtümer aufgeklärt

Richtig ist: Die 10-Jahres-Frist ist vor allem für Pflichtteilsergänzung wichtig. Sie kann aber durch die konkrete Gestaltung beeinflusst werden, etwa bei vorbehaltenem Nießbrauch oder weitreichendem Wohnrecht. Außerdem können andere Ansprüche, steuerliche Fragen oder vertragliche Rechte unabhängig davon relevant bleiben.

Was ist zu prüfen: Wann wurde das Eigentum im Grundbuch übertragen? Welche Nutzungsrechte wurden vorbehalten? Wurde die Immobilie wirtschaftlich wirklich aus der Hand gegeben?

Richtig ist: Diese 200-qm-/10-Jahres-Logik betrifft den steuerfreien Familienheim-Erwerb von Todes wegen durch Kinder, nicht jede lebzeitige Schenkung an Kinder. Bei lebzeitiger Übertragung an Kinder sind vor allem Freibeträge und Wert der Schenkung entscheidend.

Was ist zu prüfen: Handelt es sich um eine Schenkung zu Lebzeiten oder um einen Erwerb im Erbfall? Welche Freibeträge sind verfügbar? Gab es frühere Schenkungen innerhalb von 10 Jahren?

Richtig ist: Notarinnen und Notare sind unabhängig und unparteiisch. Sie betreuen alle Beteiligten, klären den Sachverhalt und belehren über die rechtliche Tragweite. Sie sind aber nicht einseitige Interessenvertreter einer Partei.

Was ist zu prüfen: Brauchen Sie zusätzlich parteiliche Beratung – etwa als bisheriger Eigentümer, beschenktes Kind, Ehepartner oder Pflichtteilsberechtigter?

Richtig ist: Ein Wohnrecht erlaubt typischerweise die eigene Nutzung als Wohnung. Nießbrauch ist weitergehend und kann auch Nutzungen wie Mieteinnahmen erfassen. Der Unterschied kann für Altersvorsorge, Steuer, Verkauf, Finanzierung und Pflichtteilsergänzung entscheidend sein.

Was ist zu prüfen: Soll die Person nur wohnen dürfen oder auch vermieten und wirtschaftliche Erträge behalten? Was passiert bei Pflegeheim, Leerstand oder Verkauf?

Richtig ist: Eine automatische sofortige Auszahlungspflicht gibt es nicht in jedem Fall. Sie kann aber vertraglich vereinbart werden. Im Erbfall können Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche entstehen, wenn Geschwister pflichtteilsberechtigt sind.

Was ist zu prüfen: Gibt es mehrere Kinder? Gibt es ein Testament? Sind Ausgleichszahlungen, Pflichtteilsverzicht oder Anrechnung lebzeitiger Zuwendungen vorgesehen?

Transparenz-Hinweis

Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland (Stand: 24.06.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Quellen:

  • Bürgerliches Gesetzbuch: §§ 873, 925, 1030, 1093, 195, 199, 2325 BGB
  • Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz: §§ 7, 13, 14, 16, 19 ErbStG
  • Grunderwerbsteuergesetz: § 3 GrEStG
  • Bundesnotarordnung und Beurkundungsgesetz: § 14 BNotO, § 17 BeurkG
  • Gerichts- und Notarkostengesetz: Geschäftswert und Gebührentabellen

Letzte Aktualisierung

24.06.2026

  • Der Einstieg zeigt jetzt schneller, wann eine Hausüberschreibung passt und wann man genauer prüfen sollte.
  • Die wichtigsten Fristen sind verständlicher getrennt: Pflichtteil, Steuern und Verjährung werden nicht mehr vermischt.
  • Die Steuerregel für Kinder wurde präzisiert, damit Schenkung und Erbfall nicht verwechselt werden.
  • Die Rolle des Notars ist fairer erklärt: neutral und unparteiisch, aber nicht einseitig Interessenvertreter.
  • Praxisbeispiele und typische Irrtümer helfen, häufige Fehler vor dem Notartermin zu erkennen.
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