Haus vererben: So geht Ihre Immobilie an den Wunscherben
Haus vererben: So geht Ihre Immobilie an den Wunscherben
Patricia Bauer
Beitrag von Patricia Bauer
Redakteurin für Rechtsthemen
Aktualisiert am

... Erbschaft Haus vererben

Mit einem Testament oder einem Erbvertrag können Eigentümer festlegen, an wen sie ihre Immobilie nach dem Ableben vererben möchten. Gibt es keinen letzten Willen, bestimmt die gesetzliche Erbfolge, in wessen Besitz das Haus übergeht.

Inhalt
  1. Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
  2. 1. Haus vererben oder überschreiben: der direkte Vergleich
  3. 2. Welche Möglichkeiten gibt es, ein Haus zu vererben?
  4. 3. Wann ist Vererben sinnvoll?
  5. 4. Wann ist Überschreiben sinnvoll?
  6. 5. Pflichtteil, Wohnrecht und Nießbrauch
  7. 6. Wann ist eine individuelle Prüfung Ihres Falles sinnvoll?
  8. 7. Haus vererben: Was ist vorab sinnvoll?
  9. 8. Steuern und Kosten realistisch einschätzen
  10. 9. Häufige Irrtümer aufgeklärt
Ersteinschätzung erhalten

Haus vererben: So geht Ihre Immobilie an den Wunscherben

Haus vererben: So geht Ihre Immobilie an den Wunscherben

Mit einem Testament oder einem Erbvertrag können Eigentümer festlegen, an wen sie ihre Immobilie nach dem Ableben vererben möchten. Gibt es keinen letzten Willen, bestimmt die gesetzliche Erbfolge, in wessen Besitz das Haus übergeht.

Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist

So ordnen Sie Ihren Fall schnell ein

Ein Haus zu vererben bedeutet, dass die Immobilie erst mit dem Erbfall übergeht; ein Haus zu überschreiben bedeutet in der Praxis meist, dass Eigentum schon zu Lebzeiten durch notariellen Übertragungs- oder Schenkungsvertrag und anschließende Grundbucheintragung übertragen wird. Grundstücksübertragungen müssen notariell beurkundet werden.

Gilt, wenn …

  • Sie bestimmen möchten, wer Ihr Haus später erhalten soll.
  • mehrere Angehörige als Erben infrage kommen und Streit über Nutzung, Verkauf oder Auszahlung denkbar ist.
  • Steuern, Pflichtteil, Wohnrecht, Nießbrauch, Darlehen oder Ausgleichszahlungen eine Rolle spielen können.

Sonderfall: Allgemeine Informationen reichen nicht aus, wenn Minderjährige beteiligt sind, eine Patchwork-Familie besteht, das Haus belastet ist, ein Ehepartner weiter im Haus wohnen soll, Pflichtteilsberechtigte ausgeschlossen werden sollen oder bereits größere Schenkungen erfolgt sind. Dann sollte der konkrete Fall geprüft werden, bevor eine Übertragung oder letztwillige Verfügung umgesetzt wird.

Wichtigste Frist nach einem Erbfall: Wer eine geerbte Immobilie wegen Schulden, hoher Belastungen oder unklarer Nachlasslage nicht annehmen möchte, muss die Erbschaft in der Regel innerhalb von sechs Wochen ausschlagen. Die Frist beginnt grundsätzlich mit der Kenntnis vom Erbfall und vom Grund der eigenen Erbenstellung; in bestimmten Auslandsfällen beträgt sie sechs Monate.

Diese Informationen und Unterlagen helfen sofort weiter:

  • aktueller Grundbuchauszug
  • realistischer Immobilienwert oder Verkehrswertgutachten
  • Darlehensverträge, Grundschulden und sonstige Belastungen
  • bestehendes Testament, Erbvertrag oder frühere Schenkungsverträge
  • Übersicht der nahen Angehörigen und möglicher Pflichtteilsberechtigter
  • Angaben zu Wohnrecht, Nießbrauch, Pflegeleistungen oder Ausgleichszahlungen
  • Informationen zu Schenkungen der letzten Jahre

Häufigster Fehler: Viele Eigentümer entscheiden nur nach Steuerfreibeträgen und bedenken Pflichtteil, Wohnbedarf, Liquidität und Streitpotenzial zu spät.

Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?

Sicher ist:

  • Ohne Testament oder Erbvertrag gilt die gesetzliche Erbfolge.
  • Kinder sind gesetzliche Erben erster Ordnung.
  • Der überlebende Ehegatte hat ein eigenes gesetzliches Erbrecht.
  • Gibt es mehrere Erben, entsteht häufig eine Erbengemeinschaft.
  • Ein Erbvertrag muss notariell geschlossen werden.

Kommt darauf an:

  • Wer soll Eigentümer werden – und wer soll nur wirtschaftlich berücksichtigt werden?
  • Soll der bisherige Eigentümer weiter im Haus wohnen oder Mieteinnahmen behalten?
  • Gibt es Pflichtteilsberechtigte, die ausgezahlt werden müssen?
  • Ist die Immobilie schuldenfrei oder mit Darlehen/Grundschulden belastet?
  • Wurden bereits Schenkungen vorgenommen?
  • Reichen die Steuerfreibeträge aus?
  • Sollen Geschwister ausgeglichen werden?
  • Gibt es Minderjährige, Pflegebedarf, Auslandsbezug oder eine Patchwork-Familie?

Sie möchten Ihren Fall einordnen lassen? Über advocado können Sie eine erste Einschätzung durch einen passenden Partner-Anwalt anfragen. So lässt sich klären, ob in Ihrer Situation eher Testament, Erbvertrag, Überschreibung, Wohnrecht, Nießbrauch oder eine Kombination mehrerer Regelungen naheliegt.

Infografik: So können Erblasser an den Wunscherben Haus & Immobilie vererben.

1. Haus vererben oder überschreiben: der direkte Vergleich

Der wichtigste Unterschied liegt im Zeitpunkt des Eigentumsübergangs: Beim Vererben bleibt der Eigentümer bis zum Tod Eigentümer. Beim Überschreiben geht das Eigentum bereits zu Lebzeiten auf eine andere Person über.

Frage Haus vererben Haus überschreiben
Zeitpunkt Eigentumsübergang erst mit dem Tod Eigentumsübertragung schon zu Lebzeiten
Gestaltung gesetzliche Erbfolge, Testament oder Erbvertrag notarieller Übertragungs- oder Schenkungsvertrag
Kontrolle Eigentümer bleibt bis zum Tod Eigentümer Eigentum wird abgegeben; Absicherung muss vertraglich geregelt werden
Steuern Erbschaftsteuerfreibeträge im Erbfall Schenkungsteuerfreibeträge können planbar genutzt werden
Pflichtteil Pflichtteilsansprüche können entstehen Pflichtteilsergänzung kann relevant werden
Streitrisiko Erbengemeinschaft möglich Konflikte können vorverlagert werden
Absicherung Eigentümer bleibt rechtlich stark abgesichert Wohnrecht, Nießbrauch oder Rückforderungsrechte müssen geregelt werden

Kurz gesagt:

  • Vererben passt oft, wenn der Eigentümer die Kontrolle bis zum Tod behalten möchte.
  • Überschreiben passt oft, wenn die Nachfolge frühzeitig geregelt und der Erwerber schon zu Lebzeiten abgesichert werden soll.
  • Eine Kombination kann sinnvoll sein, wenn ein Teil lebzeitig geregelt wird und der Rest über Testament oder Erbvertrag.

Notar.de weist bei Immobilienschenkungen darauf hin, dass neben steuerlichen Freibeträgen vor allem Absicherungen wie Wohnungsrecht, Nießbrauch oder Rückforderungsrechte wichtig sein können.

2. Welche Möglichkeiten gibt es, ein Haus zu vererben?

Gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge greift automatisch, wenn kein Testament und kein Erbvertrag vorhanden sind.

Typische gesetzliche Erben sind:

  • Erben 1. Ordnung: Kinder und Enkel
  • Erben 2. Ordnung: Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen
  • Erben 3. Ordnung: Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen
  • Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner: mit eigenem gesetzlichem Erbrecht

Der Vorteil: Eigentümer müssen nichts aktiv veranlassen. Der Nachteil: Das Ergebnis entspricht nicht immer dem eigenen Willen. Besonders problematisch kann eine Erbengemeinschaft werden, wenn mehrere Personen gemeinsam Eigentümer des Hauses werden.

Eine Erbengemeinschaft bedeutet:

  • Das Haus gehört den Miterben gemeinschaftlich.
  • Verkauf, Vermietung, Sanierung oder Eigennutzung müssen abgestimmt werden.
  • Streit kann dazu führen, dass eine Teilungsversteigerung droht.
  • Einzelne Miterben können Auszahlung oder Verwertung verlangen.

Testament

Mit einem Testament kann der Eigentümer selbst festlegen, wer das Haus erhalten soll. Möglich sind zum Beispiel:

  • eine Person als Alleinerbe einsetzen
  • eine Immobilie per Vermächtnis zuweisen
  • Ausgleichszahlungen für andere Angehörige vorsehen
  • eine Testamentsvollstreckung anordnen
  • Bedingungen oder Auflagen formulieren

Wichtig ist: Ein Testament löst Pflichtteilsrechte nicht automatisch auf. Wer nahe Angehörige enterbt oder deutlich benachteiligt, muss damit rechnen, dass Pflichtteilsansprüche entstehen.

Erbvertrag

Ein Erbvertrag ist verbindlicher als ein Testament. Er eignet sich etwa, wenn eine Person zu Lebzeiten Leistungen übernimmt – zum Beispiel Pflege, Mitarbeit oder finanzielle Unterstützung – und dafür später das Haus erhalten soll.

Wichtig in der Praxis:

  • Der Erbvertrag muss notariell geschlossen werden.
  • Die Beteiligten sind stärker gebunden als bei einem einseitigen Testament.
  • Änderungen sind regelmäßig nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
  • Er kann sinnvoll sein, wenn alle Beteiligten Planungssicherheit möchten.

3. Wann ist Vererben sinnvoll?

Vererben ist häufig die passende Lösung, wenn der Eigentümer seine Entscheidungsfreiheit behalten möchte. Das Haus bleibt im eigenen Vermögen. Der Eigentümer kann es weiter selbst nutzen, vermieten, verkaufen oder belasten.

Vererben kann sinnvoll sein, wenn …

  • der Eigentümer bis zum Tod im Haus bleiben möchte,
  • keine frühzeitige Eigentumsübertragung gewünscht ist,
  • die Immobilie noch beliehen ist,
  • das familiäre Verhältnis stabil ist,
  • ein Testament eine klare Zuordnung ermöglicht,
  • Pflichtteils- und Steuerfragen überschaubar sind.

Typisches Risiko: Wird nichts geregelt, kann eine Erbengemeinschaft entstehen. Dann gehört das Haus mehreren Personen gemeinsam – auch wenn nur eine Person dort wohnen oder es behalten möchte.

Praxisnaher Ansatz: Wer das Haus nur einer Person zukommen lassen möchte, sollte zugleich regeln, wie andere Angehörige berücksichtigt werden. Das kann über Geldvermächtnisse, andere Nachlasswerte, Ausgleichszahlungen oder eine klare Teilungsanordnung erfolgen.

4. Wann ist Überschreiben sinnvoll?

Eine Überschreibung ist eine lebzeitige Übertragung. Sie kann als Schenkung oder im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge erfolgen. Die Immobilie wird dabei nicht erst nach dem Tod übertragen, sondern schon vorher.

Überschreiben kann sinnvoll sein, wenn …

  • ein Kind das Haus übernehmen und bereits investieren soll,
  • die Nachfolge frühzeitig geklärt werden soll,
  • steuerliche Freibeträge planbar genutzt werden sollen,
  • der spätere Nachlass reduziert werden soll,
  • Streit nach dem Erbfall vermieden werden soll,
  • der Eigentümer sich durch Wohnrecht oder Nießbrauch absichern möchte.

Wichtig: Wer überschreibt, gibt Eigentum ab. Deshalb sollte die eigene Absicherung im Vertrag stehen.

Typische Schutzinstrumente sind:

  • lebenslanges Wohnungsrecht
  • Nießbrauch
  • Rückforderungsrecht bei Verkauf, Insolvenz, Tod oder Scheidung des Beschenkten
  • Zustimmungsvorbehalte
  • Ausgleichszahlungen an Geschwister
  • Pflege- oder Versorgungsvereinbarungen

Der Nießbrauch kann weiter reichen als ein bloßes Wohnungsrecht, weil er auch wirtschaftliche Nutzung wie Vermietung ermöglichen kann.

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5. Pflichtteil, Wohnrecht und Nießbrauch

Pflichtteil: Enterben heißt nicht automatisch „ohne Anspruch“

Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch naher Angehöriger. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Pflichtteilsberechtigt können insbesondere Kinder, Ehegatten und unter bestimmten Voraussetzungen Eltern sein.

Das bedeutet bei Immobilien:

  • Der Erbe erhält möglicherweise das Haus.
  • Pflichtteilsberechtigte verlangen aber Geld.
  • Ist kein ausreichendes Barvermögen vorhanden, entsteht Liquiditätsdruck.
  • Im ungünstigen Fall muss das Haus beliehen oder verkauft werden.

Bei Überschreibung wichtig: Schenkungen können Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen. Nach § 2325 BGB bleiben Schenkungen grundsätzlich unberücksichtigt, wenn seit der Leistung zehn Jahre vergangen sind. Bei vorbehaltenem Nießbrauch oder umfassenden Nutzungsrechten kann die Bewertung schwieriger sein.

Ehepartner: kein automatisches dauerhaftes Wohnrecht

Der überlebende Ehepartner hat ein gesetzliches Erbrecht. Daraus folgt aber nicht automatisch in jeder Konstellation ein dauerhaftes Wohnrecht am Haus. Je nach Fall können gesetzlicher Erbteil, der sogenannte Voraus oder vorübergehende Rechte relevant sein. Für eine langfristige Absicherung reicht das oft nicht aus.

Wenn der Partner im Haus bleiben soll, kommen in Betracht:

  • Alleinerbeneinsetzung
  • Vermächtnis
  • Wohnungsrecht
  • Nießbrauch
  • Erbvertrag
  • gemeinschaftliches Testament

Wohnrecht und Nießbrauch: nicht verwechseln

Wohnungsrecht bedeutet typischerweise:

  • persönliche Nutzung der Wohnung oder bestimmter Räume
  • keine umfassende wirtschaftliche Verwertung
  • häufig passend, wenn die Person nur wohnen soll

Nießbrauch bedeutet typischerweise:

  • umfassendere Nutzung der Immobilie
  • Möglichkeit, Erträge zu ziehen, etwa Mieteinnahmen
  • häufig passend, wenn der bisherige Eigentümer wirtschaftlich abgesichert bleiben soll

Welche Lösung passt, hängt davon ab, ob nur Wohnen oder auch wirtschaftliche Nutzung abgesichert werden soll.

6. Wann ist eine individuelle Prüfung Ihres Falles sinnvoll?

Ob Vererben oder Überschreiben besser ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Eine individuelle Prüfung ist besonders sinnvoll, wenn einer dieser Punkte zutrifft:

  • Patchwork-Familie: Kinder aus verschiedenen Beziehungen, neue Ehepartner oder frühere Verfügungen können die Nachfolge erschweren.
  • Mehrere Kinder: Ein Kind soll das Haus erhalten, andere sollen ausgezahlt werden.
  • Minderjährige: Übertragungen an Kinder können familiengerichtliche Fragen auslösen.
  • Belastete Immobilie: Darlehen, Grundschulden oder Sanierungsbedarf verändern die wirtschaftliche Bewertung.
  • Ehepartner im Haus: Das langfristige Wohnen sollte ausdrücklich abgesichert werden.
  • Frühere Schenkungen: Diese können Steuerfreibeträge und Pflichtteilsergänzung beeinflussen.
  • Pflege oder Sozialleistungen: Rückforderungsrechte und Nutzungsrechte müssen sorgfältig gestaltet werden.
  • Auslandsbezug: Wohnsitz, Vermögen oder Angehörige im Ausland können zusätzliche Fragen auslösen.
  • Aufkommender Familienstreit: Je früher klare Regelungen bestehen, desto eher lassen sich Eskalationen vermeiden.

In solchen Fällen geht es nicht nur um „vererben oder überschreiben“, sondern um eine abgestimmte Lösung aus Testament, Erbvertrag, Schenkung, Nießbrauch, Wohnrecht, Ausgleichszahlungen und steuerlicher Planung.

7. Haus vererben: Was ist vorab sinnvoll?

1. Ziel klären

Bevor eine Gestaltung gewählt wird, sollte klar sein:

  • Soll eine bestimmte Person Eigentümer werden?
  • Soll jemand nur weiter wohnen dürfen?
  • Sollen Geschwister ausgeglichen werden?
  • Soll der Eigentümer Kontrolle behalten?
  • Soll Steuerplanung im Vordergrund stehen?
  • Soll Streit in der Familie vermieden werden?

2. Immobilie wirtschaftlich prüfen

Wichtig sind:

  • Verkehrswert
  • Darlehen und Grundschulden
  • Sanierungsbedarf
  • laufende Kosten
  • mögliche Mieteinnahmen
  • Liquidität für Pflichtteil oder Ausgleichszahlungen

3. Familienkonstellation prüfen

Besonders relevant sind:

  • Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner
  • Kinder und Enkel
  • enterbte oder benachteiligte Angehörige
  • Patchwork-Konstellationen
  • minderjährige Beteiligte
  • Angehörige mit Pflege- oder Unterstützungsbedarf

4. Rechtliche Gestaltung auswählen

Mögliche Bausteine sind:

  • Testament
  • gemeinschaftliches Testament
  • Erbvertrag
  • Schenkungs- oder Übertragungsvertrag
  • Wohnungsrecht
  • Nießbrauch
  • Rückforderungsrechte
  • Pflichtteilsverzicht
  • Testamentsvollstreckung

5. Steuerliche und praktische Folgen prüfen

Vor allem bei höherwertigen Immobilien sollte geklärt werden:

  • Welche Freibeträge sind verfügbar?
  • Wurden frühere Schenkungen berücksichtigt?
  • Kann das Familienheim steuerfrei bleiben?
  • Entstehen Ausgleichs- oder Pflichtteilszahlungen?
  • Reicht die Liquidität aus?

Über advocado können Sie eine erste Einschätzung durch einen passenden Partner-Anwalt anfragen, wenn Sie klären möchten, welche Gestaltung für Ihre Familien- und Immobiliensituation naheliegt.

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Beispiel-Fälle zur Orientierung

Fall 1: Ehepaar mit gemeinsam bewohntem Haus

Ausgangslage: Ein Ehepaar lebt im eigenen Haus. Es gibt zwei gemeinsame Kinder. Der überlebende Ehepartner soll sicher im Haus bleiben können.

Vorgehen: Eine gesetzliche Erbfolge allein kann dazu führen, dass auch die Kinder am Nachlass beteiligt sind. Sinnvoll kann eine testamentarische Regelung sein, die den Partner absichert und die Kinder später oder über Vermächtnisse berücksichtigt.

Ergebnis: Vererben kann passen, wenn der überlebende Partner Eigentum oder ein gesichertes Nutzungsrecht erhalten soll.

Learning: Das Wohninteresse des Partners sollte ausdrücklich geregelt werden.

Fall 2: Ein Kind soll das Haus übernehmen

Ausgangslage: Eine Mutter möchte, dass ihre Tochter das Haus erhält, weil diese bereits dort lebt. Der Sohn soll nicht Miteigentümer werden, aber fair berücksichtigt werden.

Vorgehen: Ein Testament kann die Tochter als Erbin oder Vermächtnisnehmerin der Immobilie vorsehen. Gleichzeitig sollte geprüft werden, ob der Sohn über Geld, andere Nachlasswerte oder ein Vermächtnis berücksichtigt wird.

Ergebnis: Vererben kann funktionieren, wenn Pflichtteils- und Ausgleichsfragen realistisch geplant werden.

Learning: Wer nur die Eigentumsfrage regelt, übersieht oft die Zahlungsfrage.

Fall 3: Haus soll schon zu Lebzeiten auf ein Kind übertragen werden

Ausgangslage: Eltern möchten das Haus an ihren Sohn überschreiben, aber weiterhin lebenslang darin wohnen bleiben. Außerdem gibt es eine Tochter, die nicht benachteiligt werden soll.

Vorgehen: Eine notarielle Übertragung mit Wohnungsrecht oder Nießbrauch kann die Eltern absichern. Zusätzlich sollten Rückforderungsrechte und ein möglicher Ausgleich für die Tochter geprüft werden.

Ergebnis: Überschreiben kann passen, wenn die Eltern ausreichend abgesichert bleiben und Pflichtteil, Steuer und Familienfrieden mitgedacht werden.

Learning: Die Überschreibung ist keine reine Steuerentscheidung, sondern eine langfristige Vermögens- und Familienentscheidung.

8. Steuern und Kosten realistisch einschätzen

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Ob Steuern anfallen, hängt vor allem ab von:

  • steuerlichem Wert der Immobilie
  • Verwandtschaftsverhältnis
  • Steuerklasse
  • persönlichen Freibeträgen
  • früheren Schenkungen
  • möglicher Steuerbefreiung für das Familienheim

Das Bundesfinanzministerium verweist für Erbschaft- und Schenkungsteuer auf die geltenden steuerlichen Bestimmungen und das Bewertungsrecht.

Wichtige Freibeträge nach § 16 ErbStG:

Erwerber Freibetrag
Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner 500.000 €
Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder 400.000 €
Enkelkinder 200.000 €
Eltern und Großeltern beim Erwerb von Todes wegen 100.000 €
Geschwister, Nichten, Neffen und viele weitere Personen 20.000 €

Die Steuersätze richten sich nach Steuerklasse und Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs.

Beispiel: Wird ein Haus im Wert von 500.000 € an ein Kind vererbt und sind keine weiteren Werte oder Abzüge zu berücksichtigen, bleiben 400.000 € steuerfrei. Auf 100.000 € steuerpflichtigen Erwerb fällt in Steuerklasse I ein Steuersatz von 11 % an – rechnerisch also 11.000 €. Wird dieselbe Immobilie an eine Schwester vererbt, ist der Freibetrag deutlich niedriger; dadurch kann die Steuer erheblich höher ausfallen.

Familienheim: Steuerfreiheit nur unter Bedingungen

Das Familienheim kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei vererbt werden. Entscheidend sind unter anderem:

  • wer die Immobilie erbt,
  • ob der Erblasser die Immobilie selbst genutzt hat,
  • ob der Erwerber sie selbst nutzt,
  • bei Kindern zusätzlich die Wohnfläche,
  • ob die Selbstnutzung innerhalb des relevanten Zeitraums aufgenommen und beibehalten wird.

Der Bundesfinanzhof verlangt bei Kindern eine unverzügliche Bestimmung zur Selbstnutzung; regelmäßig ist ein Zeitraum von sechs Monaten nach dem Erbfall angemessen. Nach Ablauf dieses Zeitraums müssen Verzögerungen nachvollziehbar begründet werden.

Welche Kosten zusätzlich entstehen können

Neben Steuerfragen sollten auch weitere Kosten eingeplant werden:

  • Notarkosten bei Erbvertrag, Überschreibung, Wohnrecht, Nießbrauch oder Rückforderungsrechten
  • Grundbuchkosten bei Eigentumswechsel oder Eintragung von Rechten
  • Kosten für Immobilienbewertung oder Gutachten
  • steuerliche Beratung
  • anwaltliche Beratung bei Pflichtteil, Erbengemeinschaft oder Streitrisiken
  • laufende Kosten der Immobilie wie Darlehen, Instandhaltung, Grundsteuer und Versicherung

Notar- und Grundbuchkosten hängen typischerweise vom Geschäftswert und der konkreten Gestaltung ab. Notar.de stellt hierfür einen Gebührenrechner bereit.

9. Häufige Irrtümer aufgeklärt

Richtig ist: Die gesetzliche Erbfolge verteilt nach gesetzlichen Regeln, nicht nach persönlichen Wünschen. Bei mehreren Erben kann eine Erbengemeinschaft entstehen.

Was ist zu prüfen: Wer soll das Haus nutzen, wer soll Eigentümer werden, wer kann ausgezahlt werden und wie lässt sich Streit vermeiden?

Richtig ist: Der Ehepartner hat gesetzliche Rechte, aber daraus folgt nicht in jeder Konstellation ein dauerhaftes Wohnrecht am Haus.

Was ist zu prüfen: Soll der Partner Eigentümer werden, ein Wohnungsrecht erhalten oder durch Nießbrauch abgesichert werden?

Richtig ist: Schenkungen können Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen. Die Zehn-Jahres-Frist und vorbehaltene Nutzungsrechte müssen genau geprüft werden.

Was ist zu prüfen: Wann erfolgte die Übertragung, welche Rechte wurden vorbehalten und welche Pflichtteilsberechtigten gibt es?

Richtig ist: Steuerfreiheit löst keine Fragen zu Pflichtteil, Erbengemeinschaft, Darlehen, Wohnrecht, Sanierungskosten oder Ausgleichszahlungen.

Was ist zu prüfen: Neben Steuern sollten Liquidität, Nutzung, Eigentumsverteilung und familiäre Konflikte bewertet werden.

Richtig ist: Ein Wohnungsrecht dient vor allem dem Wohnen. Ein Nießbrauch kann weiter gehen und auch wirtschaftliche Nutzung ermöglichen.

Was ist zu prüfen: Soll die berechtigte Person nur wohnen oder auch vermieten und Mieteinnahmen behalten können?

Transparenz-Hinweis

Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland (Stand: 24.06.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Quellen: Bürgerliches Gesetzbuch, insbesondere gesetzliche Erbfolge, Ehegattenerbrecht, Erbengemeinschaft, Testament, Erbvertrag, Pflichtteil, Pflichtteilsergänzung, Grundstücksübertragung und Ausschlagungsfrist; Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, insbesondere Steuerbefreiungen, Freibeträge und Steuersätze.

Letzte Aktualisierung

24.06.2026

  • Der Artikel erklärt jetzt früher, wann Vererben und wann Überschreiben besser passen kann.
  • Die wichtigsten Risiken sind klarer: Pflichtteil, Erbengemeinschaft, Wohnrecht, Nießbrauch, Steuern und Schulden.
  • Die Steuerbeispiele wurden nachvollziehbarer und vorsichtiger formuliert.
  • Es gibt jetzt praktische Fälle, damit Leser typische Situationen leichter einordnen können.
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