Erfolgreich Geld eintreiben lassen: So geht es
Erfolgreich Geld eintreiben lassen: So geht es
Jasmin Leßmöllmann
Beitrag von Jasmin Leßmöllmann
Redakteurin für Rechtsthemen
Aktualisiert am

... Zahlungsverzug Geld eintreiben lassen

Nicht immer werden Rechnungen fristgerecht bezahlt. 30 Tage nach Rechnungsstellung geraten Kunden in Zahlungsverzug. Händler können dann ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Dadurch erhalten diese einen gerichtlichen Titel und können die Schulden eintreiben lassen. Gerichtsvollzieher, Inkassobüros und Factoring-Unternehmen dürfen dabei unterstützen. Ein Anwalt kann umfassend helfen: von der zweifelsfreien Feststellung des Zahlungsanspruch bis zur erfolgreichen Vollstreckung.

Inhalt
  1. Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
  2. 1. Geld eintreiben lassen: Voraussetzungen
  3. 2. Wie kann ich Schulden eintreiben lassen?
  4. 3. Benötige ich einen Anwalt?
  5. 4. Gerichtsvollzieher mit Zwangsvoll­streckung beauftragen
  6. 5. Forderungsverkauf an einen Factor
  7. 6. Unstrittige Forderung vom Inkasso eintreiben lassen
  8. 7. Handlungsem­pfehlungen: Seriös Geld eintreiben
  9. 8. Kosten für´s Geld eintreiben lassen: Womit müssen Sie rechnen
  10. 9. Häufige Irrtümer aufgeklärt
Ersteinschätzung erhalten

Erfolgreich Geld eintreiben lassen: So geht es

Erfolgreich Geld eintreiben lassen: So geht es

Nicht immer werden Rechnungen fristgerecht bezahlt. 30 Tage nach Rechnungsstellung geraten Kunden in Zahlungsverzug. Händler können dann ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Dadurch erhalten diese einen gerichtlichen Titel und können die Schulden eintreiben lassen. Gerichtsvollzieher, Inkassobüros und Factoring-Unternehmen dürfen dabei unterstützen. Ein Anwalt kann umfassend helfen: von der zweifelsfreien Feststellung des Zahlungsanspruch bis zur erfolgreichen Vollstreckung.

Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist

So ordnen Sie Ihren Fall schnell ein

Geld eintreiben lassen, bedeutet, eine fällige Geldforderung außergerichtlich oder gerichtlich durchzusetzen – ggf. bis zur Zwangsvollstreckung.

Geld eintreiben lassen ist eine Option, wenn …

  • Ihre Forderung fällig ist (Zahlungsziel abgelaufen) und Sie Vertrag/Leistung belegen können.
  • der Schuldner die Rechnung/Abrechnung erhalten hat (Zugang idealerweise nachweisbar).
  • die Forderung der Höhe nach klar ist und nicht (mehr) ernsthaft bestritten wird.

Sonderfall: Sobald die Forderung bestritten wird (z. B. wegen Mängeln, Widerruf, Aufrechnung, falscher Rechnung, fehlender Lieferung) oder Ihnen Belege fehlen, hilft „Standard-Mahnlogik“ oft nicht weiter – dann sollte der Anspruch vor dem nächsten Schritt individuell geprüft werden.

Wichtigste Frist: Ohne besondere Vereinbarung kommt der Schuldner spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug; bei Verbrauchern gilt das nur, wenn in der Rechnung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen wurde.

Benötigte Informationen:

  • Vertrag/Bestellung/Leistungsnachweis (z. B. Abnahme, Lieferschein, Protokoll)
  • Rechnung mit Zahlungsziel und korrekten Pflichtangaben
  • Nachweis zum Zugang (z. B. E-Mail-Log, Versandbeleg, Empfangsbestätigung)
  • Schriftverkehr (Erinnerung/Mahnung, Reaktionen, Einwände)

Häufigster Fehler: Zu früh „eskalieren“ (Inkasso, Klage), obwohl Zugang/Fälligkeit/Einwände nicht sauber geklärt und dokumentiert sind.

Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?

Was sicher ist

  • Ohne fällige Forderung und nachvollziehbare Belege wird Durchsetzung schwierig.
  • Sie können schrittweise vorgehen: Erinnerung → Mahnung → gerichtliches Verfahren → Titel → Vollstreckung.
  • Mit einem Vollstreckungstitel ist Zwangsvollstreckung grundsätzlich möglich (z. B. über Gerichtsvollzieher oder Pfändung).

Wo es auf den Einzelfall ankommt

  • Ob Verzug bereits eingetreten ist (Zahlungsziel, Zugang, Verbraucherhinweis, Mahnung).
  • Ob die Forderung unstrittig ist oder ob Einwendungen den schnellsten Weg blockieren.
  • Ob Kosten (z. B. Anwalts-/Inkassokosten) im konkreten Fall ersetzbar sind und in welcher Höhe.
  • Ob Vollstreckung realistisch ist (Zahlungsfähigkeit, pfändbares Vermögen, Insolvenzanzeichen).

1. Geld eintreiben lassen: Voraussetzungen

Nach Abschluss eines Auftrages oder Erbringung einer Leistung erhält ein Geschäftspartner von Ihnen bzw. Ihrem Unternehmen eine prüffähige Rechnung mit einem konkreten Zahlungstermin.

Da Form- und Fristverstöße Kunden einen ersten Anlass geben, um eine Rechnung nicht zu begleichen, ist es wichtig, auf Vollständigkeit der pflichtigen Angaben zu achten:

  • Name, Anschrift & Ausstellungsdatum
  • Steuernummer oder USt-IdNr.
  • Menge und Art der Lieferung bzw. Umfang und Art der Leistungen
  • Liefer- und Zahlungszeitpunkt
  • Entgelt, Steuerbetrag & Boni

Nur mit einer vollständigen, prüffähigen Rechnung können Sie später Ihren Zahlungsanspruch ohne Zweifel nachweisen, falls der Kunde nicht zahlt.

Sofern Sie keine andere Frist vereinbart haben, befindet sich Ihr Kunde 30 Tage nach Zustellung der Rechnung in Zahlungsverzug. Dann sind Sie berechtigt, die Schulden selbstständig einzufordern oder mit professioneller Unterstützung eine offene Forderung eintreiben zu lassen.

Infrage kommen dafür:

  • Anwalt
  • Gerichtsvollzieher
  • Inkasso-Dienstleister
  • Factor
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2. Wie kann ich Schulden eintreiben lassen?

Um eine Geschäftsbeziehung mit treuen Kunden nicht durch überzogene Maßnahmen zu gefährden, kann es hilfreich sein, wenn Gläubiger davon absehen, als erste Maßnahme einen Geldeintreiber zu beauftragen.

Infografik: So können Sie erfolgreich Geld eintreiben lassen.

Es kann sich zunächst der persönliche Kontakt zum Kunden empfehlen:

  • Begründet der Kunde den Zahlungsverzug mit z. B. Mängeln am Produkt, können Sie ihm Nachbesserungen anbieten und etwaige Mängel beheben.
  • Eine freundliche Zahlungserinnerung signalisiert Ihrem Kunden Verständnis und Entgegenkommen. Verzichten Sie in diesem Schreiben auf zusätzliche Gebühren oder neue Fristen.
  • Hat der Kunde die Überweisung vergessen, können Sie nach eigenem Ermessen Aufschub gewähren und die Zahlungsfrist verlängern.
  • Hat Ihr Kunde Zahlungsschwierigkeiten, können Sie ihm eine Ratenzahlung anbieten. Ihr Verständnis sichert Ihnen das Vertrauen des Kunden – und ist günstiger als ein gerichtliches Mahnverfahren oder gar eine Klageerhebung.

Zahlt Ihr Kunde dann immer noch nicht, können Sie durch folgende Maßnahmen einen Vollstreckungstitel erhalten. Damit können Sie das Geld eintreiben.

  • Senden Sie Ihrem Kunden eine Mahnung per Einschreiben mit Rückschein und weisen auf den Zahlungsverzug hin. Mit dem Verzug können Sie Verzugszinsen erheben.
  • Mit Unterzeichnung eines Schuldanerkenntnisses erklärt der säumige Kunde, dass er Ihnen einen ausstehenden Betrag schuldig ist.
  • Sie können auch ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Widerspricht der Schuldner dem Mahnbescheid nicht bzw. nicht fristgerecht, erhalten Sie einen Vollstreckungsbescheid – also einen rechtskräftigen Titel. Mit diesem können Sie das Geld beispielsweise durch einen Gerichtsvollzieher eintreiben lassen.
  • Verweigert Ihr Kunde weiterhin die Zahlung, können Sie Klage einreichen. Ein Gericht bestätigt so Ihren Zahlungsanspruch.
  • Sollte Ihr Kunde gegen Ihren Mahnbescheid Widerspruch einlegen, kommt es ebenfalls zum Prozess.
Hinweis
30 Jahre Anspruch auf Zahlung sichern

Besitzt ein Schuldner kein pfändbares Vermögen, haben Sie mit einem gerichtlichen Vollstreckungstitel 30 Jahre für die Zwangsvollstreckung Zeit. Sie können so also abwarten, bis sich dessen finanzielle Situation verbessert hat, um das Geld einzutreiben.

3. Benötige ich einen Anwalt?

Spätestens wenn außergerichtliche Einigungsversuche erfolglos geblieben sind und es nicht möglich war, die offene Forderung einzutreiben, kann es sich lohnen, einen Anwalt mit Schwerpunkt Inkasso zu kontaktieren.

Der Vorteil: Insbesondere bei strittigen oder hohen Forderungen sparen Sie Zeit, Nerven und Geld, da im Gegensatz zu Gerichtsvollziehern oder Inkassobüros und Inkassodienstleistern ein Anwalt von Anfang an folgende Aufgaben übernehmen kann:

  • Erstellen einer rechtskräftigen, prüffähigen Rechnung. Damit können Sie Ihren Zahlungsanspruch zweifelsfrei nachweisen und schützen sich vor formalen Fehlern und Fristverstößen.
    Entscheiden Sie sich für eine Ratenzahlung, kann er Sie beim Abschluss einer Zahlungsvereinbarung unterstützen, die die finanziellen Verhältnisse des Schuldners berücksichtigt sowie seine Zahlungsverpflichtungen rechtssicher regelt.
  • Er kann den Schuldner in Verzug setzen, Verzugszinsen berechnen und einen etwaigen Schadensersatzanspruch prüfen.
  • Durch Verhandlungsgeschick und umfassende juristische Kenntnisse kann er Sie vor einem kostenintensiven, langwierigen Prozess bewahren, indem er eine außergerichtliche Einigung in Ihrem Interesse mit dem säumigen Kunden erzielt.
  • Andere Dienstleister wie Gerichtsvollzieher, Inkasso- und Factoring-Unternehmen agieren in eigenem Interesse und können erst helfen, wenn Sie bereits gemahnt oder einen Vollstreckungstitel erstritten haben.
  • Beläuft sich die Rechnung auf über 5.000 €, kann Sie nur ein Anwalt gerichtlich vertreten, wenn keine der vorherigen Maßnahmen zur Zahlung des Kunden führt.
Anführungszeichen

Die Seriosität eines anwaltlichen Schreibens bewegt säumige Schuldner erfahrungsgemäß oft zur Zahlung.

Ralph Keppeler
Anwalt für Inkassorecht & Forderungseinzug
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Durch Beauftragung eines Juristen entstehen Ihnen Kosten auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

Allerdings können Sie die anfallenden Anwaltskosten

  • Nach erfolgreicher Durchsetzung von der Gegenseite zurückfordern.
  • Von Ihrer Rechtsschutzversicherung erstatten lassen.

4. Gerichtsvollzieher mit Zwangsvoll­streckung beauftragen

Wenn Sie einen gerichtlichen Vollstreckungstitel haben, können Sie Ihr Geld von einem Gerichtsvollzieher eintreiben lassen. Sobald Sie ihm einen Vollstreckungsauftrag erteilen, darf er bewegliches Vermögen wie Schmuck, Elektronik, Autos oder Gemälde pfänden. Er ist außerdem berechtigt, eine Einigung mit Ihrem Kunden zu erzielen.

Daher kann er mit Ihrem Einverständnis:

  • Schulden erlassen
  • Aufschub gewähren
  • Ratenzahlungen vereinbaren

Treibt der Gerichtsvollzieher erfolgreich Schulden ein, können Sie die anfallenden Kosten für seine Tätigkeit als Verzugsschaden beim Schuldner geltend machen.

Ist Ihr Kunde nicht zahlungsfähig, müssen Sie entweder von der Beauftragung eines Gerichtsvollziehers absehen oder eine Gehalts- bzw. Lohnpfändung anstreben: Dann bleibt Ihrem Kunden nur ein unpfändbarer Grundbetrag von 1.133,80 € monatlich zum leben.

Achtung
Achtung:

Liegen verschiedene Pfändungsansprüche von mehreren Gläubigern vor, muss der Arbeitgeber diese in der Reihenfolge der Zustellung der Pfändungsbescheide berücksichtigen.

Ein grundlegender Nachteil des Gerichtsvollziehers ist die Notwendigkeit eines Titels: Sie müssen erst ein gerichtliches Mahnverfahren oder einen Gerichtsprozess anstrengen, bevor er vollstrecken darf. Besonders bei strittigen Forderungen kostet Sie das wertvolle Zeit, bevor Sie einen Gerichtsvollzieher überhaupt beauftragen können.

5. Forderungsverkauf an einen Factor

Factoring ist ein Anglizismus – „factura“ ist Latein und bedeutet „Rechnung“.

Im Rahmen des Factorings verkaufen Sie alle offenen Forderungen – auch zukünftige – an einen Factor. Das ist der größte Unterschied zu einem Inkasso-Unternehmen, das in der Regel erst beauftragt wird, wenn bereits bestehende Forderungen einzutreiben sind.

Beim Factoring erhalten Sie binnen zwei Tagen zwischen 80 und 90 % der Außenstände zurück. Das Risiko eines Zahlungsausfalls trägt nun der Factor.

Lassen sich die Schulden erfolgreich eintreiben, erhalten Sie nachträglich den noch ausstehenden Betrag vom Factor abzüglich seiner Gebühren zurück.

Trotz schneller Liquidität und entfallendem Forderungsmanagement hat Factoring einige Nachteile:

  • Um Geld einzutreiben, kann der Factor – genau wie Sie – ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten oder ein Inkassobüro beauftragen. Dafür berechnet er Ihnen hohe Gebühren.
  • Ihre Kunden könnten den Forderungsverkauf an einen professionellen Geldeintreiber als negatives Signal und als unseriös auffassen. So könnten Sie treue Stammkunden verprellen.
  • Verwendet der Factor bei der Eintreibung der Forderung unlautere Methoden oder setzt den Schuldner unter Druck, verschreckt das Kunden und gefährdet unter Umständen ebenfalls eine langjährige Kundenbindung.
  • Bei fehlender Kreditwürdigkeit des Schuldners kann ein Factor den Forderungskauf ablehnen, um sich vor Zahlungsausfällen zu schützen.

Die Kosten des Factorings lassen sich nicht genau beziffern: Neben Höhe der Forderung, Bonität der Kunden und Branche Ihres Unternehmens wirken sich auch nicht abschätzbare Risiken auf die Höhe der Gebühren aus. Denn sobald der Factor ein höheres Risiko von Zahlungsausfällen trägt, steigen auch die Kosten.

6. Unstrittige Forderung vom Inkasso eintreiben lassen

Offene Forderungen können Gläubiger auch an ein Inkassobüro verkaufen und erhalten dafür garantiert rund 30 % der Außenstände zurück.

Obwohl viele Gläubiger auf Inkasso zurückgreifen, hat diese Variante der Eintreibung viele Nachteile:

  • Ein Inkassobüro hat zur Schuldeneintreibung dieselben Möglichkeiten wie Sie. Dafür verlangt es aber besonders hohe Gebühren.
  • Im Gegensatz zu einem spezialisierten Anwalt erhalten Sie nur einen Bruchteil der Außenstände zurück. So erhalten Sie bei einer offenen Forderung in Höhe von 4.000 € von einem Inkassobüro nur 1.200 €.
  • Viele Inkassobüros sind unseriös. Dies erkennen Sie an überhöhten Gebühren, unrealistischen Zahlungsfristen und Gewaltandrohung. Es kann ruf- und geschäftsschädigend sein, den Schuldner unter Druck zu setzen.
  • Wenn Sie z. B. Geld “auf russische Art eintreiben” lassen, können Sie z. B. für Bedrohung, Beleidigung oder Stalking strafrechtlich belangt werden, weil Sie die illegale Vorgehensweise des Dienstleisters in Kauf genommen haben.
  • Das Inkassobüro darf keine gerichtliche Vertretung für Sie übernehmen.

7. Handlungsem­pfehlungen: Seriös Geld eintreiben

Einer Ihrer Kunden befindet sich mit einer Rechnung in Zahlungsverzug? Dann haben Sie viele Möglichkeiten, um die Schulden einzutreiben.

Bevor Sie sich Hilfe holen, um Ihr Geld eintreiben zu lassen, stellen Sie sicher, dass Sie alles getan haben, was Sie ohne die Hilfe eines Anwalts oder Inkassobüros tun können:

1. Haben Sie alles getan, was Sie ohne die Hilfe eines Anwalts oder Inkassobüros tun können?

  • Zahlungserinnerung versenden.
  • Mängel beheben.
  • Ratenzahlung anbieten.
  • Zahlungsaufschub gewähren.

Versuchen Sie zunächst, ohne Anwalt Geld einzutreiben, um unnötige Kosten zu vermeiden. Verweigert Ihr Kunde trotzdem die Zahlung, können Sie durch persönlichen Kontakt mit dem Kunden etwaige Ursachen für die Zahlungsverweigerung abstellen – und haben einen stichhaltigen Beweis für Ihre außergerichtlichen Bemühungen.

2. Haben Sie den Kunden gemahnt und ihn damit in Zahlungsverzug gesetzt?
Oder haben Sie trotz Mahnung und Fristverlängerung keine Zahlung erhalten?

Notieren Sie die wesentlichen Fakten und suchen Sie alle Dokumente zusammen, die Ihren Anspruch sowie die Zahlungsverweigerung Ihres Kunden belegen:

  • Kaufvertrag, Mietvertrag, Rechnung
  • Nachweise über Telefonate, Mails, Briefverkehr
  • Ratenzahlungsvereinbarungen, Fristverlängerungen
  • Zeugenaussagen
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Beispiel-Fälle zur Orientierung

Fall 1: Unstrittige B2B-Rechnung, Kunde zahlt „einfach nicht“
Ausgangslage: Leistung erbracht, Rechnung korrekt, keine Einwände, Zahlungsziel abgelaufen.
Vorgehen: Kurzer Kontakt + Zahlungserinnerung, danach Mahnung mit Frist; keine Reaktion → gerichtliches Mahnverfahren.
Ergebnis: Ohne Widerspruch kann ein Vollstreckungsbescheid den Titel liefern; danach sind Vollstreckungsmaßnahmen möglich.
Learning: Bei unstrittigen Forderungen ist der strukturierte, dokumentierte Stufenweg oft der schnellste.

Fall 2: Verbraucher bestreitet wegen angeblicher Mängel
Ausgangslage: Rechnung offen, Schuldner rügt Leistung/Produkt, verlangt Nachbesserung.
Vorgehen: Einwände konkretisieren, Nachweise sichern (Abnahme, Kommunikation), ggf. Nachbesserung oder Vergleich; erst danach Entscheidung Klage vs. Einigung.
Ergebnis: Mahnverfahren kann bei Widerspruch ins streitige Verfahren kippen; hier ist häufig die frühe Prüfung der Anspruchslage entscheidend.
Learning: „Mehr Druck“ ersetzt keine saubere Klärung der Einwendungen.

Fall 3: Titel liegt vor, aber Schuldner wirkt zahlungsunfähig
Ausgangslage: Vollstreckungsbescheid/Urteil vorhanden, Schuldner zahlt trotzdem nicht.
Vorgehen: Vollstreckungsoptionen prüfen (Gerichtsvollzieher, Pfändung), parallel wirtschaftliche Realisierbarkeit bewerten (pfändbares Vermögen, laufendes Einkommen, Insolvenzanzeichen).
Ergebnis: Vollstreckung ist möglich, aber nicht immer erfolgreich; manchmal ist strategisches Abwarten oder gezieltes Vorgehen sinnvoller als hohe Folgekosten.
Learning: Titel ist die Voraussetzung – nicht die Garantie für Zahlung.

8. Kosten für´s Geld eintreiben lassen: Womit müssen Sie rechnen

Typische Kostenpositionen können sein:

  • Aufwand für Mahnung/Kommunikation (ggf. Pauschalen nur begrenzt)
  • Verzugszinsen (abhängig vom Schuldnertyp und Vertragslage)
  • Anwaltskosten (nach RVG oder Honorarvereinbarung)
  • Gerichtskosten (z. B. Mahnverfahren/Klage)
  • Kosten der Zwangsvollstreckung (Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsgericht)
  • Inkassokosten bzw. Factoring-Gebühren (modellabhängig)

9. Häufige Irrtümer aufgeklärt

Richtig ist: Maßgeblich sind Fälligkeit und Zugang der Rechnung; bei Verbrauchern braucht es regelmäßig einen Hinweis in der Rechnung.

Was ist zu prüfen: Zahlungsziel, Zugangsnachweis, Verbraucher-/Unternehmereigenschaft, Mahnung.

Richtig ist: Modelle, Kosten und Erfolgsaussichten unterscheiden sich stark – besonders bei streitigen Forderungen.

Was ist zu prüfen: Ist die Forderung unstrittig? Welche Gebühren fallen an? Bleibt die Forderung bei Ihnen oder wird sie verkauft? Wie seriös ist der Anbieter?

Richtig ist: Ein Titel eröffnet die Zwangsvollstreckung – ob tatsächlich etwas zu holen ist, hängt von Zahlungsfähigkeit und pfändbarem Vermögen ab.

Was ist zu prüfen: Vollstreckungsmöglichkeiten, aktuelle wirtschaftliche Situation des Schuldners, Kosten/Nutzen weiterer Schritte.

Transparenz-Hinweis

Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland (Stand: 13.05.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Quellen

  • § 286, § 288, § 195, § 197, § 199 BGB (Verzug, Verzugszinsen, Verjährung)
  • §§ 688 ff. ZPO (gerichtliches Mahnverfahren)
  • § 850c ZPO (Pfändungsgrenzen)
  • § 23 GVG, § 78 ZPO (Zuständigkeit/Anwaltszwang)

Letzte Aktualisierung

13.05.2026

  • Der Einstieg wurde so umgebaut, dass man den eigenen Fall sofort einordnen kann – ohne Werbe-Intro.
  • Unklare oder zu pauschale Aussagen (z. B. zu „automatischem Verzug“, festen Prozentwerten und Pfändungsbeträgen) wurden korrigiert bzw. entschärft.
  • Es gibt jetzt konkrete Beispiel-Fälle und typische Irrtümer, damit man typische Fehler schneller vermeidet.
  • Kosten und Risiken sind transparenter erklärt, inklusive Situationen, in denen man besser erst prüfen lassen sollte.
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