Ein Kunde zahlt nicht: Inkasso oder Anwalt beauftragen?
Ein Kunde zahlt nicht: Inkasso oder Anwalt beauftragen?
Julia Pillokat
Beitrag von Julia Pillokat
Redakteurin für Rechtsthemen
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... Zahlungsverzug Kunde zahlt nicht: Inkasso oder Anwalt?

Ihr Kunde zahlt nicht? Inkasso oder ein Anwalt können Ihnen helfen, Ihren Zahlungsanspruch durchzusetzen. Aber: Beide unterstützen Sie nicht in gleichem Maße. Bleibt das Mahnverfahren erfolglos, kann nur ein Anwalt Ihren Anspruch auf das Geld vor Gericht durchsetzen.

Inhalt
  1. Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
  2. 1. Kunde zahlt nicht – Inkasso oder Anwalt beauftragen?
  3. 2. Ihre Rechte bei Zahlungsverzug
  4. 3. Kunde zahlt nicht: Das können Sie tun
  5. 4. Kosten: Womit Sie typischerweise rechnen müssen
  6. 5. Häufige Missverständnisse aufgeklärt
Ersteinschätzung erhalten

Ein Kunde zahlt nicht: Inkasso oder Anwalt beauftragen?

Ein Kunde zahlt nicht: Inkasso oder Anwalt beauftragen?

Ihr Kunde zahlt nicht? Inkasso oder ein Anwalt können Ihnen helfen, Ihren Zahlungsanspruch durchzusetzen. Aber: Beide unterstützen Sie nicht in gleichem Maße. Bleibt das Mahnverfahren erfolglos, kann nur ein Anwalt Ihren Anspruch auf das Geld vor Gericht durchsetzen.

Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist

So ordnen Sie Ihren Fall schnell ein

Offene Rechnungen sind mehr als ein Ärgernis: Sie kosten Liquidität, binden Zeit und können Projekte ausbremsen. Ob Inkasso-Unternehmen oder Anwalt sinnvoller ist, hängt vor allem davon ab, wie klar Ihre Forderung ist – und ob Sie mit Widerspruch oder Streit rechnen müssen.

Zahlungsverzug liegt vor, wenn …

  • die Rechnung fällig ist (z. B. Zahlungsziel abgelaufen) und der Kunde trotzdem nicht zahlt,
  • Sie den Kunden gemahnt haben (oder ein fester Zahlungstermin vereinbart war) und die Frist verstrichen ist,
  • die Forderung unbestritten ist und Sie sie mit Unterlagen gut belegen können.

Sonderfall: Bestreitet der Kunde die Forderung (z. B. „Leistung mangelhaft“, „nicht beauftragt“, „zu teuer“) oder kündigt er Gegenforderungen an, reicht „mehr Druck“ oft nicht weiter. Dann kommt es auf Beweise, Vertragslage und Taktik an – und eine individuelle rechtliche Prüfung ist regelmäßig sinnvoll.

Wichtigste Frist (wenn Sie das gerichtliche Mahnverfahren nutzen):
Nach Zustellung des Mahnbescheids hat der Schuldner in der Regel 2 Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen. Startpunkt ist die Zustellung (nicht das Antragsdatum).

Diese Informationen sollten Sie bereithalten:

  • Vertrag/Angebot/Bestellung, AGB (falls vereinbart)
  • Rechnung mit Datum, Leistungszeitraum, Zahlungsziel
  • Leistungsnachweise: Lieferschein, Abnahmeprotokoll, Stunden-/Projektberichte, E-Mail-Verkehr
  • Mahnung(en) inkl. Fristsetzung und Zugangsnachweis (z. B. E-Mail, Einschreiben, Zeugen)
  • ggf. Vereinbarungen zu Teilzahlungen, Abschlägen, Skonto, Zurückbehaltungsrechten

Häufigster Fehler: Viele starten Eskalation, obwohl Fälligkeit, Belege oder Anspruchshöhe nicht sauber dokumentiert sind – und provozieren so einen Widerspruch, der das Verfahren verkompliziert.

Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?

Sicher ist:

  • Ohne fällige Forderung gibt es keinen wirksamen Verzug.
  • Inkasso kann typischerweise außergerichtlich mahnen und – in bestimmten Grenzen – das gerichtliche Mahnverfahren betreiben.
  • Vor dem Landgericht müssen sich Parteien grundsätzlich anwaltlich vertreten lassen; vor dem Amtsgericht ist das häufig nicht zwingend.

Kommt auf den Einzelfall an:

  • ab wann genau Verzug eintritt (Mahnung nötig? fester Termin? 30-Tage-Regel?),
  • ob und in welcher Höhe Kosten (Inkasso/Anwalt) als Verzugsschaden erstattungsfähig sind,
  • ob Mahnverfahren sinnvoll ist oder direkt Klage (z. B. bei absehbarem Widerspruch),
  • ob eine Strafanzeige überhaupt in Betracht kommt (Nichtzahlung ist nicht automatisch Betrug).

Behalten Sie Aufträge, Zahlungseingänge und offene Rechnungen stets im Auge. Zahlt ein Kunde nicht, können Sie schnell und konsequent reagieren. Je länger Sie den Zahlungsverzug hinnehmen, desto mehr könnte Ihre Forderung später an Gewicht verlieren. Ihr Geld zu erhalten, könnte dann schwer werden.

1. Kunde zahlt nicht – Inkasso oder Anwalt beauftragen?

Wenn ein Kunde nicht zahlt, können Sie entweder ein Inkassounternehmen oder einen Anwalt beauftragen, um Ihre Forderung durchzusetzen. Inkasso oder Anwalt: Beide Optionen haben Vor- und Nachteile und bieten unterschiedliche Möglichkeiten.

Leistungen eines Anwalts

In manchen Fällen ist es sinnvoller, direkt einen Anwalt zu kontaktieren, um Zahlungen effektiv einzufordern, wenn ein Kunde nicht zahlt. Je zügiger Sie reagieren, desto ernster könnte der Schuldner Ihre Forderung nehmen.

Wenn der Kunde trotz Mahnung oder gar eines Vollstreckungstitels nach erfolgreichem Mahnverfahren die Zahlung verweigert, können Sie Ihr Geld nur noch auf dem Klageweg erstreiten. Die Unterstützung eines Anwalts kann nun hilfreich sein, weil dieser Ihre Interessen vor Gericht vertreten kann.

So kann ein Anwalt helfen, wenn der Kunde nicht zahlt:

  • Rechtssichere Mahnungen verfassen
  • Sicherstellen, dass Ihr Antrag auf ein gerichtliches Mahnverfahren korrekt ist
  • Vollstreckungsbescheid mit dem nötigen Nachdruck durchsetzen
  • Fristgerecht Klage einreichen, wenn der Kunde trotz erfolgreichen Mahnverfahrens nicht zahlt
  • Vor Gericht Ihr Recht auf Begleichung der Außenstände zweifelsfrei nachweisen.
Anführungszeichen

Gläubiger sollten anwaltliche Hilfe spätestens dann in Anspruch nehmen, wenn der Schuldner in Zahlungsverzug gerät. Es ist erforderlich, hier Aufklärung und Anspruchssicherung zu betreiben bis hin zur rechtssicheren Forderungsanmeldung, Feststellungsklage und Aufstellung einer Insolvenztabelle.

Michael Wübbe
Inkassorecht & Forderungseinzug

Mit anwaltlicher Hilfe können Sie von vornherein das Risiko minimieren, dass der Kunde nach erfolgreichem Mahnverfahren trotzdem nicht bezahlt – und zum Schuldner wird.

Ein weiterer Vorteil: Ziehen Sie einen Anwalt hinzu, besteht die Chance, dass Sie Ihre Forderung ohne Einbußen durchsetzen können. Insbesondere wenn Ihr Kunde die Zahlung energisch verweigert, ist es sinnvoll, gleich einen Anwalt hinzuzuziehen.

  • Halten Sie ein Klageverfahren für möglich, kann ein Inkasso-Unternehmen Ihnen nicht weiterhelfen.
  • Die Kosten der Inkasso-Dienstleistung können Sie vom Kunden nicht zusätzlich zu den Anwaltskosten zurückverlangen.

Hinweis: Übersteigt Ihre ausstehende Forderung 5.000 Euro, besteht im Falle einer Klage von vornherein Anwaltszwang.

Das gilt bezüglich der Anwaltskosten:

  • Wie die Inkasso-Kosten erhalten Sie diese nach erfolgreicher Klage vom Kunden zurück.
  • Der Anwalt übernimmt die Einforderung seines Honorars selbst im Rahmen der Geltendmachung Ihrer Forderung.
  • Sie können die Anwalts- & Gerichtskosten von Ihrer Rechtsschutzversicherung decken lassen oder Prozesskostenhilfe bei Gericht beantragen.

Anwaltliche Expertise kann Zeit, Geld und Nerven bei uneinsichtigen Kunden. sparen Der Anwalt kennt die Rechtslage, typische Argumente der Gegenseite und Wege, Ihren Zahlungsanspruch schnell durchzusetzen.

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Leistungen eines Inkasso-Unternehmens

Das leistet ein Inkasso-Unternehmen:

  • Offene Forderung eintreiben
  • Kauf Ihrer Forderung

Zur Eintreibung des Ihnen zustehenden Geldes wendet der Inkassodienstleister sich mit einem erneuten Mahnbescheid an den säumigen Kunden. Das Inkasso-Unternehmen ist wie ein Anwalt dazu berechtigt, anschließend ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten.

Aber: Das Inkasso-Unternehmen darf das gerichtliche Mahnverfahren für Sie nur in die Wege zu leiten. Die Vertretung Ihrer Interessen vor Gericht ist den Mitarbeitern durch § 79 ZPO untersagt.

Kauft das Inkasso-Unternehmen Ihnen die Außenstände ab, haben Sie Ihr Ziel vermeintlich schnell erreicht: Sie erhalten das geschuldete Geld und die Eintreibung ist Sache des Unternehmens.

Allerdings haben Sie keine Chance, die gesamte Summe zu erhalten. Womöglich erhalten Sie vom Inkasso-Unternehmen nur 30 % der ausstehenden Summe.

Da Inkasso-Mitarbeiter keine gerichtliche Vertretung übernehmen dürfen, sollten Sie auf deren Dienstleistung nur zurückgreifen, wenn Sie Ihre Forderung eindeutig belegen und einen Widerspruch des Kunden sicher ausschließen können.

Inkasso-Unternehmen stellen ihre Leistung in Rechnung und fordern die Kosten dann beim säumigen Kunden ein. Bei erfolgreicher Einforderung bekommen Sie diese Summe also vom Kunden zurück.

Inkasso-Unternehmen oder Anwalt: Vorteile

Wenn der Kunde auf den nicht reagiert, haben Sie 2 Optionen, um an Ihr Geld zu kommen:

  • Sie überlassen die Geltendmachung Ihrer Forderung einem Inkasso-Unternehmen.
  • Sie ziehen einen erfahrenen Anwalt zur Durchsetzung Ihres Anspruchs hinzu.

Denn: Nach erfolgloser Mahnung kann das gerichtliche Mahnverfahren der nächste Schritt sein, um den Kunden zur Zahlung zu bewegen. Dieses Verfahren können Sie allein bestreiten. Da es aber um viel Geld gehen könnte, kann die Unterstützung eines Experten sinnvoll sein.

Vorteile, ein Inkassounternehmen oder einen Anwalt zu beauftragen:

  • Die Erfahrung und Kompetenz erhöhen die Chance, das Geld im Mahnverfahren zu erhalten. Drohen rechtliche Konsequenzen, hat das mehr Gewicht als eine einfache Mahnung.
  • Ihren eigenen Zeitaufwand für das Mahnverfahren ersetzt Ihnen niemand – die Kosten für Inkasso oder einen Anwalt können Sie zusätzlich zur Zahlung vom Kunden zurückverlangen.
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2. Ihre Rechte bei Zahlungsverzug

Zahlen Kunden für erbrachte Leistungen nicht, kann das für Verkäufer existenzbedrohend sein. Verletzen Kunden ihre vertraglichen Pflichten, haben Sie zahlreiche juristische Optionen, um Ihre Forderung durchzusetzen.

Der Kunde zahlt nicht – Ihre Rechte bei Zahlungsverzug:

  • Nach Ablauf der gesetzlichen Zahlungsfrist von 30 Tagen tritt automatisch Zahlungsverzug ein.
  • Laut § 288 BGB dürfen Sie dann 5 % Verzugszinsen für die ausstehende Zahlung verlangen.
  • Eine Mahnung ist gesetzlich nicht notwendig, aber sinnvoll, um den Zahlungsanspruch nachweisen zu können.
  • Denn: Die Mahnung berechtigt Sie laut § 286 BGB, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn der Kunde weiterhin nicht zahlt.
  • Bestätigt das Gericht Ihren Zahlungsanspruch, haben Sie mit dem Vollstreckungstitel das Recht, Ihr Geld durch Zwangsvollstreckung und Pfändung einzufordern.
  • Laut § 288 BGB haben Sie das Recht, Schadensersatz für die Pflichtverletzung des Kunden zu fordern.
  • Sämtliche Verzugszinsen und Mahnkosten muss der Kunde nachträglich übernehmen. Ist der Kunde ein Unternehmen, dürfen Sie grundsätzlich eine Mahnpauschale von 40 Euro geltend machen.

Hinweis: Legen Sie mit Rechnungsstellung eine Zahlungsfrist fest und weisen Ihren Kunden bereits auf die Geltendmachung von Verzugszinsen bei ausbleibender Zahlung hin. Damit sichern Sie sich im Vorfeld für den Fall des Zahlungsverzugs ab.

Hinweis
Mit Abschlagszahlungen Verzugsschaden minimieren:

Laut § 632 a BGB dürfen Sie Ihre Leistung immer in Abschlägen in Rechnung stellen. So halten Sie Ihren finanziellen Schaden bei Nichtzahlung des Kunden gering.

Ihr Vorteil: Zahlt der Kunde einen Abschlag nicht pünktlich, können Sie bereits nach 1 Woche mahnen. Sind 2 Wochen ohne Zahlung vergangen, dürfen Sie die Arbeit vorläufig einstellen.

3. Kunde zahlt nicht: Das können Sie tun

„Mein Kunde zahlt nicht: Inkasso oder Anwalt?“. Wenn Sie als Unternehmer vor dieser Frage stehen, haben Sie drei Optionen, um Ihr Geld vom Schuldner zu erhalten.

Gespräch suchen

Zahlt Ihr Kunde nicht fristgerecht, können Sie zuerst das Gespräch suchen. Erinnern Sie den Kunden an die Rechnung und klären den Grund für den Zahlungsverzug. Ist der Kunde zahlungswillig, aber nicht -fähig, können Sie Ratenzahlung vereinbaren.

Mahnung schreiben

Erfolgt keine Zahlung, dürfen Sie dem Kunden – also dem Schuldner – einen Mahnung schicken. So setzen Sie ihn aktiv in Zahlungsverzug und können die ausstehende Summe mit Zinsen einfordern.

Setzen Sie für die Rechnungsbegleichung eine neue Frist und weisen auf die Einleitung gerichtlicher Schritte hin, falls der Kunde nicht rechtzeitig zahlt.

Schicken Sie dem säumigen Kunden einen Mahnbescheid, lassen Sie das Schreiben von einem Anwalt absichern. Er kennt Formalia, zulässige Verzugszinsen und Mahnfristen. Damit sind Sie für weitere juristische Schritte gut vorbereitet.

Kunde zahlt nicht: Inkasso-Unternehmen oder Anwalt beauftragen

Sie können die Geltendmachung Ihrer Forderung an einen Inkassodienstleister übergeben oder sie direkt verkaufen. Geld erhalten Sie dann umgehend – allerdings nur einen geringeren Teil, als Ihnen zusteht.

Ein Anwalt setzt sich dafür ein, dass Sie Ihre Forderung ohne Abzüge inklusive Verzinsung und Schadensersatz erhalten. Im Vergleich zum Inkasso-Unternehmen kann er zur Durchsetzung Ihrer Rechte einen Schritt weitergehen und das Klageverfahren für Sie bestreiten.

Bei Zahlungsverzug kann eine schnelle Reaktion hilfreich sein, um das Unternehmen vor finanziellem Schaden zu schützen. Ein Anwalt prüft Ihren Fall und gibt Ihnen konkrete Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise.

Gerichtliches Mahnverfahren beantragen

Sowohl Inkasso als auch ein Anwalt können für Sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Die Durchsetzung Ihres Anliegens vor Gericht kann nur ein Anwalt übernehmen.

Klage einreichen

Führt das Mahnverfahren nicht zum Erfolg, weil der Kunde Widerspruch erhebt oder dennoch die Zahlung verweigert, müssen Sie Klage einreichen. Hier kann nur noch ein Anwalt helfen.

Der Anwalt prüft Ihren Fall vorab, unterstützt Sie bei Erstellung der Klageschrift, reicht diese fristgerecht bei Gericht ein und setzt Ihren Anspruch mit der richtigen Strategie gegen alle Argumente der Gegenseite durch.

Nach erfolgreicher Klage übernimmt der Anwalt auch die Beauftragung des Gerichtsvollziehers mit der endgültigen Eintreibung Ihres Geldes.

Auch wenn die rechtssichere Mahnung den Kunden nicht zur Zahlung bewegt – sie nützt Ihnen im Klageverfahren als Beweis Ihres Anspruchs. Egal ob Sie durch gerichtliches Mahnverfahren oder Klage zu Ihrem Geld kommen wollen – ein Anwalt unterstützt Sie in jedem Fall dabei, Ihr Geld zu bekommen.

Strafanzeige mit Anwalt möglich

Ihr Kunde zahlt die Rechnung nicht? Dann können Sie zusätzlich eine Strafanzeige wegen Betrugs stellen. Wichtig: Den Betrug gemäß § 263 StGB sollten Sie eindeutig nachweisen können. Andernfalls riskieren Sie eine Gegenanzeige und Verleumdungsklage des Kunden.

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Beispiel-Fälle zur Orientierung

Fall 1: Unstreitige Rechnung (B2B, 1.200 €)
Ausgangslage: Leistung erbracht, Rechnung mit Zahlungsziel, Kunde reagiert nicht.
Vorgehen: Zahlungserinnerung → Mahnung mit Frist → Inkasso übernimmt außergerichtliches Einziehen.
Ergebnis: Zahlung geht nach weiterer Aufforderung ein; Zinsen werden nachgefordert.
Learning: Bei unstreitigen Standardfällen kann Inkasso Zeit sparen – vorausgesetzt, Belege sind sauber.

Fall 2: Werklohn wird bestritten („Mangel!“)
Ausgangslage: Kunde zahlt nicht und rügt Mängel; Abnahme ist unklar.
Vorgehen: Unterlagen prüfen (Vertrag, Abnahme, Rügen) → anwaltliche Einordnung → gezielte Fristsetzung und Klärung der Gegenrechte; Mahnverfahren wird wegen absehbarem Widerspruch nicht als Hauptweg gewählt.
Ergebnis: Vergleich/Ratenzahlung oder streitige Klärung – je nach Beweislage.
Learning: Sobald Einwendungen im Raum stehen, entscheidet die Beweis- und Vertragslage – Standard-Mahnkaskaden helfen dann oft nicht.

Fall 3: Hoher Betrag, drohender Gerichtsweg (12.000 €)
Ausgangslage: Rechnung ist fällig, Kunde verzögert und kündigt „Prüfung durch Anwalt“ an.
Vorgehen: Anwalt prüft Verzugslage, Zinsen, Anspruchshöhe → taktische Fristsetzung → Vorbereitung auf streitiges Verfahren (zuständiges Gericht, Anwaltszwang möglich).
Ergebnis: Zahlung nach anwaltlicher Aufforderung oder Klageeinreichung.
Learning: Bei hohen Streitwerten zählen Struktur, Fristen und saubere Anspruchsbegründung besonders.

4. Kosten: Womit Sie typischerweise rechnen müssen

Kosten hängen vor allem von Streitwert, Streitigkeit und Verfahrensweg ab. Typische Positionen:

  • Inkasso-Kosten: je nach Modell (Vergütung/Erfolgshonorar, Forderungsankauf). Erstattung durch den Schuldner ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
  • Anwaltskosten: häufig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Streitwert; bei gerichtlichen Verfahren kommen ggf. Terminsgebühren hinzu.
  • Gerichtskosten: entstehen spätestens im streitigen Verfahren (und teils im Vollstreckungsabschnitt).
  • Vollstreckungskosten: z. B. Gerichtsvollzieher, Auskünfte, Pfändungen.
  • Risiko: Bei Zahlungsunfähigkeit/Insvenz des Schuldners kann trotz Titel wirtschaftlich wenig zu holen sein.

Wichtig: „Inkasso + Anwalt“ ist nicht automatisch doppelt erstattungsfähig. Ob beides als Verzugsschaden verlangt werden kann, hängt davon ab, ob die jeweiligen Schritte erforderlich waren und wann sie beauftragt wurden.

5. Häufige Missverständnisse aufgeklärt

Richtig ist: Verzug hängt von Fälligkeit, Rechnung/Zugang, Mahnung oder festem Termin ab – und bei Verbraucher:innen können zusätzliche Voraussetzungen gelten.

Was ist zu prüfen: Zahlungsziel, Zugang der Rechnung, Verbraucher/B2B, Hinweis in Rechnung, frühere Mahnung.

Richtig ist: Inkasso kann in bestimmten Grenzen tätig werden, ein streitiges Gerichtsverfahren aber nicht wie ein Anwalt führen.

Was ist zu prüfen: Droht Widerspruch? Gibt es Einwendungen? Brauchen Sie eine Klage/streitige Vertretung?

Richtig ist: Betrug setzt u. a. Täuschungsabsicht und Vorsatz voraus – häufig schwer nachweisbar.

Was ist zu prüfen: Gab es Täuschung bei Vertragsschluss? Indizien (Scheinadresse, Serienbestellungen, falsche Angaben)?

Richtig ist: Erstattungsfähigkeit hängt davon ab, ob die Kosten bei Verzugseintritt und aus Gläubigersicht erforderlich waren. Doppelbeauftragungen sind riskant.

Was ist zu prüfen: Zeitpunkt des Verzugs, Notwendigkeit, Streitigkeit, Höhe und Angemessenheit der Kosten.

Transparenz-Hinweis

Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland (Stand: 08.05.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Quellen

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): insbesondere §§ 286 (Verzug), 288 (Verzugszinsen/Verzugspauschale), §§ 280, 249 (Schadensersatz/Verzugsschaden)
  • Zivilprozessordnung (ZPO): Mahnverfahren §§ 688 ff., insbesondere § 692 (Hinweise/Fristen), § 700 (Vollstreckungsbescheid), sowie §§ 78, 79 (Anwaltszwang/Parteiprozess)
  • Gerichtsverfassungsgesetz (GVG): sachliche Zuständigkeit Amts-/Landgericht
  • Strafgesetzbuch (StGB): § 263 (Betrug)

Letzte Aktualisierung

08.05.2026

  • Oben steht jetzt sofort, worauf es ankommt und wann man besser nicht einfach „weiter mahnt“.
  • Es gibt eine schnelle Entscheidungshilfe: wann Inkasso reicht – und wann ein Anwalt sinnvoller ist.
  • Es gibt echte Kurzbeispiele, damit man typische Situationen schneller wiedererkennt.
  • Häufige Irrtümer sind als „Missverständnisse“ erklärt, damit man typische Fehler vermeidet.
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